Auch wenn die meisten von uns selten einen Gerichtssaal betreten, sind Gerichte und ihre Urteile ein fester Bestandteil unseres Alltags. Sie können viele Bereiche unseres Lebens beeinflussen. Doch wie funktionieren deutsche Gerichte eigentlich? In diesem Artikel werden wir einen Blick hinter die Kulissen werfen und die verschiedenen Gerichtsarten kennenlernen.
Zivil- und Strafgerichte: Amts- und Landgerichte
Amtsgericht
Das Amtsgericht ist uns buchstäblich am nächsten – mit über 640 Standorten in Deutschland ist es sehr wahrscheinlich, dass sich eines in Ihrer Nähe befindet. Es fungiert sowohl als Straf- als auch als Zivilgericht.
Das Amtsgericht ist zuständig für Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren zu erwarten ist. Darüber hinaus werden hier auch private Streitigkeiten verhandelt, bei denen Bürger gegen Bürger klagen, wie zum Beispiel Mieter gegen Vermieter oder Käufer gegen Verkäufer.
Darüber hinaus beschäftigt sich das Amtsgericht mit Unterhalts- und Familiensachen, Vollstreckungen, Zwangsversteigerungen, Abschiebehaft und führt öffentliche Register. Es ist auch das Nachlassgericht und Vormundschaftsgericht. Wenn Sie ein Mahnverfahren einleiten möchten, müssen Sie sich ebenfalls an das Amtsgericht wenden.
Landgericht
Das Landgericht ist für schwerwiegende Straftaten zuständig, bei denen eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren zu erwarten ist. Es ist auch für Zivilprozesse zwischen Privatpersonen oder Unternehmen mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig. Das Landgericht ist in der Regel die Berufungsinstanz für Entscheidungen des Amtsgerichts.
Der Instanzenzug bei Strafprozessen lautet: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht (Kammergericht in Berlin) und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Weitere Gerichtsarten
Neben den Amts- und Landgerichten gibt es in Deutschland noch weitere Gerichtsarten, die für spezifische rechtliche Angelegenheiten zuständig sind.
- Arbeitsgericht: Hier werden Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verhandelt.
- Finanzgericht: Das Finanzgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen Bürgern und Finanzbehörden im Zusammenhang mit Steuerfragen.
- Sozialgericht: Sozialgerichte behandeln Streitigkeiten in Bezug auf Kranken- und Pflegeversicherungen sowie verschiedene Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.
- Verwaltungsgericht: Das Verwaltungsgericht ist zuständig für Fälle, in denen Bürger ihre Rechte gegenüber öffentlichen Behörden verteidigen möchten.
Zusätzlich zu diesen Gerichtsarten gibt es auch Verfassungsgerichte auf Landes- und Bundesebene. Sie sind ausschließlich für Fragen des Grundgesetzes und der Landesverfassungen zuständig.
Ein kleines Glossar
- Berufung: Eine Entscheidung wird von der nächsthöheren Instanz inhaltlich und formal überprüft.
- Revision: Hier wird das Verfahren selbst überprüft, nicht der Sachverhalt.
- Beschwerde: Eine Beschwerde betrifft einzelne Fragen eines Verfahrens.
Gerichte spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft und beeinflussen unser tägliches Leben. Es ist daher wichtig, sich mit den verschiedenen Gerichtsarten und ihren Zuständigkeiten vertraut zu machen. Egal ob es um Fragen des Strafrechts, des Arbeitsrechts oder des Steuerrechts geht, deutsche Gerichte stehen für Gerechtigkeit und die Durchsetzung unserer Rechte.