Der Vergleich im Arbeitsrecht: Die geheime Waffe für einen positiven Ausgang

Der Vergleich im Arbeitsrecht: Die geheime Waffe für einen positiven Ausgang

In Arbeitsgerichtsverfahren ist der Vergleich die Königin unter den Abschlüssen. Es stellt sich immer wieder die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, einen Streit mittels eines Vergleichs beizulegen, anstatt auf das Urteil des Gerichts zu warten.

Was genau ist ein Vergleich?

Ein Vergleich ist im Grunde genommen ein Kompromiss, bei dem beide Parteien Zugeständnisse machen. In Deutschland sind Richter verpflichtet, in Kündigungsschutzfällen zunächst einen Vergleich vorzuschlagen. Das bedeutet, dass die meisten Verfahren zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit einem Vergleich enden. Natürlich wird eine Einigung nur erzielt, wenn alle Parteien des Rechtsstreits damit einverstanden sind. Weder das Gericht noch die Gegenseite können einen Vergleich erzwingen.

Welche Vorteile hat ein Vergleich?

Ein Gütetermin vor den Arbeitsgerichten findet in der Regel kurz nach Einreichung der Kündigungsschutzklage statt. Ein Vergleich kann daher den Vorteil haben, dass lange und kostspielige Verfahren vermieden werden können, während für beide Seiten ein akzeptables Ergebnis erzielt wird.

Ein Vergleich hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil!

Sobald Sie einem Vergleich zustimmen, hat dieser die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Sobald der Vergleich in Kraft tritt, gibt es fast keinen Weg zurück. In manchen Fällen kann es sogar zu einer Zwangsvollstreckung kommen, wenn die Vereinbarung nicht freiwillig erfüllt wird. Daher ist es wichtig, sich vor einem arbeitsgerichtlichen Gütetermin Gedanken darüber zu machen, ob man sich vergleichen möchte und was im Vergleich geregelt sein sollte. Ein Vergleich sollte daher ernst genommen und nur akzeptiert werden, wenn Sie ihn wirklich für fair halten.

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Rücktritt vom Vergleich

Wenn Sie Zweifel an der Qualität des Vergleichs haben oder sich während des Prozesses überrumpelt fühlen, sollten Sie auf jeden Fall einen Widerrufsvorbehalt zu Protokoll geben oder Ihren Anwalt bitten, dies zu tun. Mit einem solchen Vorbehalt können beide Parteien den Vergleich innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Nach dem Gütetermin haben Sie also genügend Zeit, um in Ruhe zu überlegen, ob Sie am Vergleich festhalten möchten oder nicht.

Prozesshandlung und Vollstreckungstitel

Wenn ein Vergleich zur gütlichen Beilegung geschlossen wird, handelt es sich sowohl um eine Prozesshandlung (der Vergleich wird zu Protokoll gegeben und beendet den Prozess) als auch um einen materiell-rechtlichen Vergleich.

Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

Wenn ein Kündigungsschutzverfahren bereits nach dem Gütetermin mit einem Vergleich endet, führt dies in der Regel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zu einer Abfindung für den Arbeitnehmer. Wenn jedoch keine Einigung möglich ist, kommt es in den meisten Fällen zu einer streitigen Verhandlung, bei der sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer schriftliche Ausführungen und Beweise gefordert werden. Wenn Sie sich bereits an diesem Punkt befinden, empfehlen wir Ihnen, nicht länger zu zögern. Rufen Sie uns an und erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens.

Jetzt aber zurück zum Arbeitsrecht!