Elektrofahrräder auf einen Blick
Sobald man sich über E-Bikes informiert, stolpert man über kurz oder lang über andere Bezeichnungen wie Pedelecs oder S-Pedelecs. Worin da genau der Unterschied liegt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Ein E-Bike fällt wie ein Pedelec oder ein S-Pedelec auf den ersten Blick in die Kategorie der Elektrofahrräder. Die Produktgruppen unterscheiden sich jedoch bei genauerem Hinsehen deutlich.
Was ist ein Elektrofahrrad?
Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, das Sie beim Treten in die Pedale mit einem elektrischen Motor unterstützt. Mit einem Elektrofahrrad bewegen Sie sich wie bei einem normalen Fahrrad fort, nur fällt das Treten leichter.
Im täglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig ungenau verwendet. E-Bikes sind im eigentlichen Sinn keine Elektro-Fahrräder. Auch S-Pedelecs zählen nicht dazu.
Pedelec – Fahrrad mit begrenzter Motorunterstützung
Ein Pedelec ist rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt. Die Hauptarbeit bei der Fortbewegung mit einem Pedelec übernehmen Ihre Beine. Ein Motor darf Sie beim Treten unterstützen, allerdings ist die Motorleistung auf maximal 250 Watt begrenzt und die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt.
Da ein Pedelec rechtlich gesehen ein normales Fahrrad ist, gelten auch die entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Sie benötigen also weder einen Führerschein noch eine Zulassung oder eine Helmpflicht. Mit einem Pedelec dürfen Sie auf dem Radweg fahren.
S-Pedelec – Das Kraftrad unter den Elektrofahrrädern
Ein S-Pedelec ist kein Fahrrad, sondern wird rechtlich als Kraftrad geführt. Es hat einen stärkeren Motor mit einer Leistung von bis zu 500 Watt und kann Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Um ein S-Pedelec zu fahren, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis Klasse AM vorzeigen können. Das S-Pedelec benötigt eine Zulassung und eine Versicherung. Das Tragen eines Helms ist ebenfalls nötig und Sie dürfen nicht auf einem Fahrradweg fahren.
E-Bike – Kein Fahrrad, sondern ein motorisiertes Fahrzeug
E-Bikes sind keine Fahrräder im herkömmlichen Sinne. Ein Motor unterstützt Sie bei der Fortbewegung und Sie können das E-Bike auch ohne Pedalunterstützung fahren. Es gibt drei verschiedene Typen von E-Bikes, die sich in ihrer Höchstgeschwindigkeit unterscheiden.
Ein E-Bike mit einer maximalen Leistung von 500 Watt fährt ohne Treten nicht schneller als 20 km/h und erfordert einen Mofaführerschein. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h und einer Motorleistung von 1.000 Watt dürfen ebenfalls mit einem Mofaführerschein gefahren werden. E-Bikes mit einer maximalen Motorleistung von 4.000 Watt erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h und erfordern eine Fahrberechtigung der Klasse AM. Diese E-Bikes unterliegen der Helmpflicht und dürfen den Radweg nicht benutzen.
Der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
Im Gegensatz zu einem E-Bike müssen Sie bei einem Pedelec immer in die Pedale treten, um sich fortzubewegen. Ein Motor unterstützt die Tretkraft. Ein E-Bike dagegen fährt auch ohne Pedalunterstützung rein mit Motorkraft.
Pedelecs gelten vor dem Gesetz als normales Fahrrad, solange der Motor seine Unterstützung ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h einstellt. Steht die Motorkraft auch über diese Geschwindigkeit hinaus zur Verfügung und erreicht das Pedelec Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h, handelt es sich um ein S-Pedelec.
S-Pedelecs sind rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern zählen als Krafträder – mit allen Folgen für den Straßenverkehr. Da Sie aber auch bei einem S-Pedelec immer in die Pedale treten müssen, ist es eben noch kein E-Bike.
E-Bikes fahren im Gegensatz zu Pedelecs und S-Pedelecs ganz ohne Muskelkraft. Sie schalten den Motor per Knopfdruck an und geben Gas. Das Elektrofahrrad fährt von alleine. E-Bikes sind grundsätzlich keine Fahrräder mehr, sondern fallen unter die Rubrik Mofa oder Kleinkraftrad.