Sicherheitsschuhe sind ein entscheidender Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz (PSA). Studien des Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) haben gezeigt, dass 17,5 Prozent aller Berufsunfälle im Handwerk und in der Industrie den Fuß und Knöchel betreffen. Damit sind die Füße das am zweithäufigsten gefährdete Körperteil! Arbeitsschuhe mit Stahlkappe oder Zehenschutzkappe spielen daher eine entscheidende Rolle. Doch welche Sicherheitsschuhe sind die richtigen? Die vielen Abkürzungen und Klassifizierungen von S1P über ESD bis hin zu SRC können für Laien verwirrend sein. Unser Guide soll Ihnen bei dieser Abkürzungsverwirrung helfen.
Gefährdungs- und Auswahlkriterien
Die Vorgaben für den Fußschutz von Arbeitnehmern werden durch das Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Der Arbeitgeber muss je nach Art der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese können verschiedene Risiken beinhalten, wie mechanische Einwirkungen, elektrische oder thermische Einwirkungen, chemische oder biologische Einwirkungen sowie die Zündung explosionsfähiger Atmosphäre.
Sicherheitsklassen
Die Auswahl der Sicherheitsschuhe erfolgt gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe), der DIN EN ISO 20347 (Arbeitsschuhe für Berufe ohne mechanische Risiken) und den Richtlinien des deutschen Arbeitsschutzgesetzes. Sicherheitsschuhe werden in verschiedene Schutzklassen unterteilt, die jeweils unterschiedlichen Mindestanforderungen entsprechen.
- S1 Sicherheitsschuhe: Zehenschutzkappe, Antistatik, Kraftstoffbeständigkeit, Energieaufnahme im Fersenbereich
- S1P Sicherheitsschuhe: Alle Eigenschaften von S1 plus eine durchtrittssichere Sohle
- S2 Sicherheitsschuhe: Alle Eigenschaften von S1 plus Wasserdichtigkeit für mindestens 60 Minuten
- S3 Sicherheitsschuhe: Alle Eigenschaften von S2 plus eine profilierte Laufsohle und eine durchtrittssichere Sohle
- S4 Sicherheitsschuhe: Alle Eigenschaften von S2 plus Wasserdichtigkeit (polymeres Material)
- S5 Sicherheitsschuhe: Alle Eigenschaften von S2P plus eine profilierte Laufsohle und Wasserdichtigkeit (polymeres Material)
Zusatzangaben
Zusätzlich zu den Sicherheitsklassen gibt es verschiedene Zusatzangaben, die den spezifischen Anforderungen an die Sicherheitsschuhe gerecht werden. Dazu gehören antistatische oder leitfähige Schuhe, Energieaufnahme im Fersenbereich, Durchtrittsicherheit, Kälte- oder Wärmeisolierung, Öl- oder benzinresistente Sohlen, Rutschhemmung und Wasserdurchtritt/-aufnahme des Schuhoberteils.
ESD-Zertifizierte Sicherheitsschuhe
Die Norm EN ISO 20345 legt auch Anforderungen an die elektrischen Eigenschaften von Sicherheitsschuhen fest. Die Schuhe werden nach ihrem Durchgangswiderstand in leitfähig, antistatisch oder isolierend eingeteilt. Diese Einteilung dient nicht nur zum Schutz des Menschen, sondern auch zum Schutz von Werkteilen, Maschinen und Werkzeugen. Eine weitere Norm, die DIN EN 61340-5-1, befasst sich mit der elektrostatischen Entladung (ESD) von Sicherheits- und Berufsschuhen sowie dem Schutz von elektronischen Bauelementen. Der Durchgangswiderstand der Schuhe muss zwischen 100 Kiloohm und 35 Megaohm liegen, um das ESD-Kennzeichen zu erhalten.
Welcher Sicherheitsschuh ist der richtige für mich?
Die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung ist unverzichtbar. Dennoch können wir Ihnen einige grobe Richtlinien geben:
- S1 Sicherheitsschuhe eignen sich für Arbeitsbereiche ohne Feuchtigkeit, hauptsächlich in Innenräumen.
- S1P Sicherheitsschuhe bieten zusätzlich zur S1-Klassifizierung eine durchtrittssichere Sohle, um das Eindringen scharfer und spitzer Gegenstände zu verhindern.
- S2 Sicherheitsschuhe werden in Bereichen mit Feuchtigkeit eingesetzt, zusätzlich zum Schutz von S1.
- S3 Sicherheitsschuhe sind der klassische Fußschutz, z.B. in der Bauindustrie. Sie bieten Schutz vor mechanischen Einwirkungen und Feuchtigkeit, sowie eine durchtrittssichere Sohle.
Die DGUV hat eine Beispielsammlung veröffentlicht, die Ihnen bei der Auswahl des Fußschutzes helfen kann. Beachten Sie jedoch, dass dies die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzt.
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Stand: November 2018