Der spannende Weg zum Strafverteidiger

Strafverteidiger: Voraussetzungen, Studium und Arbeitsalltag

Wer träumt nicht davon, ein Strafverteidiger zu sein? Die Vorstellung, vor Gericht für die Rechte eines Mandanten einzustehen und das Gesetz zu verteidigen, hat sicherlich etwas Faszinierendes. Aber wie wird man eigentlich Strafverteidiger?

Der lange Weg

Der Beruf des Strafverteidigers ist kein Ausbildungsberuf im eigentlichen Sinne. Um als Rechtsanwalt tätig zu werden und seine Mandanten vor Gericht zu verteidigen, benötigt man einen Abschluss als Volljurist. Dazu gehört ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium, das Erste und Zweite Staatsexamen sowie ein absolviertes Rechtsreferendariat.

Ein Jurastudium erfordert viel Fleiß, aber auch eine gewisse Begabung. Es ist kein leichter Weg, aber es lohnt sich. Denn mit einem abgeschlossenen Studium allein ist man noch kein Rechtsanwalt. Der Beruf des Anwalts ist vielfältig und abwechslungsreich. Es gibt verschiedene Rechtsgebiete, auf die man sich spezialisieren kann.

Wie werde ich Strafverteidiger

Das Jurastudium

Um ein Jurastudium beginnen zu können, benötigt man zwar keinen Numerus Clausus wie bei einem Medizin- oder Pharmaziestudium, aber ein gutes Abitur ist dennoch Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung. Das Jurastudium selbst dauert in der Regel neun Semester.

In den ersten vier Semestern absolviert man das Grundstudium, in dem die Grundlagen des Strafrechts, des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts vermittelt werden. Das Grundstudium schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Anschließend folgt das Hauptstudium, in dem die Kenntnisse vertieft und Schwerpunkte gesetzt werden können.

Die Spezialisierung

Im Hauptstudium beginnt auch die Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete. Dabei gibt es über 300 Schwerpunktbereiche, je nach Universität. Ob Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Medienrecht oder Kriminalwissenschaften – die Möglichkeiten sind vielfältig. Nach vier Semestern des Hauptstudiums folgt eine erste juristische Prüfung, die aus Schwerpunktsbereichs- und Pflichtfachprüfungen besteht.

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Praktische Ausbildung

Nach dem Staatsexamen folgt das zweijährige Referendariat, auch Vorbereitungsdienst genannt. In dieser Zeit kann man bereits aktiv an Verhandlungen vor Gericht teilnehmen. Das Referendariat umfasst fünf verschiedene Stationen, die je nach Bundesland variieren können. Dazu gehören die Zivilstation, die Verwaltungsstation, die Strafstation, die Anwaltsstation und die Wahlstation. Begleitende Lehrveranstaltungen sind ebenfalls Teil des Referendariats. Vor der Wahlstation muss man das schriftliche Zweite Staatsexamen bestehen, das mehrere Klausuren umfasst.

Die Zulassung

Um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und die Vorlage der Unterlagen bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer. Nach der Einreichung des Zulassungsantrags und der Zahlung einer Gebühr erhält man schließlich die Zulassungsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt ist man Volljurist und darf als Rechtsanwalt tätig werden, auch als Strafverteidiger.

Der spannende Arbeitsalltag

Der Arbeitsalltag eines Strafverteidigers ist nicht immer so aufregend wie in einem Krimi. Neben “schweren Jungs” verteidigt ein Strafverteidiger auch ganz normale Menschen, zum Beispiel in arbeits- oder verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Die meiste Arbeit besteht aus Recherchen und der Vorbereitung von Prozessen, die oft unspektakulär sein können.

Ein Weg mit vielen Herausforderungen und viel Arbeit, aber auch mit spannenden Momenten und der Möglichkeit, das Recht zu verteidigen.