Der Progressionsvorbehalt: Verständlich erklärt!

Der Progressionsvorbehalt: Verständlich erklärt!

Hast du schon einmal vom Progressionsvorbehalt gehört? Es handelt sich dabei um einen besonderen Steuersatz, der auf bestimmte Einkünfte angewendet wird. Diese Einkünfte, wie zum Beispiel Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- und Elterngeld, sind zwar steuerfrei, erhöhen aber deine Steuerlast durch den Progressionsvorbehalt. Dadurch wirst du mit einem höheren Steuersatz besteuert und musst letztendlich mehr Steuern zahlen. Das kann zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung führen.

Der Progressionsvorbehalt dient der leistungsgerechten Besteuerung, denn auch steuerfreie Einnahmen erhöhen deine steuerliche Leistungsfähigkeit.

Welche Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt wird angewendet, wenn du steuerfreie Einnahmen erhältst. Es gibt jedoch Ausnahmen. Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zum Beispiel müssen keine Steuererklärung abgeben, da es sich dabei nicht um einen Einkommensersatz handelt, sondern um staatliche Grundsicherung. Der Progressionsvorbehalt greift hingegen bei ausländischen Einkünften. Wenn diese nicht in Deutschland versteuert werden, wie zum Beispiel Mieteinnahmen aus dem Ausland, werden sie fiktiv auf dein Einkommen angerechnet und erhöhen deinen persönlichen Steuersatz.

Checkliste: Diese Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt

  • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld

Wie wird die Steuerlast berechnet?

Die Berechnung der Steuerlast erfolgt mit und ohne Progressionsvorbehalt. Angenommen, dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 25.000 € und du zahlst dafür eine Einkommensteuer von 14 Prozent, also 3.562 €. Nun wird fiktiv das Kurzarbeitergeld von 10.000 € hinzugerechnet. Anstatt die Einkommensteuer für 35.000 € zu berechnen, wird der Steuersatz von 19 Prozent, der auf 35.000 € zu versteuerndes Einkommen anfällt, auf die 25.000 € angewendet. Dadurch ergibt sich eine Mehrbelastung von 1.188 € bei der Einkommensteuer.

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Negativer Progressionsvorbehalt

Es gibt auch Fälle, in denen du mit Progressionseinkünften deinen Steuersatz senken kannst. Das kann zum Beispiel bei einer Rückzahlung von zu viel erhaltenen Ersatzleistungen oder bei negativen Einkünften aus dem Ausland der Fall sein. Diese Verluste werden fiktiv von deinem inländischen zu versteuernden Einkommen abgezogen und es greift ein geringerer Steuersatz.

Abgabepflicht bei der Steuererklärung mit Progressionsvorbehalt

Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld oder das Krankengeld werden zwar steuerfrei ausgezahlt, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass dein persönlicher Steuersatz auf das Einkommen ohne diese Leistungen erhöht wird. Aus diesem Grund musst du unbedingt eine Steuererklärung abgeben, um Strafzahlungen vom Finanzamt zu vermeiden.

Mit der Steuerbot-App kannst du deine Steuererklärung ganz einfach im Chat erledigen. Du wirst Schritt für Schritt durch die Steuererklärung geleitet und kannst dabei keine Fehler machen. Steuerbot setzt Pauschalen an und gibt immer hilfreiche Tipps, um die maximale Steuererstattung zu erhalten. In nur 20 Minuten ist deine Steuererklärung fertig zum digitalen Versand ans Finanzamt.

Hast du noch Fragen zum Progressionsvorbehalt? Schreib uns! Unser Support steht dir jederzeit zur Verfügung.