Manchmal kommt es einfach nicht mehr hin – Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen sich voneinander trennen. Ein langwieriger und kostspieliger Kündigungsrechtsstreit ist für beide Seiten ein Albtraum. Ein Aufhebungsvertrag kann eine echte Alternative sein. Mit ihm vermeiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Gerichtsverfahren und schonen Geldbeutel und Nerven.
Inhalt dieser Seite
- Was ist ein Aufhebungsvertrag?
- Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung?
- Und was ist ein sog. Abwicklungsvertrag?
- Wieso werden Aufhebungsverträge überhaupt geschlossen?
- Was sind die Vorteile eines Aufhebungsvertrags?
- Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrags?
- Kann man trotz Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit vermeiden?
- Was kann denn alles in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden?
- Haben Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
- Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich vereinbart werden?
- Kann ich einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
- Wie kann mir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einem Aufhebungsvertrag helfen?
- Zusammenfassung
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei wird eine Kündigung vermieden. Der Aufhebungsvertrag wird auch als Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung bezeichnet.
Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag wird nur mit Zustimmung beider Seiten wirksam, im Gegensatz zur Kündigung, die von einer Seite aus erklärt werden kann, unabhängig von der Zustimmung des Gekündigten. Die Zustimmung beider Seiten ist beim Aufhebungsvertrag entscheidend.
Und was ist ein sog. Abwicklungsvertrag?
Ein Abwicklungsvertrag ist nicht mit einem Aufhebungsvertrag zu verwechseln. Während der Aufhebungsvertrag eine Kündigung ersetzt, setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus. Er regelt Fragen, die mit der Kündigung zusammenhängen.
Wieso werden Aufhebungsverträge überhaupt geschlossen?
Aufhebungsverträge werden geschlossen, um die gesetzlichen Vorgaben für eine Kündigung zu umgehen. Sie ermöglichen eine unkomplizierte Trennung, ohne langwieriges Kündigungsverfahren. Typische Situationen, in denen Aufhebungsverträge genutzt werden, sind betriebsbedingte Kündigungen, außerordentliche Kündigungen wegen schwerwiegender Vorwürfe gegen den Arbeitnehmer und der Wunsch des Arbeitnehmers, schnell zu einem neuen Arbeitgeber zu wechseln.
Was sind die Vorteile eines Aufhebungsvertrags?
Ein Aufhebungsvertrag bietet Vorteile für beide Seiten. Für den Arbeitgeber ermöglicht er eine verkürzte Kündigungsfrist und das Ignorieren bestimmter gesetzlicher Vorgaben bei der Kündigung. Für den Arbeitnehmer kann er eine verkürzte Kündigungsfrist bedeuten und die Möglichkeit einer Abfindungszahlung sowie ein wohlwollendes Zeugnis.
Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrags?
Für den Arbeitnehmer gibt es zwei entscheidende Nachteile. Er verliert seinen Kündigungsschutz und riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, da er sein Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst hat.
Kann man trotz Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit vermeiden?
Ja, das ist möglich. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung androht und der Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag die Kündigung vermeidet, kann die Arbeitsagentur einen wichtigen Grund für den Aufhebungsvertrag anerkennen.
Was kann denn alles in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden?
Im Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Punkte regeln, darunter den genauen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Resturlaubsansprüche, Arbeitszeugnis, Freistellung, ausstehende Zahlungen, Rückgabe von Firmeneigentum, Verschwiegenheitsklausel, Erledigungsklausel, Wettbewerbsverbot und Abfindungsvereinbarung.
Haben Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Nein, einen Anspruch auf Abfindung gibt es nur bei betriebsbedingten Kündigungen. Die Höhe der Abfindung kann verhandelt werden und hängt vom rechtlichen Risiko einer Kündigung ab.
Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich vereinbart werden?
Ja, ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich vereinbart werden, eine mündliche Vereinbarung ist unwirksam.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Ein Aufhebungsvertrag kann nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden, wenn bestimmte Anfechtungsgründe vorliegen, wie z.B. widerrechtliche Drohung, arglistige Täuschung oder Irrtum.
Wie kann mir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einem Aufhebungsvertrag helfen?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann bei der Verhandlung um die Abfindungssumme unterstützen, das Risiko einer Sperrzeit minimieren und den Aufhebungsvertrag juristisch formulieren.
Fazit: Ein Aufhebungsvertrag kann eine gute Lösung sein, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Arbeitnehmer sollten jedoch die Vor- und Nachteile abwägen und sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.