Willkommen zur vierten Info-Serie! In diesem Artikel werden wir den Unterschied zwischen Migrant:innen, Geflüchteten und Asylbewerber:innen genauer betrachten.
Wer wird als Geflüchtete:r betrachtet?
Laut der Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein “Flüchtling” eine Person, die aufgrund von Ereignissen vor dem 1. Januar 1951 aus ihrem Heimatland vertrieben wurde und internationalen Schutz benötigt. Ursprünglich galt dieser Status nur für Europäer:innen, die vom Krieg betroffen waren. Später wurde der Schutz auf alle Menschen ausgedehnt, unabhängig von Zeit und Ort. Allerdings konnten einige Länder den Gültigkeitsbereich der Konvention weiterhin auf Europa beschränken. Zum Beispiel können nur Europäer:innen in der Türkei den Status als Geflüchtete:r erlangen. Es gibt jedoch Millionen von Menschen in der Türkei, die zwar als Geflüchtete anerkannt sind, aber nicht die entsprechenden Rechte und Schutzmaßnahmen erhalten.
Wer ist ein:e Asylbewerber:in?
Ein:e Asylbewerber:in ist eine Person, die ihr Heimatland verlassen hat und Asyl beantragt hat, aber deren Antrag noch nicht bearbeitet wurde. Das Recht, Asyl zu beantragen, ist ein Menschenrecht und wird in verschiedenen internationalen und regionalen Menschrechtsrahmen verankert. Auch wenn nicht alle Menschen den Status als Geflüchtete:r erhalten, sollte das Recht auf Asyl verteidigt werden.
Wer sind Migrant:innen?
Der Begriff “Migrant:in” hat keine einheitliche rechtliche Definition. Grundsätzlich bezieht er sich auf Menschen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und keine Bürger:innen dieses Landes sind. Das Wort “Migrant:in” umfasst verschiedene Gruppen von Menschen, darunter internationale Studierende, Expats und Arbeitsmigrant:innen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Menschen, die aus Gründen wie Krankheit oder klimabedingter Flucht ihre Heimat verlassen, nicht automatisch als Geflüchtete anerkannt werden. Außerdem müssen Menschen eine internationale Grenze überqueren, um den Status als Geflüchtete beantragen zu können. Menschen, die innerhalb ihres eigenen Landes vertrieben wurden, gelten daher nicht als Geflüchtete.
Politische Implikationen und Terminologie
Die rechtlichen Definitionen von Migrant:innen, Geflüchteten und Asylbewerber:innen lassen keine eindeutige Bezeichnung für alle Menschen zu. Bei Josoor verwenden wir daher die Begriffe “Geflüchtete”, “Schutzsuchende” oder “People on the move” anstelle von “Migrant:innen”. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Mensch mehr als eine Identität hat und dass diese Begriffe nicht die Vielfalt der Identitäten widerspiegeln.
Es gibt derzeit 80 Millionen Geflüchtete auf der Welt, jede:r von ihnen ist ein Individuum mit einer eigenen Geschichte und eigenen Hoffnungen. Daher ist es wichtig, dass wir sie immer als Menschen betrachten und ihre individuellen Geschichten würdigen.
Das war die vierte Info-Serie zum Thema Migrant:innen, Geflüchtete und Asylbewerber:innen. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!