Der Unterschied zwischen ehem. Sozialhilfe & Hartz IV

Der Unterschied zwischen ehem. Sozialhilfe & Hartz IV

Das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch bekannt als Hartz IV, hat die ehemalige Sozialhilfe abgelöst. Die Politiker loben gerne die Vorteile des ALG II gegenüber der Sozialhilfe. Aber ist das wirklich so? In diesem Artikel werden wir den Unterschied zwischen beiden Leistungen genauer betrachten.

Bedarfsdeckung

Bei der Bedarfsdeckung sind sich die ehemalige Sozialhilfe und das ALG II recht ähnlich. Die Höhe des Regelsatzes und damit die Bedarfsdeckung werden durch verschiedene Faktoren bestimmt, wie zum Beispiel die Ausgaben der untersten 20% der Einpersonen-Haushalte der Bevölkerung. Allerdings wurde bei der Berechnung des Regelsatzes des ALG II eine Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 1998 verwendet. Das bedeutet, dass die Ausgaben, die zur Berechnung des Regelsatzes verwendet wurden, bereits 6 Jahre alt waren und keine Preiserhöhungen in dieser Zeit berücksichtigt wurden.

Regelsatzhöhe

Die Regelsätze der ehemaligen Sozialhilfe waren nicht bundeseinheitlich. In den alten Bundesländern lag der Regelsatz bei ca. 296€, während er in den neuen Bundesländern bei 282€ lag. Im Vergleich dazu liegt der Regelsatz des ALG II im Jahr 2007 bei 347€. Allerdings ist in diesem Regelsatz ein Anteil für die ehemaligen einmaligen Leistungen der Sozialhilfe enthalten. De facto ist der Regelsatz des ALG II also nur geringfügig höher als der der Sozialhilfe.

Einmalige Leistungen

Zusätzlich zum Regelsatz gab es bei der Sozialhilfe einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt. Diese Leistungen konnten je nach Bedarf für verschiedene Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel die Instandsetzung und Beschaffung von Bekleidung, Lernmittel für Schüler oder auch die Erstausstattung für Wohnungen. Beim ALG II wurden die meisten dieser einmaligen Leistungen abgeschafft und stattdessen als sogenannte Ansparbeträge in den Regelsatz eingerechnet. Das bedeutet, dass die Bedürftigen diese Beträge nicht ausgeben dürfen, sondern für zukünftige Bedarfe ansparen müssen.

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Mehrbedarfe

Leistungen für Mehrbedarfe gab es sowohl bei der ehemaligen Sozialhilfe als auch beim ALG II. Diese Leistungen orientieren sich meist am Regelsatz und wurden für bestimmte Bedürfnisse wie zum Beispiel für Behinderte oder werdende Mütter gewährt. Im Vergleich zu früheren Regelungen erhalten jedoch vor allem Kinder weniger Leistungen beim ALG II als bei der Sozialhilfe.

Fazit

Die Behauptung, dass Bedürftige mit dem ALG II mehr zur Verfügung haben als mit der früheren Sozialhilfe, ist nicht korrekt. Tatsächlich haben Bedürftige bei vielen Leistungen deutlich weniger zur Verfügung, insbesondere Kinder sind betroffen. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Einführung des ALG II zu Einsparungen bei den Leistungen geführt hat. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Situation für Bedürftige mit dem ALG II nicht besser, sondern eher schlechter geworden ist.

Quelle: gegen-hartz.de, 11.10.07