Der Schwerbehindertenausweis – Alle wichtigen Tipps

Der Schwerbehindertenausweis – Alle wichtigen Tipps

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises kann ein komplexer Prozess sein. Damit dieser reibungslos abläuft und Sie schnellstmöglich zu den Ihnen zustehenden Vorteilen kommen, haben wir wertvolle Hinweise für Sie zusammengestellt. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die Landesbehörde mit sieben regionalen Dienststellen in Bayern, die Ihre Schwerbehinderung feststellt. Vertrauen Sie auf unsere Tipps und machen Sie sich den Antragsprozess ganz einfach![^1^]

Informieren Sie sich vorab

Mit der Feststellung einer Behinderung sind in der Regel keine direkten Leistungen verbunden, sondern Rechte und Nachteilsausgleiche im Arbeits-, Steuer- oder Straßenverkehrsrecht. Informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten und Vorteile, die Ihnen zustehen. Besuchen Sie dazu unsere Website: www.zbfs.bayern.de[^1^]

Aktuelle medizinische Unterlagen

Es ist wichtig, dass Sie sich vor Antragstellung von Ihrem Arzt untersuchen lassen, insbesondere wenn Sie seit längerem nicht mehr in Behandlung waren. Das ZBFS-Versorgungsamt benötigt aktuelle medizinische Unterlagen von Ärzten, Krankenhäusern oder Reha-Kliniken, um Ihre Gesundheitsstörungen bewerten zu können.[^1^]

Sprechen Sie mit Experten

Nehmen Sie sich die Zeit und sprechen Sie mit Ihrem Arzt über den Antrag. Bei Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen sollten Sie auch die Sozialdienste kontaktieren. Diese Fachkräfte wissen genau, worauf es im Verfahren ankommt und können Ihnen wertvolle Ratschläge geben.[^1^]

Behinderung versus Krankheit

Es ist wichtig zu verstehen, dass Krankheit nicht gleich Behinderung ist. Entscheidend ist, wie stark Ihre Teilhabe am Leben durch Ihre Erkrankung beeinträchtigt ist, nicht die Dauer oder Schwere der Krankheit. Konzentrieren Sie sich auf Ihre individuellen Beeinträchtigungen und Einschränkungen.[^1^]

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Parken auf Behindertenparkplätzen

Die Bedingungen für das Parken auf Behindertenparkplätzen sind streng. Eine “außergewöhnliche Gehbehinderung” ist erforderlich. Zum Beispiel, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder sich aufgrund Ihrer Behinderung dauerhaft nur mit Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb eines Fahrzeugs bewegen können. Probleme beim Ein- und Aussteigen reichen nicht aus.[^1^]

Vollständiger Antrag

Füllen Sie den Antrag immer vollständig aus, um Rückfragen zu vermeiden. Geben Sie alle erforderlichen Informationen an und stellen Sie sicher, dass der Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt ist.[^1^]

Aktuelle Unterlagen beifügen

Fügen Sie Ihrem Antrag alle aktuellen Unterlagen bei, damit das Versorgungsamt diese nicht erst anfordern muss. Neu ist, dass das Versorgungsamt die Kosten für selbstbeschaffte Unterlagen, den Antrag und die Rechnung des Hausarztes für die Kopien direkt erstattet. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, kann in der Regel innerhalb von sechs Wochen über Ihren Antrag entschieden werden.[^1^]

Online-Antragstellung

Nutzen Sie die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Besuchen Sie hierfür die Website www.schwerbehindertenantrag.bayern.de. Dadurch können Sie den Antragsprozess beschleunigen und das Verfahren unkompliziert vorantreiben.[^1^]

Verschlimmerungsantrag stellen

Stellen Sie einen Verschlimmerungsantrag, wenn sich Ihre Krankheiten verschlechtert oder neue Krankheiten hinzugekommen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass das Versorgungsamt alle Gesundheitsstörungen und Erkrankungen überprüft. Trotz einer neuen Krankheit kann der Grad der Behinderung niedriger sein als zuvor, wenn eine andere Krankheit sich verbessert hat.[^1^]

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, um den Antragsprozess im Schwerbehindertenrecht zu unterstützen. Verlassen Sie sich auf die wertvollen Hinweise des Leiters des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer, und kommen Sie schnellstmöglich zu den Nachteilsausgleichen, die Ihnen zustehen.[^1^]

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Mehr Informationen zu den Rechten und Nachteilsausgleichen im Schwerbehindertenrecht finden Sie auf unserer Website: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/rechte[^1^]

Bislang wurde der Schwerbehindertenausweis nur in Papierform ausgestellt. Ab dem 1. Januar 2012 ändert sich das jedoch. Der derzeitige große Schwerbehindertenausweis kann dann als handliche Plastikkarte im Bankkartenformat ausgestellt werden. Diese Neuerung soll die Benutzerfreundlichkeit erhöhen. Zusätzlich wird auf der Karte der Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache angegeben. Blinde Menschen können ihren Ausweis an der Buchstabenfolge “sch-b-a” in Blindenschrift erkennen. Jedes Bundesland legt den genauen Zeitpunkt der Umstellung individuell fest, wobei der späteste Termin der 1. Januar 2015 ist. Die bisherigen Schwerbehindertenausweise aus Papier behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit und es können weiterhin alle damit verbundenen Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.[^1^]

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bmas.de[^2^]

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