Mit dem brandneuen Kfz-Steuer Rechner 2023 von CHECK24 können Sie die Kfz-Steuer für jedes beliebige Auto und Motorrad im Handumdrehen berechnen!
Die Kfz-Steuer im Überblick
Die Höhe der Kfz-Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art des Motors – Benzin, Diesel, Elektro oder Wasserstoff
- Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs (CO₂-Ausstoß)
Elektro- und Wasserstoffautos sind von der Kfz-Steuer befreit. Hybridautos zahlen nur für den Verbrennungsmotor Steuern. Seit 2021 erhalten Fahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von unter 95 Gramm pro 100 Kilometer einen Steuer-Rabatt von 30 Euro.
Berechnung der Kfz-Steuer seit Januar 2021
Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2021 zugelassen wurden, wird die Kfz-Steuer gestaffelt nach dem CO₂-Ausstoß berechnet. Hier eine Übersicht:
CO₂-Ausstoß (g/km) | Kfz-Steuer pro g CO₂/km |
---|---|
Über 95-115 | 2 € |
116-135 | 2,20 € |
136-155 | 2,50 € |
156-175 | 2,90 € |
176-195 | 3,40 € |
Über 195 | 4 € |
Berechnung der Kfz-Steuer von Juli 2009 bis Ende 2020
Für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2009 und Dezember 2020 zugelassen wurden, gilt eine andere Regelung. Die Steuer berechnet sich wie folgt:
- Benzinmotoren: 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum (ccm)
- Dieselmotoren: 9,50 Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum (ccm)
Zusätzlich wird der Schadstoffausstoß berücksichtigt. Jedes Gramm CO₂ über einer bestimmten Freimenge kostet 2 Euro. Fahrzeuge mit Gas-Antrieb werden wie Benziner besteuert.
Berechnung der Kfz-Steuer vor Juli 2009
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, hängt die Kfz-Steuer von der Emissionsklasse (Euro-Norm) ab. Hier eine Übersicht:
Euro-Norm | Benzin | Diesel |
---|---|---|
Ab Euro 3 (bis 2,5 t) | 6,75 € | 15,44 € |
Euro 2 | 7,36 € | 16,05 € |
Euro 1 | 15,13 € | 27,35 € |
Euro 0 (ohne Ozon-Fahrverbot) | 21,07 € | 33,29 € |
Euro 0 (übrige) | 25,36 € | 37,58 € |
Jährliche Kfz-Steuereinnahmen
Der deutsche Staat nimmt jährlich über 9 Milliarden Euro an Kfz-Steuer ein und diese Summe steigt stetig.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer:
-
Wann beginnt und wann endet die Steuerpflicht?
Ihre Steuerpflicht beginnt mit der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde und endet mit der Abmeldung. -
Wer ist kfz-steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist der Halter des Fahrzeugs. -
Wie viel Kfz-Steuer fällt bei Oldtimern an?
Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen für Oldtimer unterliegen einer pauschalen Kfz-Steuer von 191 Euro pro Jahr. -
Wie viel Kfz-Steuer zahlen Schwerbehinderte?
Personen, die gehbehindert sind (Merkmal G im Ausweis), erhalten eine 50%ige Vergünstigung der Kfz-Steuer. Personen, die hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Merkmale H, BL oder aG im Ausweis), sind von der Kfz-Steuer befreit. -
Wie wird die Kfz-Steuer gezahlt?
Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. -
An wen wird die Kfz-Steuer gezahlt?
Die Kfz-Steuer wird an das Hauptzollamt gezahlt, das für den Wohnort zuständig ist. -
Wie ändere ich die Kontoverbindung?
Das zuständige Hauptzollamt stellt einen Vordruck zum Download bereit. -
Kann ich eine Ratenzahlung beantragen?
Ja, eine Ratenzahlung ist möglich, wenn die Kfz-Steuer mindestens 500 Euro beträgt. -
Kann ich die Kfz-Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer ist die Kfz-Steuer nicht absetzbar. Als Selbstständiger können Sie die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe geltend machen. -
Wie oft erhalte ich einen Kfz-Steuerbescheid?
Sie erhalten nur nach der Anmeldung des Fahrzeugs einen Kfz-Steuerbescheid. Solange sich die Steuer für Ihr Auto nicht ändert, bekommen Sie keinen neuen Bescheid.
Testen Sie Ihr Wissen zur Kfz-Steuer!
In unserem interaktiven Quiz können Sie Ihr Wissen zur Kfz-Steuer testen. Viel Spaß und viel Erfolg!