Der Vaterschaftstest für Gerichte und Behörden

Der Vaterschaftstest für Gerichte und Behörden

Ein Vaterschaftstest ist für alle Beteiligten ein außergewöhnlicher Vorgang. Doch wie läuft ein privat beauftragtes Abstammungsgutachten für Gerichte und Behörden eigentlich ab? Und welche rechtlichen Grundlagen sollten Sie kennen? In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu Abstammungsgutachten und Vaterschaftstests.

Warum ein privat beauftragtes Abstammungsgutachten?

Ein privat beauftragtes Abstammungsgutachten kommt nicht nur bei Vaterschaftstests zum Einsatz, sondern auch bei Verwandtschafts-, Geschwister-, Großeltern-, Zwillings- und erweiterten Verwandtschaftstests. Es gibt Antworten auf Fragen und sorgt für Sicherheit bei allen Beteiligten. Wenn alle untersuchten Personen einverstanden sind, kann der Test auch von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.

Die rechtlichen Grundlagen für Abstammungsgutachten

Die Erstellung von Abstammungsgutachten unterliegt strengen Richtlinien, die durch das Gendiagnostikgesetz (GenDG) geregelt sind. Als Auftraggeber müssen Sie folgende Vorgaben beachten:

  • Gutachten können von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.
  • Heimliche Tests sind verboten und strafbewehrt.
  • Die Probenentnahme muss durch eine neutrale Person, in der Regel einen Arzt, erfolgen. Alle Beteiligten müssen in dessen Gegenwart ihre Zustimmung bekunden.

Ablauf des Abstammungsgutachtens

Der Ablauf des Abstammungsgutachtens ist gut durchdacht und organisiert. Bei Interesse rufen Sie bitte zunächst unverbindlich beim Institut für Serologie und Genetik an. Nach einer ausführlichen Beratung erhalten Sie das Auftragsformular. Kosten fallen erst bei der Rücksendung des Auftrags an. Sobald der Auftrag eingegangen ist, organisiert das Institut die Probenentnahme bei einem gewünschten Arzt. Dort können Sie einen Termin vereinbaren, um die Einverständniserklärung zu unterschreiben und die Wangenschleimhautabstriche vornehmen zu lassen. Die Proben und Formulare werden dann an das Institut zurückgeschickt, wo die Analyse der Ergebnisse erfolgt. Anschließend erstellt das Institut das offizielle Gutachten für Sie.

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Kosten eines Abstammungsgutachtens

Ein Gutachten des Instituts für Serologie und Genetik erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und kostet in der Standardkonstellation (möglicher Vater, Mutter, Kind) 290,- Euro. Eventuell können zusätzliche Kosten für die Probenentnahme anfallen. Die Untersuchung jeder weiteren Person, zum Beispiel ein zweites Kind, kostet 132,- Euro. Steht die Mutter nicht zur Verfügung, ist ein erhöhter Untersuchungsaufwand erforderlich. Beachten Sie, dass Abstammungsgutachten keine medizinischen Leistungen sind und weder über die gesetzlichen noch privaten Krankenkassen abgerechnet werden können. Eine Ratenzahlung ist jedoch möglich.

Sachkompetenz und Erfahrung

Ein Abstammungsgutachten hat weitreichende Folgen und ist daher für alle Beteiligten etwas Besonderes. Das Institut für Serologie und Genetik bietet Ihnen kompetente Beratung und Durchführung. Die Mitarbeiter helfen Ihnen bei der Organisation der Entnahme, der Terminkoordination und informieren über Besonderheiten. Das institutseigene Labor analysiert Ihre Proben und die vereidigten Gutachter validieren Ihr Gutachten persönlich. Das Institut unterscheidet nicht zwischen privat und gerichtlich beauftragten Gutachten. So erhalten Sie stets die bestmögliche Qualität.

Falls Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen das Team vom Institut für Serologie und Genetik jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter T. +49 4152 803 154 oder per E-Mail unter info@abstammung.de.

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