Für viele Menschen ist es selbstverständlich, dass sie gekaufte Kleidung, Elektronik oder andere Waren zurückgeben können, falls sie nicht passen oder nicht gefallen. Aber ist es auch für den stationären Handel selbstverständlich, Waren zurückzunehmen?
Die Selbstverständlichkeit der Rücknahme
Entgegen der Annahme gibt es in Deutschland keine gesetzliche Rücknahmepflicht für den stationären Handel. Es liegt im Ermessen des Einzelhändlers, ob er seinen Kunden Umtauschmöglichkeiten anbietet. Viele Händler entscheiden sich aus kundenfreundlichen Gründen dafür. Wenn auf Prospekten, Schildern oder dem Kassenbon Umtauschmöglichkeiten angeboten werden, müssen diese auch eingehalten werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei frischen Lebensmitteln, Kosmetika, Blumen, Maßanfertigungen, Schmuck und geöffneten CDs oder DVDs, aus hygienischen Gründen. Auch Produkte mit Gebrauchsspuren, aber ohne grundlegende Mängel, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie
In Deutschland schützt die gesetzliche Gewährleistung Kunden vor mangelhaften Produkten. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf müssen eventuelle Mängel seitens des Händlers behoben werden. Der Kunde hat die Wahl zwischen Reparatur oder Nachbesserung. Wenn beides nicht möglich ist, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder den Kauf widerrufen. Im Falle eines erheblichen Schadens kann der Kunde auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach den ersten sechs Monaten muss der Kunde jedoch beweisen können, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Bei Neuware beträgt die Gewährleistung 24 Monate und bei Gebrauchtware 12 Monate.
Garantien sind freiwillige Angebote, meist vom Hersteller, die dem Kunden eine Reparatur oder Umtausch des Produkts innerhalb eines bestimmten Zeitraums versprechen.
Die Wichtigkeit von AGB im stationären Handel
Anders als im Onlinehandel spielen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im stationären Handel eine geringere Rolle. Oftmals tauchen sie nur auf der Rückseite schriftlich geschlossener Kaufverträge auf, die kaum beachtet werden. AGB sind jedoch auch im stationären Handel von Vorteil, da sie die Rechte des Verkäufers stärken. Zum Beispiel könnten verkürzte Gewährleistungsfristen für Gebrauchtwaren eine Option sein. AGB sollten gut lesbar und an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.
Widerruf und Umtausch sind keine gesetzliche Verpflichtung
Im Gegensatz zum Onlinehandel gibt es im stationären Handel keine bindende Verpflichtung zur Rücknahme oder zum Widerruf, wenn dem Kunden die Ware nicht mehr gefällt. Der Kunde ist gesetzlich eingeschränkt, und es liegt im Ermessen des Verkäufers, ob er die Ware gegen Geld oder in Form eines Gutscheins zurücknimmt.
Der stationäre Handel hat also gewisse Freiheiten bei Umtausch, Widerruf und Rückgabe von Waren. Es lohnt sich jedoch, die jeweiligen Bedingungen und Vorgehensweisen des Händlers zu beachten.
Quellen: