Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag im Arbeitsrecht

Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag im Arbeitsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen oft vor der Entscheidung, ob ihr zukünftiges “Arbeitsverhältnis” auf einem Werkvertrag oder einem Dienstvertrag beruhen soll. Diese beiden Vertragsarten unterscheiden sich rechtlich deutlich voneinander und haben unterschiedliche Vor- und Nachteile.

Was ist ein Dienstvertrag?

Bei einem Dienstvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhält er eine Vergütung vom Dienstberechtigten. Die Höhe der Vergütung wird in der Regel nach Erbringung der Leistung entrichtet.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in verschiedenen Paragraphen (§ 611-630), welche Mindeststandards bei Dienstverträgen einzuhalten sind. Dabei werden unter anderem vertragstypische Pflichten, Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang, die Pflicht zur Krankenfürsorge, die Beendigung des Dienstverhältnisses, die Kündigungsfristen und die Pflicht zur Zeugniserteilung geregelt.

Zu den Vertragsarten, die Dienstverträge darstellen, gehören Arbeitsverträge, Unterrichtsverträge, Arzt- und Behandlungsverträge, Telekommunikationsverträge und rechtsanwaltliche Mandatsverträge.

Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag

In der Regel gibt es kaum einen Unterschied zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag. Beide sind identisch, wenn der angestellte Arbeitnehmer ausschließlich für diesen einen Arbeitgeber tätig ist, in einer sozialen Abhängigkeitsbeziehung zum Arbeitgeber steht, Arbeitszeit und Arbeitsumfang vom Arbeitgeber vorgegeben werden, den Weisungen des Arbeitgebers folgt, zur Erfüllung seiner Arbeit die vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsmittel nutzt, keine eigenen Angestellten hat, kein wirtschaftliches Risiko trägt und in die Betriebsstruktur des Unternehmens integriert ist.

Selbst wenn nicht alle dieser Aspekte auf das Beschäftigungsverhältnis zutreffen, kann der Dienstvertrag trotzdem ein Arbeitsvertrag sein, auch wenn der unterschriebene Vertrag eine andere Bezeichnung trägt.

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Der Werkvertrag – eine Definition

Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich ein Werkunternehmer dazu verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen und dafür vom Auftraggeber einen Werklohn erhält. Bei einem Werkvertrag werden die vertragstypischen Pflichten festgehalten. Das Werk muss nicht zwangsläufig neu hergestellt werden – auch die Veränderung einer Sache kann Gegenstand eines Werkvertrags sein.

Folgende Vertragsarten gelten laut BGB als Werkverträge: Reparatur- und Instandsetzungsverträge, Herstellung unbeweglicher Sachen, Produktion nichtkörperlicher Werke wie Gutachten oder Computerprogramme.

Ein Werkvertrag ist an folgenden Merkmalen erkennbar: Die Leistung wird einmalig erbracht, Umfang und Zeitpunkt der Abnahme werden vorher festgelegt, der Auftraggeber muss das Werk abnehmen, wenn es keine wesentlichen Mängel aufweist, das Risiko liegt beim Werkunternehmer, der die Haftung bei Nichterfüllung trägt, und die Vergütung bemisst sich am hergestellten Werk.

Wann handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung, wann um einen Werkvertrag?

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung wird ein Mitarbeiter für eine definierte Zeitspanne an eine dritte Partei ausgeliehen und erhält dafür eine Entlohnung. Dies wird auch als Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing bezeichnet, und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt die entsprechenden Vorgaben fest.

Auch beim Werkvertrag ist der Einsatz von Fremdarbeitern möglich. In diesem Fall erbringt der Werkunternehmer seine Dienste gemeinsam mit eigenen Mitarbeitern im Unternehmen des Auftraggebers. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass der Werkunternehmer die Aufgaben und den Ablauf allein bestimmt. Er hat auch kein Weisungsrecht gegenüber den im Bestellerbetrieb angestellten Arbeitnehmern. Er trägt jedoch auch das Risiko. Die Fremdarbeiter werden nicht in den “Leihbetrieb” integriert.

Manchmal wird die rechtliche Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung nicht eindeutig umgesetzt. Wenn eine Zeitarbeit fälschlicherweise als Werkvertrag deklariert wird, um Sozialabgaben zu umgehen, handelt es sich um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, die als Ordnungswidrigkeit gilt. Solche falschen Werkverträge sind gemäß AÜG unwirksam. Es ist daher wichtig, die genaue Definition des Werkvertrags zu beachten.

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Bei Unklarheiten und Fragen sollte ein Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, hinzugezogen werden. Er informiert über die Möglichkeiten.

Der Rücktritt vom Werkvertrag

Der Besteller kann gemäß § 634 Nr.3 BGB vom Werkvertrag zurücktreten, wenn das beauftragte Werk wesentliche Mängel aufweist. Ein solcher Rücktritt sollte jedoch gut überlegt werden, da die Bewertungen der Vertragspartner in der Regel unterschiedlich ausfallen. Langwierige Rechtsstreitigkeiten sind daher häufig die Folge.

Beim Rücktritt kann der Werkunternehmer von Ihnen einen Wertersatz für die eingesetzten Materialien verlangen oder die Rückgabe des Materials fordern, falls der Auftraggeber die Abnahme verweigert. Dies kann teuer werden, daher lohnt es sich, stattdessen die vereinbarte Vergütung zu mindern.

Ein Rücktritt vom Werkvertrag ist nach dieser Entscheidung nicht mehr möglich.

Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag

Werkvertrag und Dienstvertrag regeln beide die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in arbeitsrechtlichen Belangen.

Der wesentliche Unterschied zwischen Werkvertrag (§ 631 ff BGB) und Dienstvertrag (§ 611 ff BGB) besteht darin, dass sich der Werkunternehmer beim Werkvertrag nicht nur zur reinen Tätigkeit, sondern auch zur Herstellung eines vereinbarten Werkes verpflichtet. Im Arbeitsvertrag, der unter bestimmten Umständen auch als Dienstvertrag bezeichnet wird, geht es hingegen um das reine Bemühen des Arbeitnehmers, der nicht regelmäßig mit einem speziellen Projekt oder Auftrag befasst ist.

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