Menschen, die in Deutschland arbeitslos werden, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Wenn nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer kein neuer Job in Sicht ist, beantragen viele Betroffene Hartz 4. Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2?
Arbeitslosengeld 1 und 2 im Vergleich
Arbeitslosengeld 1 wird an Menschen gezahlt, die ihre Arbeit verloren haben und die erforderlichen Anwartschaftszeiten erfüllen. Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 zuständig, während sich Hartz-4-Empfänger an die Jobcenter wenden müssen. Beide Leistungen sind Sozialleistungen, die durch die Sozialgesetzbücher abgesichert sind und der Grundsicherung für arbeitslose Menschen dienen.
Wichtig: Der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 zeigt sich in verschiedenen Faktoren. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr über die Höhe und den Umfang der jeweiligen Sozialleistungen.
Bezugsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld 1 und 2
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 liegt in den Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, um die jeweilige Leistung zu erhalten. Um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Außerdem sind Sie verpflichtet, sich drei Monate vor dem Ablauf Ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Bei einer Kündigung müssen Sie sich entsprechend anmelden.
Arbeitslosengeld 1 wird also direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Hartz 4 hingegen ist die Grundsicherung für Arbeitslose, die die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld 1 nicht erfüllen oder deren Anspruch darauf endet. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass bei Hartz 4 das vorhandene Vermögen einberechnet wird, um zu ermitteln, ob ein Anspruch besteht. Wenn es sich um verwertbares Vermögen handelt, muss dieses zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden.
Zahlungen von Jobcenter und Arbeitsamt
Ein weiterer großer Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 besteht in der Höhe der Leistungen. Das Arbeitslosengeld 1 basiert auf dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt der letzten Monate. Anspruchsberechtigte erhalten davon 60 Prozent. Bei arbeitslosen Personen mit Kindern erhöhen sich die Bezüge auf 67 Prozent. Beim Bezug von Hartz 4 erfolgt die Berechnung dagegen anders.
Es gibt feste Regelsätze, die in Regelbedarfsstufen eingeteilt sind. Der Regelsatz hängt unter anderem davon ab, ob Sie alleinstehend sind oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die genauen Regelsätze können Sie der Tabelle entnehmen:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2022 | Monatlicher Regelsatz 2023 |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 | 502 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 404 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 | 420 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 | 348 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 | 318 |
Wichtig: Der Regelsatz gibt die maximale Zahlung an, die Sie monatlich vom Jobcenter erhalten können. Diese Zahlung kann sich durch vorhandenes Einkommen oder Vermögen entsprechend verringern.
Kosten der Unterkunft
Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, reicht die monatliche Zahlung vom Jobcenter allein oft nicht aus, um die Miete zu decken. Empfänger von Hartz 4 erhalten die Kosten der Unterkunft separat erstattet. Allerdings müssen diese angemessen sein und richten sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem örtlichen Mietspiegel. Daher können die Richtwerte regional stark voneinander abweichen.
Ist die Miete zu hoch, müssen Hartz-4-Empfänger die Kosten reduzieren oder einen Teil der Miete aus dem Regelsatz bezahlen. Die Heizungskosten sind in der Kostenübernahme enthalten, während Strom von den Leistungsempfängern selbst bezahlt werden muss. Beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten der Unterkunft nicht. Leistungsempfänger müssen ihre Miete selbst bezahlen. Ist dies nicht möglich, können sie ggf. Wohngeld beantragen.
Interessant: Ein weiterer Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2 besteht darin, dass Arbeitslosengeld 1 unabhängig vom Einkommen des Partners ausgezahlt wird. Bei Hartz 4 wird das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bei der Frage nach einem Anspruch einbezogen. Verdient der Partner also gut, kann dies dazu führen, dass kein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen besteht.
Bekommen Sie automatisch Hartz 4 nach dem Bezug von Arbeitslosengeld 1?
Was passiert, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ausläuft und Sie noch keine neue Stelle gefunden haben? Erhalten Sie dann automatisch Hartz 4 vom Jobcenter? Nein. Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 erhalten möchten, müssen Sie diese Leistung aktiv beantragen.
Da es zu Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen kommen kann, sollten Sie sich so früh wie möglich um den Antrag kümmern und einen Termin beim für Sie zuständigen Jobcenter beantragen. Im ersten Schritt wird dann ermittelt, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der auch den monatlichen Regelsatz festlegt. Zudem wird mit Ihnen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung ausgehandelt.
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien festhält. Das Jobcenter kann sich verpflichten, Sie durch Weiterbildungsangebote bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Leistungsempfängern können monatlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorgegeben werden.
Wichtig: Wenn Sie gegen die in der Eingliederungsvereinbarung festgehaltenen Pflichten verstoßen, können Hartz-4-Sanktionen verhängt werden.
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