Der Unterschied zwischen Gartenlaube und Wochenendhaus

Der Unterschied zwischen Gartenlaube und das Wochendhaus

Der Garten ist der perfekte Ort, um dem Alltagsstress zu entfliehen und die Natur zu genießen. Viele Menschen träumen von einem kleinen Rückzugsort im Grünen, in dem sie entspannen können. Doch was ist der Unterschied zwischen einer Gartenlaube und einem Wochenendhaus?

Der Kleingarten und die Gartenlaube

Eine Gartenlaube ist ideal für Kleingärten und dient in erster Linie der kleingärtnerischen Nutzung. Die Größe einer Gartenlaube hängt von der Grundstücksgröße und ihrer Verwendung ab. Gemäß §3 Abs. 2 Satz 1 des Bundeskleingartengesetzes darf eine Gartenlaube eine maximale Grundfläche von 24 qm haben, einschließlich des überdachten Freisitzes. Die Gemeinde kann auch kleinere Flächen festlegen.

Die Gartenlaube sollte eine einfache Ausstattung haben und darf nicht als dauerhafter Wohnsitz dienen. Gelegentliche Übernachtungen sind möglich, doch eine regelmäßige Nutzung wie bei einer Wohnung oder sogar Wochenendaufenthalte sind nicht erlaubt. Die Gartenlaube ist vom Gesetzgeber weder als kleines Eigenheim noch als Wochenendhaus konzipiert.

Die Gartenlaube ist funktional auf die Nutzung im Kleingarten ausgerichtet. Daher ist eine einfache Ausführung vorgesehen, üblicherweise aus Holz. Es gibt jedoch auch Steinlauben in Deutschland. Die Gärten sollen dazu dienen, das Stadtbild zu verschönern und den kleingärtnerischen Bedürfnissen gerecht zu werden. Um sicherzustellen, dass Kleingärten nicht zu Wochenendgrundstücken werden, ist es verboten, diese an das Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Telefonnetz anzuschließen.

Der Anschluss an das Wassernetz in der Laube ist nicht vorgesehen. Ein Stromanschluss ermöglicht den Betrieb von Geräten wie einem Kühlschrank oder einem Fernseher. Die Gartenlauben sollten jedoch so einfach wie möglich gestaltet sein, damit sie bei einem Pächterwechsel leicht vom neuen Pächter übernommen werden können. Schließlich möchte man einen Garten übernehmen und keine luxuriöse Kleinvilla.

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Der Unterschied zwischen Gartenlaube und das Wochendhaus
Eine Laube für die Gartenecke

Was ist beim Pachten eines Kleingartens und einer Gartenlaube zu beachten?

Ein Kleingarten ist nicht für Übernachtungen gedacht. Wenn Sie das Wochenende mit Ihrer Familie im Garten verbringen möchten, sollten Sie sich für ein Ferien- oder Wochenendhaus entscheiden. Laut Bundeskleingartengesetz ist jedoch gelegentliches Übernachten in der warmen Jahreszeit erlaubt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde oder dem Vorstand des Kleingartenvereins zu informieren. Die Größe der Gartenlaube hängt davon ab, ob sich auch eine Schlafgelegenheit darin befinden soll oder ob Sie nur Liegestühle, Gartengeräte und einen Grill abstellen möchten. Eine Toilette und Waschgelegenheit sollten immer vorhanden sein.

Bevor Sie einen Kleingarten pachten, sollten Sie unbedingt die Satzung lesen und alle Fragen stellen. Es ist wichtig, dass Ihre Vorstellungen mit den erlaubten Nutzungsmöglichkeiten übereinstimmen. Dies betrifft nicht nur die Gartenlaube, sondern auch die erlaubten Pflanzen oder die Art des Gartenzauns. Auch die Nachbarn spielen eine wichtige Rolle und es ist ratsam, sie im Voraus kennenzulernen. Wenn es gegenseitiges Verständnis gibt, steht einem harmonischen Gartenleben nichts im Wege.

Die Lage der Gartenkolonie ist natürlich ebenfalls ein entscheidender Faktor. Schließlich möchten Sie sich erholen und nicht neben einer vielbefahrenen Straße ein Grundstück pachten. Eine gute Erreichbarkeit des Gartens ist ebenfalls wichtig.

Denken Sie daran, dass die Pflege eines Gartens und die Aufbauarbeiten Zeit erfordern. Wenn Sie nicht genügend Zeit haben, könnte der Garten eher zu einer Stressquelle werden. Planen Sie im Voraus, dass die Gartenpflege und der Aufbau des Gartens Zeit in Anspruch nehmen werden.

Was ist bei Wochenendhäusern zu beachten?

Das Thema Wochenendhäuser ist sehr umfangreich, daher können nur einige Aspekte behandelt werden. Wochenendhäuser dienen der Erholung und unterliegen nicht den “strengen Anforderungen” wie Kleingärten in Bezug auf die Bepflanzung. Dennoch dürfen Wochenendhäuser nicht beliebig gebaut werden, sondern müssen den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Gemeinden entsprechen.

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Die Baugebiete für Wochenendhäuser im Außenbereich müssen in einem Bebauungsplan festgelegt und genehmigt sein. Diese Wochenendhausgebiete sind spezielle Gebiete, die ausschließlich der Erholung dienen. Es können Kosten für die Erschließung des Grundstücks anfallen. Bei Wochenendhäusern im Außenbereich gelten auch Bestandsschutzbestimmungen wie beispielsweise nachträgliche Erweiterungen oder Umbauten.

Wochenendhäuser sind für zeitlich begrenztes Wohnen gedacht und haben in der Regel eine bessere Ausstattung und Ausführung als die oben erwähnten Gartenlauben. Die Holzhäuser von naturholz-gartenhaus.de beispielsweise haben unterschiedlich starke Wände. Zu dünne Wände isolieren unzureichend vor Sommerhitze oder Kälte während der Übergangsmonate.

Ein weiterer Vorteil von Holzhäusern ist ihre schnelle Montage, die jedoch auch den entsprechenden Holzschutz erfordert. Ein Wochenendhaus ist größer als eine Gartenlaube und verfügt meist über einen Wohn- und Schlafraum sowie eine kleine Küche. Je nach Standort ist ein Anschluss an das Strom- und Wassernetz möglich.

Wie bei Kleingartenanlagen ist auch der Transport der Baumaterialien zum Grundstück wichtig. Nicht immer gibt es einen breiten Weg und die Materialien müssen möglicherweise von einem breiteren Weg oder einem Parkplatz getragen oder mit einer kleinen Karre transportiert werden.

Eine dauerhafte Wohnnutzung ist auch hier nicht erlaubt. Bevor Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und die zuständige Gemeinde befragen. In den ehemaligen DDR-Datschen gilt beispielsweise das Schuldrechtsanpassungsgesetz vom 21.09.1994, das die Übertragung von Nutzungsverträgen für Grundstücke regelt. Am 03.10.2015 endete der besondere Kündigungsschutz. Wenn das Nutzungsverhältnis nach dem 31.12.2022 endet, muss der Nutzer auf eigene Kosten die Gebäude entfernen.

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