Deutsche Grenzgänger

Deutsche Grenzgänger

Grenzgänger sind Personen, die in einem anderen EU-Land arbeiten und versichert sind, als dem, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Sie kehren entweder täglich oder mindestens einmal pro Woche in ihr Wohnland zurück. In diesem Fall ist das Arbeitsland für die Gesundheitsleistungen zuständig.

wie macht man ein s1 auf

Geltende Regeln

Grenzgänger gelten als versichert, wenn sie in einem anderen EU-Land arbeiten und versichert sind als dem, in dem sie ihren Wohnsitz haben und regelmäßig in ihr Wohnland zurückkehren. Das Arbeitsland ist dann für die Gesundheitsleistungen zuständig.

Benutzung des S1 Formulars

Das S1 Formular bescheinigt den Anspruch auf Gesundheitsleistungen im zuständigen Land, in dem Beiträge gezahlt werden, und erlaubt eine Anmeldung im Wohnland. So werden die Gesundheitsleistungen im Wohnsitzland zur Verfügung gestellt, als wäre die betroffene Person dort versichert. Das S1 Formular muss bei der Krankenkasse des Wohnlandes eingereicht werden, diese bestätigt die Anmeldung.

Prozedur

Grenzgänger, die in Luxemburg versichert sind, müssen sich bei der Krankenkasse ihres Wohnsitzes einschreiben, um Anspruch auf Gesundheitsleistungen in ihrem Wohnland zu haben. Die CNS stellt das S1 Formular aus, das normalerweise automatisch an die private Adresse des deutschen Grenzgängers gesendet wird. Anschließend übergibt er das Formular an die deutsche Krankenkasse seiner Wahl. Sollte das S1 Formular nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Beitrittserklärung durch das gemeinsame Zentrum der sozialen Sicherheit (Centre commun de la sécurité sociale) vorliegen, empfehlen wir, das Formular S1 zu bestellen.

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Familienversicherung

Der versicherte Grenzgänger und seine Familienangehörigen können die gleichen Leistungen in Luxemburg in Anspruch nehmen wie die Ortsansässigen. Die Gesetzgebung des Wohnlandes bestimmt, welches Familienmitglied Anspruch auf Leistungen hat. Die örtliche Krankenkasse kontaktiert die CNS elektronisch über EESSI (electronic exchange of social security information), um das digitale Formular S072 zu beantragen. Die Krankenkasse des Wohnsitzlandes bestätigt die Anmeldung durch Rücksendung des Formulars S073.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Im Falle von Krankheit oder Unfall muss der Grenzgänger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Werktages der Arbeitsunfähigkeit an die CNS senden. Es wird dringend empfohlen, die nationale luxemburgische Identifikationsnummer (13-stellige Matrikelnummer) auf dem Dokument anzugeben, um die Bearbeitung zu vereinfachen und die Auszahlung des Krankengeldes zu gewährleisten. Es ist ratsam, den Arzt zu bitten, die luxemburgische nationale Identifikationsnummer einzutragen oder gegebenenfalls selbst die Nummer auf der Rückseite des Attests zu vermerken.

Übernahme der Kosten für Gesundheitsleistungen im Wohnland

Leistungen im Wohnland werden ausschließlich vom Wohnland, nach deren Sätzen, Tariffen und Bedingungen, übernommen.

Übernahme der Kosten von Gesundheitsleistungen außerhalb von Luxemburg oder dem Wohnland

Die notwendige Gesundheitsversorgung und Notfallversorgung sind durch die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgedeckt, die vom zuständigen Land ausgestellt wird.

Geplante stationäre Gesundheitsleistungen müssen vorab dem kontrollärztlichen Dienst der sozialen Sicherheit (CMSS) vorgelegt werden und werden nur nach vorheriger Zustimmung erstattet. Im Falle einer Zustimmung durch ein vom zuständigen Land ausgestelltes S2 erfolgt die Kostenübernahme gemäß den anwendbaren Sätzen und Tarifen im Land der Versorgung. Bei einer Zustimmung per Richtlinie seitens des zuständigen Landes trägt der Versicherte die Kosten vor und erhält dann die Erstattung zu den anwendbaren Sätzen und Tarifen vom zuständigen Land.

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Bei bestimmten ambulanten Gesundheitsleistungen, die zwangsläufig eine vorherige Zustimmung der CNS nach einer positiven Stellungnahme des CMSS erfordern, ist Vorsicht geboten.

Geplante ambulante Gesundheitsleistungen werden vom zuständigen Land zu den anwendbaren Sätzen und Tarifen übernommen.