Als Wohnungseigentümer kommt man mit vielen Begriffen in Kontakt, die nicht sofort klar sind. Ein gutes Beispiel dafür sind das Hausgeld und die Nebenkosten. Wo liegt der Unterschied? Sind sie nicht dasselbe? In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten für Wohnungseigentümer.
I. Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten einer Wohnung sind grundsätzlich alle Kosten und Lasten im Zusammenhang mit der Wohnung. Unabhängig davon, wer sie verursacht oder wer sie zahlen muss. Der Begriff “Nebenkosten” ist also ein Oberbegriff für alle Kostenarten einer Wohnung. Die umlagefähigen Nebenkosten sind die laufenden Betriebskosten gemäß § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darin werden die Betriebskosten und die Betriebskostenabrechnung ausdrücklich erwähnt. In dieser Abrechnung können monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden, die jährlich abgerechnet werden.
II. Wie unterscheidet sich das Hausgeld von den Nebenkosten?
Das Hausgeld ist eine spezifische Art von Nebenkosten. Im Hausgeld werden die potenziell umlagefähigen Nebenkosten (bei Vermietung) und die nicht umlagefähigen Nebenkosten in einer Jahresabrechnung aufgelistet und den einzelnen Wohnungseigentümern in Rechnung gestellt. Obwohl der Begriff “Hausgeld” nicht gesetzlich definiert ist, legt § 16 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) fest, dass die Kosten der Gemeinschaft, insbesondere Verwaltung und gemeinschaftlicher Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, von den Wohnungseigentümern getragen werden müssen. Das Hausgeld umfasst mehr Kostenpositionen als die umlagefähigen Nebenkosten. Es werden jedoch nicht alle Nebenkosten, die einem Eigentümer entstehen, im Hausgeld enthalten sein. Zum Beispiel sind Grundsteuerbeträge und bestimmte Instandhaltungen oder Verwaltungskosten, die separat für eine Eigentumswohnung anfallen, nicht im Hausgeld enthalten.
III. Zusammenfassung
Bei der Unterscheidung zwischen Hausgeld und Nebenkosten ist es wichtig, den Kontext zu beachten. Das Hausgeld bezieht sich auf die Nebenkosten des Eigentümers für seine Wohnung(en). Wenn es um umlagefähige Nebenkosten geht, die auf den Mieter umgelegt werden sollen, sind nur die Nebenkosten gemeint, die Teil der Hausgeldabrechnung sind. Weitere wichtige Fragen zum Hausgeld werden in unserem Beitrag “Hausgeld: Bestandteile, Verteilerschlüssel und Abrechnung” behandelt.
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