Die Abtretung

Die Abtretung

Die Abtretung ist ein wichtiger Vertrag, der in vielen Situationen zum Einsatz kommt. Sie ermöglicht es einem Gläubiger, seine Forderung einem Dritten zu übertragen. Doch was genau ist eine Abtretung und wie funktioniert sie?

Was ist eine Abtretung?

Eine Abtretung ist die vertragliche Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Diese Übertragung findet gemäß § 398 BGB statt und ist ein Verfügungsgeschäft. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrags wechselt die Person des Gläubigers.

Im Gegensatz zur Eigentumsübertragung beweglicher Sachen, bei der der Besitz eine zentrale Rolle spielt, erfolgt die Übertragung von Forderungen aufgrund ihrer immateriellen Natur anders. Ein Beispiel hierfür ist der Verkauf einer Sache, bei dem der Verkäufer Anspruch auf den vereinbarten Kaufpreis hat. Dieser Anspruch kann durch einen Vertrag belegt werden, ist jedoch nicht körperlich vorhanden. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit, seine Forderung an einen Dritten abzutreten, der dann zum neuen Inhaber des Kaufpreisanspruchs wird.

Welche Voraussetzungen hat die Abtretung?

Die Abtretung ist ein Vertrag, der zwischen dem Gläubiger und dem Dritten abgeschlossen wird. Die einzige Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Abtretung ist, dass beide Parteien sich über den Übergang der Forderung einig sind. Der Gläubiger muss tatsächlich Inhaber der Forderung sein, und es darf kein Abtretungsverbot bestehen.

Was passiert nach der Abtretung?

Nach der erfolgreichen Abtretung wird der Dritte zum neuen Gläubiger der Forderung. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der ursprüngliche Gläubiger. Außerdem gehen mit der Forderung auch alle Sicherungsrechte auf den neuen Gläubiger über.

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Für den Schuldner ändert sich durch die Abtretung jedoch nichts. Er kann weiterhin gegen den neuen Gläubiger die gleichen Einwendungen geltend machen wie gegen den alten Gläubiger. Auch eine Aufrechnung gegen den neuen Gläubiger ist möglich, sofern der Schuldner zum Zeitpunkt des Erwerbs der Gegenforderung keine Kenntnis von der Abtretung hatte.

Bestimmte Abtretungen

Abtretungen treten nicht nur als einfache Veräußerung einer Forderung auf, sondern auch in bestimmten Konstellationen:

  • Sicherungsabtretung: Hier wird eine Forderung zur Sicherung einer anderen abgetreten.
  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer erwirbt zunächst kein Eigentum an der Ware, sondern der Eigentumserwerb ist auf die Kaufpreiszahlung bedingt. Der Verkäufer lässt sich jedoch die noch nicht entstandenen Kaufpreisforderungen vorab abtreten.
  • Factoring: Beim Factoring werden revolvierende Forderungen an den Factor übertragen. Der Factor trägt das Risiko des Forderungsausfalls und zahlt daher in der Regel nur einen Teil des Forderungswerts.

Die Abtretung ist also ein nützliches Instrument, das es Gläubigern ermöglicht, ihre Forderungen effektiv zu übertragen und Schuldner vor unerwarteten Problemen zu schützen.