Unter den Bezeichnungen ‘Arbeitsagentur’ und ‘Jobcenter’ wird oft ein und dasselbe verstanden. Meist denken die Menschen an die staatliche Institution, die Arbeitsuchende in die Arbeitswelt integriert. Diese Annahme ist nicht ganz falsch, allerdings handelt es sich bei der Arbeitsagentur und dem Jobcenter um zwei verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen.
Für wen ist die Arbeitsagentur Ansprechpartner?
Die Arbeitsagentur ist der Ansprechpartner für Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Ebenfalls ist die Arbeitsagentur für diejenigen da, die weder Arbeitslosengeld I noch eine Grundsicherung vom Staat erhalten.
Ratsuchende können sich auch an die Arbeitsagentur wenden, wenn sie Informationen über die berufliche Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt wünschen. Dies gilt jedoch nur, solange keine Vermittlung oder Arbeitslosenmeldung gewünscht wird.
Für wen ist das Jobcenter Ansprechpartner?
Menschen, die Leistungen der Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II (ALG II), beziehen, müssen sich an das Jobcenter wenden. Personen, die nicht erwerbsfähig sind und nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören, erhalten Unterstützung vom Sozialamt.
Gibt es eine Arbeitsagentur und ein Jobcenter in jeder Stadt?
In vielen Orten, insbesondere in größeren Städten, befindet sich das Jobcenter direkt im Gebäude der Arbeitsagentur. Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich dann an den Schalter mit der Bezeichnung ‘Jobcenter’ wenden. Ratsuchende und Empfänger von ALG I hingegen gehen zum Schalter der ‘Arbeitsagentur’.
In anderen Orten sind Arbeitsagentur und Jobcenter getrennt voneinander. Das Jobcenter kann sich in einem anderen Gebäude als die Agentur für Arbeit befinden. In diesem Fall ist es wichtig, die richtige Adresse zu kennen.
In manchen Städten existiert nur eine Arbeitsagentur, aber kein Jobcenter. In solchen Fällen befindet sich das Jobcenter in einer anderen Stadt im selben Kreis. Die Fahrtwege halten sich in der Regel also in Grenzen.
Es ist in jedem Fall wichtig, die richtige Einrichtung aufzusuchen, da die Arbeitsagentur Empfängern von ALG II nicht weiterhelfen kann und das Jobcenter keine Hilfestellung für ALG I-Empfänger leisten kann.
Arbeitsagentur: Die Aufgaben
Die Arbeitsagentur bietet verschiedene Dienstleistungen für Bürger, Institutionen und Unternehmen im Bereich Arbeits- und Ausbildungsmarkt an. Die Mitarbeiter beraten Ausbildungs- und Arbeitssuchende und vermitteln passende Jobs. Sie können auch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, wie Qualifizierung, erbringen. Darüber hinaus bieten sie umfassende Berufsberatung und unterstützen die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.
Die Arbeitsagentur ist auch für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen, wie Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld, zuständig. Arbeitgeber können sich bei Fragen zur Personalpolitik ebenfalls an die Agentur wenden. Zudem ist die Arbeitsagentur in der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung tätig und führt entsprechende Statistiken. Als Familienkasse zahlt sie außerdem das Kindergeld aus und bekämpft den Leistungsmissbrauch.
Jobcenter: Die Aufgaben
Das Jobcenter gewährt hilfesuchenden Menschen die Grundsicherung und unterstützt sie bei der Suche nach Arbeitsstellen. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen für Mehrbedarf, Erstausstattung für Bekleidung, Wohnung, Schwangerschaft, Geburt und mehrtägige Klassenfahrten gewähren.
Das Ziel des Jobcenters ist es, Empfänger von Arbeitslosengeld II in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür bietet es unter anderem finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung und zahlt Eingliederungszuschüsse. Wenn kommunale Leistungen wie psychologische Beratung, Schuldnerberatung oder Suchtberatung benötigt werden, tritt ebenfalls das Jobcenter in Erscheinung.