Der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung

Der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung

Die Personalvermittlung und die Arbeitnehmerüberlassung sind zwei Modelle, die zur Besetzung von vakanten Stellen eingesetzt werden. Sowohl kleine als auch mittelständische und große Unternehmen beauftragen Personaldienstleister, um Fachkräfte zu vermitteln oder für zeitlich begrenzte Projekte einzusetzen. Aber was genau unterscheidet diese beiden Modelle voneinander und welche Vor- und Nachteile bieten sie?

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung, auch als Personalüberlassung bekannt, werden Arbeitnehmer an Unternehmen ausgeliehen. Unternehmen können dieses Modell nutzen, wenn sie für einen bestimmten Zeitraum Mitarbeiter benötigen. Beispielsweise bei Auftragsspitzen oder einem erhöhten Krankenstand in bestimmten Abteilungen. Arbeitnehmerüberlassung wird auch genutzt, um die Probezeit der Mitarbeiter zu verlängern. Die Fachkräfte, die überlassen werden, bleiben während dieser Zeit Angestellte des Personaldienstleisters. Das bedeutet, dass der Personaldienstleister die Verantwortung als Arbeitgeber trägt. Das Unternehmen, das die Stelle vergibt, profitiert von dem Fachwissen der “ausgeliehenen” Mitarbeiter und zahlt dafür einen Stundenverrechnungssatz an den Personaldienstleister.

Das bietet die Personalvermittlung

Im Rahmen der Personalvermittlung beauftragen Unternehmen den Personaldienstleister damit, vakante Stellen direkt zu besetzen. Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung werden die Mitarbeiter direkt vom Unternehmen eingestellt. Die Verantwortung als Arbeitgeber liegt somit bei dem Unternehmen, das die Mitarbeiter einstellt. Der Personaldienstleister erhält für die Personalvermittlung eine erfolgsbasierte Provision.

Der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung

Der wichtigste Unterschied zwischen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung liegt darin, mit wem das Arbeitsverhältnis zustande kommt. Bei der Personalvermittlung wird der Arbeitnehmer direkt durch das Unternehmen angestellt, während bei der Arbeitnehmerüberlassung ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Personaldienstleister abgeschlossen wird. Die ausgeliehenen Mitarbeiter erhalten einen festen, oft unbefristeten und tariflich geregelten Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister.

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Eine Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister, sowohl im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als auch der Personalvermittlung, bietet Unternehmen viele Vorteile. Sie sparen Zeit und Geld, da der Personaldienstleister geeignete Mitarbeiter auf eigene Kosten sucht und eine Vorauswahl trifft. Unternehmen können sich somit auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren, ohne betriebliche Abläufe zu stören.

Arbeitnehmerüberlassung ist besonders für Unternehmen geeignet, die zeitlich befristet qualifizierte Arbeitskräfte benötigen. Sie erlaubt maximale Flexibilität und minimiert das Risiko für feste Mitarbeiter.

Auch für die “ausgeliehenen” Mitarbeiter bietet die Arbeitnehmerüberlassung Vorteile. Sie haben die Möglichkeit, ihre Expertise durch verschiedene Projekte auszubauen und mit vielversprechenden Arbeitgebern in Kontakt zu treten. Zudem können sie das Unternehmen kennenlernen und prüfen, ob es zu ihnen passt. Die Arbeitnehmerüberlassung bietet auch die Chance auf eine Übernahme in ein festes Angestelltenverhältnis.

Eine Zusammenarbeit mit einem renommierten Personaldienstleister lohnt sich sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer. Der Personaldienstleister wählt qualifizierte Mitarbeiter aus, die genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Die Personalvermittlung wird nur im Erfolgsfall honoriert, was für Unternehmen eine effiziente Budgetplanung ermöglicht. Zudem zahlen Unternehmen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nur für tatsächlich geleistete Arbeit und das Risiko aus Arbeitgebersicht ist gering.

Hast du weitere Fragen zur Personalvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung? Sprich uns einfach an. Wir helfen gerne weiter.