Der Weg zur Scheidung – Was du wissen musst

Der Weg zur Scheidung – Was du wissen musst

Die Trennung einer Ehe geht oft mit vielen Emotionen einher und kann auch finanziell belastend sein. Um die Belastungen in Grenzen zu halten, ist es ratsam, das Verfahren zügig durchzuführen. Sobald die Entscheidung getroffen ist, müssen die rechtlichen Schritte eingeleitet werden, darunter auch das Stellen eines Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht.

Wo stellt man den Scheidungsantrag?

Voraussetzung für eine Scheidung ist der Antrag eines oder beider Ehegatten, der beim Gericht eingereicht werden muss. Erst mit dem Beschluss des Familiengerichts gilt die Ehe als rechtskräftig geschieden. Das zuständige Familiengericht wird gemäß § 122 FamFG festgelegt. Die Familiengerichte sind Unterabteilungen der Amtsgerichte.

Wann kann man einen Scheidungsantrag stellen?

In Deutschland kann ein Scheidungsantrag erst nach einem Jahr der Trennung eingereicht werden. Eine frühere Einreichung, beispielsweise nach einem halben Jahr, führt fast immer zu einer kostenpflichtigen Ablehnung des Scheidungsantrags. Innerhalb des Trennungsjahres können jedoch Versöhnungsversuche unternommen werden, die insgesamt nicht länger als drei Monate dauern dürfen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einhaltung des Trennungsjahres. In Fällen von Misshandlung, neuen festen Partnerschaften beider Ehepartner, einer außerehelichen Schwangerschaft, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, sexueller Erniedrigung, Auslandsaufenthalt beider Eheleute oder ausländischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz eines Ehegatten, kann das Trennungsjahr verkürzt werden, wenn ein weiteres Zuwarten eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die endgültige Entscheidung darüber liegt bei Gericht, wobei Härtefälle eher selten anerkannt werden.

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Was gehört in den Scheidungsantrag?

Der Scheidungsantrag muss bestimmte Inhalte gemäß § 133 FamFG enthalten. Dazu gehören die Daten der gemeinsamen, minderjährigen Kinder und deren Aufenthaltsort, die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs mit den Kindern, Regelungen zu ehelicher Wohnung und Haushaltsgütern sowie Informationen zu anderen familiären Angelegenheiten und die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder.

Wie läuft eine Scheidung ab?

Der Ablauf einer Scheidung beginnt mit der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner. Die Zustellung erfolgt erst nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses. Eine Scheidung ist nur möglich, wenn mindestens ein Partner den Antrag beim Familiengericht stellt. Um die emotionale und finanzielle Belastung gering zu halten, ist ein zügiger Verfahrensablauf ratsam. Die Verfahrensschritte umfassen die Beauftragung eines Anwalts, die Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags, die Begleichung der Gerichtskosten, die Ladung der Parteien zum Gerichtstermin, den Scheidungsbeschluss und die Zustellung des Beschlusses.

Besonderheiten bei Geschäftsunfähigkeit und Online-Scheidung

Bei Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten kann das Verfahren durch einen gesetzlichen Vertreter geführt werden, der durch das Familien- oder Betreuungsgericht bestätigt und genehmigt werden muss. Ein Partner, dessen Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann den Antrag ohne Einschränkungen einreichen. Online-Scheidungen, die im Internet beworben werden, ersetzen nicht die anwaltliche Beratung und Begleitung. Der Anwalt wird in der Regel telefonisch kontaktiert und die erforderlichen Unterlagen elektronisch übermittelt.

Was passiert, wenn sich die Partner nicht einig sind?

Das Gericht kann unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten haben, wenn sich die Ehegatten nicht einvernehmlich einigen können. Wenn ein Ehepartner trotz des gescheiterten Trennungsjahres widerspricht, wird die Ehe per Beschluss geschieden. Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass die Ehe eine Chance auf Fortsetzung hat, kann es das Verfahren für die Dauer eines Jahres aussetzen. Das Gericht kann auch eine Mediation anordnen, um strittige Fragen außergerichtlich zu klären.

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Kann ein Scheidungsantrag widerrufen werden?

Ein Scheidungsantrag kann jederzeit mit einer einfachen Erklärung an das Familiengericht zurückgenommen werden. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Begleichung der Gerichts- und Anwaltskosten. Der andere Partner kann jedoch einen eigenen Antrag auf Scheidung stellen.

Welche Dokumente werden für eine Scheidung benötigt?

Für eine Scheidung werden in der Regel nur wenige Dokumente benötigt, darunter die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen, minderjährigen Kinder. Beim Scheidungstermin selbst muss der Nachweis der Identität erbracht werden, es müssen eine Kopie der beglaubigten Scheidungsfolgenvereinbarung, die Antragsformulare für den Versorgungsausgleich und mögliche Unterlagen für eine Verfahrenskostenhilfe vorgelegt werden.

Was sollte vor dem Scheidungsantrag überlegt werden?

Mit der Ehe sind die Partner eine vertragliche Verpflichtung eingegangen, die eine lebenslange eheliche Gemeinschaft vorsieht. Bestimmungen in diesem Vertrag beinhalten die gegenseitige Fürsorge und Verantwortung füreinander. Streitpunkte können das gemeinsame Vermögen sowie die elterliche Sorge sein. Es ist daher ratsam, im Vorfeld des Scheidungsantrags alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln und mögliche Regelungen zu bedenken.

Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Anwalts- und Gerichtsgebühren zusammen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Gegenstandswerten des Scheidungsverfahrens, die gemäß dem Gerichtskostengesetz und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte berechnet werden. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Eine Scheidung ist ein einschneidender Lebensabschnitt und sollte mit Bedacht durchgeführt werden. Eine gute Vorbereitung und professionelle Begleitung können helfen, die Belastungen so gering wie möglich zu halten und den Übergang in ein neues Kapitel reibungslos zu gestalten.