Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge sind einige der schwersten Verbrechen in Österreich. In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen diesen Delikten erklären und welche Strafen sie nach sich ziehen. Wenn Sie sich in einer derartigen Situation befinden, ist es unabdingbar, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der Sie vor Gericht verteidigt und Ihre Unschuld beweist.
Was ist ein Mord?
Laut § 75 des Strafgesetzbuches (StGB) ist Mord ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslanger Haft bestraft wird. Bei Mord handelt es sich um die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Der Täter beabsichtigt, den Tatbestand zu erfüllen, also jemanden zu töten. Auch der bedingte Vorsatz, bei dem der Täter den Tod zumindest ernsthaft für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, wird als Mord betrachtet. Zum Beispiel, wenn jemand sein Opfer mit einem Baseballschläger schlägt und es daran stirbt, obwohl es nicht das Ziel des Täters war, den Tod herbeizuführen.
Wann liegt ein versuchter Mord vor?
Ein versuchter Mord liegt vor, wenn der Täter das Opfer töten wollte, aber das Opfer überlebt hat. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Täter auf das Opfer geschossen oder ihm mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen hat. In Österreich kommt es häufig vor, dass die Staatsanwaltschaft von einem versuchten Mord ausgeht, wenn der Täter das Opfer mit einem Messer in den Hals gestochen hat. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Ihr Strafverteidiger gute Argumente vorbringt, um die Geschworenen davon zu überzeugen, dass kein Mordvorsatz vorlag. Wenn dies gelingt, wird der Täter stattdessen wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, was mit einer geringeren Strafe einhergeht.
Was ist ein Totschlag?
Nach § 76 des StGB wird Totschlag mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren bestraft. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag besteht darin, dass der Täter beim Totschlag die Tat in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung begangen hat. Das bedeutet, dass der Täter die Kontrolle über seine Emotionen verliert und in einem Zustand der Wut, Angst oder Verzweiflung handelt. Ein typisches Beispiel für Totschlag ist, wenn ein Ehemann seinen Partner mit deren Liebhaber im Bett erwischt und den Liebhaber oder die Partnerin tötet.
Was ist eine Körperverletzung mit tödlichem Ausgang?
Laut § 86 des StGB wird eine Körperverletzung mit tödlichem Ausgang mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Der Unterschied zwischen Mord, Totschlag und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang liegt im Vorsatz des Täters. Bei Mord und Totschlag beabsichtigt der Täter den Tod des Opfers oder nimmt ihn zumindest billigend in Kauf. Bei einer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ist der Vorsatz des Täters darauf gerichtet, das Opfer zu misshandeln oder zu verletzen. Der Tod des Opfers wurde nicht beabsichtigt und auch nicht billigend in Kauf genommen.
Weitere Tötungsdelikte
Es gibt auch andere Tötungsdelikte, die im österreichischen Strafrecht geregelt sind. Dazu gehören Tötung auf Verlangen, Mitwirkung am Selbstmord und Tötung eines Kindes bei der Geburt. Die Strafen für diese Delikte variieren je nach Schwere des Verbrechens.
Verjährung
Mord verjährt niemals. Allerdings tritt nach zwanzig Jahren anstelle der lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe von zehn bis zu zwanzig Jahren. Totschlag und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verjähren nach zwanzig Jahren, bzw. zehn Jahren, wenn die Strafandrohung bei der Körperverletzung maximal zehn Jahre beträgt. Die fahrlässige Tötung verjährt nach einem Jahr und die grob fahrlässige Tötung nach drei Jahren.
Fazit
Es kommt entscheidend auf den Vorsatz des Täters an, welches Verbrechen vorliegt. Die Gerichte entscheiden letztendlich über den Vorsatz des Täters. Oft wird ein Angeklagter fälschlicherweise des Mordes oder versuchten Mordes beschuldigt, obwohl er keinen Mordvorsatz hatte. Es ist daher von großer Bedeutung, einen erfahrenen Strafverteidiger zu haben, der die Geschworenen von der Unschuld des Angeklagten überzeugen kann. In solchen Verfahren ist es wichtig, dass Sie keinerlei Aussagen ohne Ihren Rechtsanwalt machen. Ihr Anwalt wird Sie durch den gesamten Prozess begleiten, angefangen bei Ihrer ersten Aussage bei der Polizei.
Dieser Artikel ist eine kurze Übersicht und stellt keine rechtliche Beratung dar. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie mich während meiner Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.
Rechtsgrundlagen für die Strafe bei Mord, Totschlag und Körperverletzung mit tödlichem Ausgang finden Sie in den §§ 83 bis 87 des StGB.