Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der monatliche Verdienst in der Regel nicht mehr als 520 Euro beträgt. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze spielt die Arbeitszeit keine Rolle, es ist also egal, wie oft und wie lange man arbeitet. Bei einem kurzfristigen Minijob hingegen gibt es eine Zeitgrenze: Man darf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten, unabhängig von der Höhe des Verdienstes.
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen man als Minijobber tätig sein kann, entweder im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt. Wenn man als Arbeitgeber Minijobber beschäftigt, muss man diese bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Minijobber zahlen dann Beiträge in die Rentenversicherung, es sei denn, sie sind von dieser Pflicht befreit.
Ein Midijob ist ein Job, bei dem der monatliche Verdienst regelmäßig über 520 Euro liegt, aber nicht mehr als 1.600 Euro beträgt. Der früher als Gleitzone bezeichnete Übergangsbereich umfasst den Verdienst zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Im Gegensatz zum Minijob sind Midijobs voll sozialversicherungspflichtig. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Midijobs müssen nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers gemeldet werden.
Minijob mit Verdienstgrenze | Midijob |
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Verdienstgrenze: höchstens 520 Euro pro Monat | Verdienst: 520,01 bis 1.600 Euro pro Monat im Übergangsbereich (früher: Gleitzone) |
Minijobber werden bei der Minijob-Zentrale angemeldet | Midijobber werden bei ihrer Krankenkasse angemeldet |
Minijobber zahlen in die Rentenversicherung ein (sofern nicht befreit) | Midijobber zahlen in die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein |
Minijobber im Privathaushalt sind unfallversichert über den Haushaltsscheck | Gewerbliche Minijobber werden vom Arbeitgeber beim Unfallversicherungsträger angemeldet |
Die Kosten sind bei einem Minijob vergleichsweise gering. Im Privathaushalt betragen die Abgaben für den Arbeitgeber maximal 14,79 Prozent des Bruttoarbeitslohns, während Minijobber 13,6 Prozent ihres Bruttoverdienstes in die Rentenversicherung einzahlen. Bei gewerblichen Minijobs belaufen sich die Abgaben für den Arbeitgeber auf maximal 31,28 Prozent, während Minijobber 3,6 Prozent ihres Verdienstes in die Rentenversicherung einzahlen.
Bei einem Midijob fallen geringere Kosten an als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein, jedoch zu günstigeren Konditionen für Arbeitnehmer. Midijobs und Minijobs sind steuerpflichtig. Beim Minijob mit Verdienstgrenze zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Steuern, während sie bei kurzfristigen Minijobs oder Midijobs vom Verdienst des Arbeitnehmers abgezogen werden.
Ein Midijob eignet sich für diejenigen, die nicht in Vollzeit arbeiten wollen, aber dennoch umfassend versichert sein möchten. Es ist eine gute Option für Studierende oder Personen, die sich um ihre Familie kümmern. Der Midijob bietet den Vorteil, in allen Sozialversicherungszweigen versichert zu sein und von allen Sozialleistungen zu profitieren, bei deutlich günstigeren Beiträgen als bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Es ist möglich, sowohl einen Minijob als auch einen Midijob gleichzeitig zu haben. Wenn man zum Beispiel einen Midijob als Hauptjob hat und zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze oder einen kurzfristigen Minijob aufnehmen möchte, ist das problemlos möglich.
Hast du bereits Erfahrungen mit einem Minijob oder einem Midijob gemacht? Was hat dir daran gefallen und was hättest du gerne vorher gewusst? Teile deine Erfahrungen unten in den Kommentaren!