Möchten Sie Ihr Fahrzeug im Rhein-Kreis Neuss zulassen? Dann sollten Sie sich an eine der folgenden Kfz Zulassungsstellen wenden. Hier erfahren Sie, welche Behörden für welchen Ort zuständig sind und welche Dokumente Sie benötigen.
Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise in Neuss
In Neuss ist die Abteilung Verkehrslenkung der Stadt für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen zuständig. Sie finden die Behörde unter folgender Adresse:
Stadtverwaltung Neuss
Ordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr, Team Bewohnerparken
Rheinstr. 18
41460 Neuss
Telefon: 02131 90 / 3911
Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone wohnen, können Sie Ihren Bewohnerparkausweis auch online beantragen. Die Öffnungszeiten der Behörde sind wie folgt:
- Montag bis Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt.
Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise in Dormagen
In Dormagen müssen Sie persönlich beim Bürgeramt vorsprechen, um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Zuständig ist das Bürgeramt der Stadt Dormagen, zu finden unter folgender Adresse:
Stadt Dormagen
Bürgeramt
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen
Telefon: 02133 / 257-209, -229, -291, -292, -293, -300, -484, -581
Die Öffnungszeiten des Bürgeramtes in Dormagen sind wie folgt:
- Montag: 8:00-17:00 Uhr
- Dienstag: 8:00-17:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00-13:30 Uhr
- Donnerstag: 8:00-18:00 Uhr
- Freitag: 8:00-13:30 Uhr
- Samstag: 10:00-12:00 Uhr
Bewohnerparkausweise / Anwohnerparkausweise in Grevenbroich
In Grevenbroich gibt es Bewohnerparkzonen in verschiedenen Straßen. Die zuständige Behörde für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist die SBG – Straßenbau und Verkehr. Sie erreichen die Behörde unter folgender Adresse:
SBG – Straßenbau und Verkehr
Dr.-Paul-Edelmann-Str. 2
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 606-265, -495 und -233
Die Öffnungszeiten der Behörde sind wie folgt:
- Montag: 8.00 – 12.00 Uhr
- Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr
- Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr
- Donnerstag: 8.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr
- Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SBG.
Bewohnerparkzonen in Meerbusch
In Meerbusch sind derzeit keine Bewohnerparkzonen eingerichtet. Laut dem Rat der Stadt Meerbusch fehlen die erforderlichen Grundlagen für die Einrichtung einer Anwohnerparkzone. Es gibt jedoch eine Vielzahl von öffentlichen Stellplätzen in der Nähe, sodass der Parkdruck nicht als hoch genug angesehen wird.
Rechtliches
Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie lediglich dazu, sich in der Nähe Ihres Wohnorts einen Parkplatz zu suchen. Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Kraftfahrzeugschein
- Gegebenenfalls den bereits vorhandenen Parkausweis
- Bestätigung des Fahrzeughalters, sofern Sie nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sind
- Meldebescheinigung, falls es sich um einen Zweitwohnsitz handelt
- Bescheinigung des Arbeitgebers für einen privat genutzten Firmenwagen
Die Kosten für einen Bewohnerparkausweis betragen derzeit 30,70 € pro Jahr. Beachten Sie jedoch, dass sich die Kosten ändern können.
Bitte beachten Sie, dass Anwohnerparkausweise in den meisten Kommunen nicht für Wohnmobile und Lkw erhältlich sind, jedoch häufig für Car-Sharing-Fahrzeuge. In den meisten Städten und Landkreisen ist pro Haushalt ein Parkausweis pro gemeldetem Pkw erhältlich. In einigen Fällen ist die Anzahl jedoch auf einen Parkausweis pro Haushalt begrenzt, was gelegentlich zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt.
Die rechtlichen Grundlagen für Bewohnerparkausweise sind in den §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265 verankert.