Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Die Begriffe “Garantie” und “Gewährleistung” werden oft verwechselt oder nicht richtig angewendet. Im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal ist das Thema Garantie und Gewährleistung wieder in den Fokus gerückt. Es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden Begriffen, die es zu beachten gilt. In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung erklären und die aktuelle Rechtslage bei Reklamationen erläutern.

Verwechslungsgefahr bei Garantie und Gewährleistung

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht darin, dass Gewährleistung eine gesetzliche Pflicht des Händlers ist, während Garantie eine freiwillige Zusicherung des Herstellers oder Händlers ist. Bei der Gewährleistung steht der Händler dafür ein, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist. Der Händler haftet also für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren oder später auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 24 Monate, kann aber bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Sie bezieht sich oft auf bestimmte Teile oder Funktionen eines Produkts und gilt für einen bestimmten Zeitraum. Eine Garantieerklärung muss dem Verbraucher in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden und enthält Informationen über den Garantiegeber, die Dauer und den Inhalt der Garantie. Die Garantie darf die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen.

Aktuelle Rechtslage und Änderungen seit 2022

Im Jahr 2022 wurden einige Änderungen im Gewährleistungsrecht eingeführt. Unter anderem wurde der Sachmangelbegriff erweitert und die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate verdoppelt. Für digitale Produkte gelten spezielle Pflichten für Unternehmen und Verbraucher, einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Updates. Die Verjährungsfrist für gebrauchte Waren kann auf ein Jahr verkürzt werden. Außerdem muss die Garantieerklärung dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

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Fazit

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu kennen, um bei Reklamationen richtig reagieren zu können. Gewährleistung ist Sache des Händlers, während Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist. Die gesetzlichen Mängelansprüche bleiben auch bei einer Garantieerklärung bestehen. Es lohnt sich, die genauen Garantiebedingungen zu prüfen und sich im Fall einer Reklamation auf die entsprechenden Rechte zu berufen.

Dieser Artikel wurde für Sie von automobile.lol erstellt.

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