Der ultimative Kfz-Steuer Rechner 2023

Der ultimative Kfz-Steuer Rechner 2023

Mit dem brandneuen Kfz-Steuer Rechner 2023 von CHECK24 können Sie die Kfz-Steuer für jedes beliebige Auto und Motorrad im Handumdrehen berechnen!

Die Kfz-Steuer im Überblick

Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art des Motors – Benzin, Diesel, Elektro oder Wasserstoff
  • Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs (CO₂-Ausstoß)

Elektro- und Wasserstoffautos sind von der Kfz-Steuer befreit. Hybridautos zahlen nur für den Verbrennungsmotor Steuern. Seit 2021 erhalten Fahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von unter 95 Gramm pro 100 Kilometer einen Steuer-Rabatt von 30 Euro.

Berechnung der Kfz-Steuer seit Januar 2021

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2021 zugelassen wurden, wird die Kfz-Steuer gestaffelt nach dem CO₂-Ausstoß berechnet. Hier eine Übersicht:

CO₂-Ausstoß (g/km) Kfz-Steuer pro g CO₂/km
Über 95-115 2 €
116-135 2,20 €
136-155 2,50 €
156-175 2,90 €
176-195 3,40 €
Über 195 4 €

Berechnung der Kfz-Steuer von Juli 2009 bis Ende 2020

Für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2009 und Dezember 2020 zugelassen wurden, gilt eine andere Regelung. Die Steuer berechnet sich wie folgt:

  • Benzinmotoren: 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum (ccm)
  • Dieselmotoren: 9,50 Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum (ccm)

Zusätzlich wird der Schadstoffausstoß berücksichtigt. Jedes Gramm CO₂ über einer bestimmten Freimenge kostet 2 Euro. Fahrzeuge mit Gas-Antrieb werden wie Benziner besteuert.

Berechnung der Kfz-Steuer vor Juli 2009

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, hängt die Kfz-Steuer von der Emissionsklasse (Euro-Norm) ab. Hier eine Übersicht:

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Euro-Norm Benzin Diesel
Ab Euro 3 (bis 2,5 t) 6,75 € 15,44 €
Euro 2 7,36 € 16,05 €
Euro 1 15,13 € 27,35 €
Euro 0 (ohne Ozon-Fahrverbot) 21,07 € 33,29 €
Euro 0 (übrige) 25,36 € 37,58 €

Jährliche Kfz-Steuereinnahmen

Der deutsche Staat nimmt jährlich über 9 Milliarden Euro an Kfz-Steuer ein und diese Summe steigt stetig.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer:

  1. Wann beginnt und wann endet die Steuerpflicht?
    Ihre Steuerpflicht beginnt mit der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde und endet mit der Abmeldung.

  2. Wer ist kfz-steuerpflichtig?
    Steuerpflichtig ist der Halter des Fahrzeugs.

  3. Wie viel Kfz-Steuer fällt bei Oldtimern an?
    Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen für Oldtimer unterliegen einer pauschalen Kfz-Steuer von 191 Euro pro Jahr.

  4. Wie viel Kfz-Steuer zahlen Schwerbehinderte?
    Personen, die gehbehindert sind (Merkmal G im Ausweis), erhalten eine 50%ige Vergünstigung der Kfz-Steuer. Personen, die hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Merkmale H, BL oder aG im Ausweis), sind von der Kfz-Steuer befreit.

  5. Wie wird die Kfz-Steuer gezahlt?
    Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

  6. An wen wird die Kfz-Steuer gezahlt?
    Die Kfz-Steuer wird an das Hauptzollamt gezahlt, das für den Wohnort zuständig ist.

  7. Wie ändere ich die Kontoverbindung?
    Das zuständige Hauptzollamt stellt einen Vordruck zum Download bereit.

  8. Kann ich eine Ratenzahlung beantragen?
    Ja, eine Ratenzahlung ist möglich, wenn die Kfz-Steuer mindestens 500 Euro beträgt.

  9. Kann ich die Kfz-Steuer absetzen?
    Als Arbeitnehmer ist die Kfz-Steuer nicht absetzbar. Als Selbstständiger können Sie die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe geltend machen.

  10. Wie oft erhalte ich einen Kfz-Steuerbescheid?
    Sie erhalten nur nach der Anmeldung des Fahrzeugs einen Kfz-Steuerbescheid. Solange sich die Steuer für Ihr Auto nicht ändert, bekommen Sie keinen neuen Bescheid.

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