DGPs – Weiterbildung in Rechtspsychologie

DGPs – Weiterbildung in Rechtspsychologie

Hallo meine besten Freunde! Heute möchte ich mit euch über die aufregende Welt der Rechtspsychologie sprechen. Habt ihr euch schon einmal gefragt, was es braucht, um Fachpsycholog:in für Rechtspsychologie zu werden? Keine Sorge, ich habe alle wichtigen Informationen für euch!

Wichtige Fakten

Die Ausbildung zum/zur Fachpsycholog:in für Rechtspsychologie wird von der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (DGPs) und dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) organisiert. Diese Weiterbildung richtet sich an Psycholog:innen mit einem Diplom- oder Masterabschluss, die bereits praktische Erfahrungen im Bereich der psychologischen Tätigkeiten im Rechtssystem gesammelt haben und sich weiter qualifizieren möchten. Ziel ist es, rechtspsychologisch-sachverständige Tätigkeiten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizministerien durchzuführen, in Einrichtungen des Straf- und Maßregelvollzugs tätig zu sein oder rechtspsychologisch-diagnostische Tätigkeiten auszuüben. Die Weiterbildung dauert in der Regel drei Jahre und findet berufsbegleitend statt.

Zertifizierte Fachpsycholog:innen für Rechtspsychologie können sich in das Rechtspsychologenregister eintragen lassen. Dieses Register steht Richter:innen, Rechts- und Staatsanwält:innen zur Verfügung, die auf rechtspsychologische Expertise zurückgreifen möchten.

Wie wird man Fachpsycholog:in für Rechtspsychologie?

Teilnehmer:innen, die über einen Masterabschluss mit psychologischen Inhalten von mindestens 240 ECTS verfügen, können sich eigenständig bei den Anbietern von für die Weiterbildung akkreditierten Seminaren anmelden. Alternativ ist es auch möglich, einen berufsbegleitenden Masterstudiengang in Rechtspsychologie an einer anerkannten Hochschule zu absolvieren. Nach Abschluss der Ausbildungsinhalte müssen die Teilnehmer:innen eine mündliche Prüfung ablegen, in der sie eigene forensisch-psychologische Gutachten vorstellen und ihr Fachwissen nachweisen. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten sie ein Zertifikat als Abschluss der Weiterbildung.

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Inhalte der Weiterbildung zum/zur Rechtspsycholog:in

In der Weiterbildung werden insgesamt 400 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten absolviert. Davon entfallen mindestens 240 Unterrichtseinheiten auf theoretische Inhalte in Seminaren und mindestens 120 Unterrichtseinheiten auf die Teilnahme an einem supervidierten Fachteam. Die Teilnehmer:innen präsentieren innerhalb des Fachteams mindestens zehn selbst bearbeitete Gutachtenfälle. Zur Vorbereitung der Prüfungsgutachten nehmen alle Teilnehmer:innen zudem mindestens 30 Stunden Einzelsupervision in Anspruch. Die Theorieseminare vermitteln verschiedene Themen wie rechtliche, empirisch-psychologische, grundlagen relevanter Nachbarfächer, Praxisgrundlagen, gesellschaftliche und ethische Grundlagen sowie sachverständige Beurteilung des Täters im strafrechtlichen Haupt- und Vollstreckungsverfahren, psychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug, aussagepsychologische Fragestellungen und familienrechtliche Fragestellungen bei Trennung und Scheidung.

Das hört sich doch alles sehr spannend an, oder? Wenn ihr mehr über die Weiterbildung in Rechtspsychologie erfahren möchtet, findet ihr weiterführende Links am Ende des Artikels.

Bildquelle: Pixabay

[BDP]: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
[DGPs]: Deutsche Gesellschaft für Psychologie