Die Polizeibehörde ist eine staatliche Institution, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig ist. Sie hat die wichtige Aufgabe, Gefahren abzuwehren und Straftäter zu verfolgen. In Deutschland ist die Polizeibehörde im Polizeigesetz (§§ 106ff. PolG n.F. ab 2021) gesetzlich geregelt und wird in allgemeine und besondere Polizeibehörden unterteilt.
Die allgemeine und besondere Polizeibehörde
Unter die allgemeine Polizeibehörde fallen die obersten Landespolizeibehörden, Landespolizeibehörden, Kreispolizeibehörden und Ortspolizeibehörden. Alle anderen Behörden in diesem Bereich werden als besondere Polizeibehörde bezeichnet und übernehmen ebenfalls Polizeiaufgaben.
Die Zuständigkeiten der Polizei variieren je nach Bundesland und werden in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Ministerium und dem Innenministerium festgelegt. In einigen Fällen können auch andere Verwaltungsbehörden mit polizeilichen Aufgaben betraut werden.
Aufgaben der Polizeibehörde
Die Polizeibehörde hat die wichtige Aufgabe, Gefahren jeglicher Art abzuwehren und Straftäter zu verfolgen. Dabei kann sie Maßnahmen zu Lande, im Wasser oder in der Luft ergreifen. In der Regel ist die Ortspolizei für die täglichen Angelegenheiten zuständig. Bei besonderen Schäden oder drohendem Verlust von Beweismitteln kann jedoch jede höhergestellte Behörde einschreiten, sofern dies von der übergeordneten Behörde geregelt ist.
Zu den Aufgaben der Polizeibehörde gehören unter anderem die Verfolgung von Straftätern in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, die Überwachung von Veranstaltungen und Demonstrationen sowie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr.
Polizeivollzugsdienst und Ordnungsbehörde
Auf örtlicher Ebene wird oft zwischen dem Polizeivollzugsdienst und der Ordnungsbehörde unterschieden. In einigen Bundesländern gibt es eine klare Aufgabenverteilung, während in anderen eine enge Zusammenarbeit festgelegt ist. Zum Beispiel ist in Baden-Württemberg der Polizeivollzugsdienst für die Umsetzung der polizeilichen und ordnungsbehördlichen Aufgaben zuständig.
Die Rolle der Bundespolizei
Die Bundespolizei ist eine spezielle Polizeibehörde auf Bundesebene mit eigenen Zuständigkeiten. Sie ist unter anderem für den Schutz der Bundesgrenzen, die Sicherheit im Eisenbahnverkehr und die Luftsicherheit verantwortlich. Ihre Aufgaben sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) festgelegt.
Rechtliche Grundlagen
Das Handeln der Polizeibehörde wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Dazu gehören unter anderem das Polizeigesetz, das Bundespolizeigesetz, die Strafprozessordnung, das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Grundgesetz. Diese Gesetze definieren die Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizeibehörde und geben ihr bestimmte Befugnisse.
Beispiel: Polizeiliche Maßnahmen bei einer Demonstration
Bei einer Demonstration kann die Polizeibehörde verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dazu gehören die Kontrolle der Teilnehmenden, die Sicherung des Versammlungsortes und die Begleitung des Demonstrationszuges. Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei berechtigt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Täter zu verfolgen und Beweismittel zu sichern.
Die Polizeibehörde spielt also eine wichtige Rolle für die Sicherheit und Ordnung in unserer Gesellschaft.