Von Thomas Porwol | 16. November 2017, 14:03 Uhr
Sollen Spiele oder Filme in den Handel kommen, dann müssen sie erst einmal an ihnen vorbei: USK, FSK und PEGI. Aber wer ist für was zuständig und muss man sich an die Altersbeschränkungen wirklich halten? TECHBOOK klärt auf.
Wer öfter auf der Suche nach einem Film oder Videospiel durch die Unterhaltungs-Abteilung von Elektromärkten schlendert, kann sie kaum übersehen: Die knalligen Altersangaben auf den Verpackungen. Doch wie bei Lebensmitteln – bei denen man unzählig viele verschiedene Bio-Aufkleber und Herkunftsmarken findet – gibt es auch bei Medien mehr als nur ein Siegel auf der Verpackung, das einem Auskunft über die Altersfreigabe gibt. Die wichtigsten heißen FSK, USK und PEGI – doch was bedeuten sie? TECHBOOK erklärt, was es mit den Abkürzungen auf sich hat.
FSK
Die Abkürzung FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Wie der Name schon andeutet, ist die FSK für Filme zuständig und ordnet sie in Altersklassen ein. Filme werden ab 0, 6, 12, 16 und ab 18 Jahren freigegeben. Die Altersfreigaben der FSK sind verbindlich – obwohl der Name zunächst glauben lassen könnte, sich an die FSK zu halten sei freiwillig.
Das „freiwillig“ im Namen bezieht sich aber tatsächlich nicht auf eine freiwillige Selbstkontrolle durch die Käufer, sondern durch die Filmschaffenden. Filme werden freiwillig bei der FSK für eine Überprüfung eingereicht – denn Filme, die nicht durch die FSK eingestuft wurden, dürfen automatisch nur an Erwachsene verkauft werden.
Laut Jugendschutzgesetz müssen Filme mit einer Jugendfreigabe gekennzeichnet werden – diese Aufgabe übernimmt die FSK. Steht ein Alter auf einem Film, darf er also nur an Personen verkauft werden, die alt genug sind. Eine Ausnahme gibt es allerdings: In Kinofilme, die von der FSK mit „Ab 12 Jahren“ bewertet wurden, dürfen in Begleitung der Eltern auch bereits Kinder, die sechs Jahre oder älter sind – in diesem Fall ist es die Entscheidung der Eltern. Diese Regelung gilt aber nicht für die anderen Altersfreigaben.
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USK
Was die FSK für Filme ist, ist die USK für Videospiele: Die Abkürzung steht für Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle und die USK vergibt wie die FSK Altersbeschränkungen in den Schritten ab 0 Jahren, 6, 12, 16 und ab 18 Jahren. Auch bei der USK sind die Altersfreigaben bindend – verkauft ein Händler dennoch Spiele an Jugendliche, die nicht alt genug für einen Titel sind, riskiert er ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Entgegen dem Glauben vieler Gamer werden Spiele von der USK weder zensiert noch indiziert – es kann jedoch passieren, dass Publisher Spiele von sich aus zensieren, bevor sie sie zur Prüfung bei der USK einreichen, um ein milderes Urteil zu erhalten. Indizierungen von Spielen fällt in den Aufgabenbereich der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – hat ein Spiel allerdings bereits ein USK-Siegel erhalten, dann kann es auch nicht mehr indiziert werden.
Es steht Eltern übrigens frei, ihre Kinder Spiele spielen zu lassen, für die sie laut USK-Freigabe noch nicht alt genug sind – der Staat regelt nicht, welche Art von Medien die Eltern ihren Kindern zuhause zugänglich machen dürfen.
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PEGI
PEGI ist quasi das europäische Pendant zur USK: Die Abkürzung steht für “Pan European Game Information” und informiert auf den Verpackungen der Spiele nicht nur über ein vorgeschlagenes Mindestalter für einen Titel, sondern gibt über Logos auch darüber Auskunft, ob ein Spiel zum Beispiel vulgäre Sprache oder Sex-Szenen enthält.
Die Altersstufen des PEGI-Systems sind ab 3 Jahren, 7, 12, 16 und ab 18 Jahren. Wichtigster Unterschied zur USK ist bei PEGI allerdings, dass PEGI nur eine Empfehlung ist. In Deutschland ist die Altersangabe der USK für den Verkauf bindend, nicht die von PEGI. Besonders wenn sich die Einstufungen einzelner Spiele bei den Systemen unterscheiden, wird das wichtig: An der Kasse zählt die USK.
Allerdings können Händler natürlich entscheiden, sich dennoch an die Einstufung von PEGI zu halten und einen Titel nicht zu verkaufen.