Die Menschenrechte haben im Völkerrecht eine entscheidende Rolle gespielt, insbesondere seit der Gründung der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1945. Damals haben die Mitglieder der UN in San Francisco die Charta der Weltorganisation verabschiedet und damit einen wichtigen Meilenstein für die Geltung der Menschenrechte gesetzt. In der Präambel der Charta betonten die Mitglieder ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte und die Würde jeder einzelnen Person. Zudem verpflichteten sie sich dazu, die Menschenrechte für alle Menschen unabhängig von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion zu fördern und zu schützen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die UN-Generalversammlung in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In dieser Erklärung wurden die menschliche Würde und die gleichen unveräußerlichen Rechte aller Menschen proklamiert. Norberto Bobbio bezeichnete die Erklärung als etwas vollkommen Neues in der Geschichte der Menschheit. Sie stelle das erste System grundlegender Prinzipien des menschlichen Zusammenlebens dar, das von der Mehrheit der Menschen auf der Erde angenommen wurde.
In 30 Artikeln wurden sowohl klassische Freiheitsrechte als auch wirtschaftliche und soziale Rechte festgehalten. Die Erklärung sollte jedoch zunächst keine rechtlich verbindlichen Menschenrechte schaffen, sondern vielmehr ein gemeinsamer Standard sein, den alle Völker und Nationen erreichen sollten. Dennoch fand die Erklärung weltweit Anerkennung und viele Artikel gelten heute als Teil des Völkergewohnheitsrechts.
Verbindliche Verträge zum Schutz der Menschenrechte
In den nachfolgenden Jahren wurden weitere verbindliche Verträge zum Schutz der Menschenrechte verabschiedet. 1966 wurden der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von den Vereinten Nationen angenommen. Diese Pakte machten die meisten Freiheitsrechte der Allgemeinen Erklärung von 1948 verbindlich und legten den Staaten entsprechende Verpflichtungen auf.
Es dauerte jedoch einige Zeit, bis genügend Staaten die Pakte ratifiziert hatten und sie in Kraft treten konnten. Der erste Pakt verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die in ihm anerkannten Rechte zu achten und allen Personen unter ihrer Herrschaftsgewalt zu gewährleisten. Der zweite Pakt legt den Staaten hingegen nur Bemühensverpflichtungen auf, um die Realisierung der darin anerkannten Rechte nach und nach zu erreichen.
Die Universalität der Menschenrechte
Trotz der formalen Bindung fast aller Staaten an die wichtigsten Menschenrechtsverträge bleibt das Spannungsverhältnis zwischen universalen Menschenrechten und der Autonomie nationaler und regionaler Kulturen bestehen. Einige Staaten haben Vorbehalte zu den Menschenrechtsverträgen, insbesondere in Bezug auf Religions- und Glaubensfreiheit sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau. China hat den Pakt über bürgerliche und politische Rechte bisher nicht ratifiziert und die USA haben sich noch nicht zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bekannt.
Dennoch besteht kein Zweifel daran, dass die Menschenrechte universell gelten. Sie sind der Grundstein zahlreicher weiterer Verträge und Instrumente zum Schutz der Menschenrechte, wie zum Beispiel die Diskriminierungsbekämpfung, Frauenrechte, Kinderschutz und der Schutz von Flüchtlingen. Die Menschenrechte sind ein wesentlicher Bestandteil des modernen Völkerrechts und eine substanzielle Legitimationsgrundlage für nationales Verfassungsrecht.
Die Zukunft der Menschenrechte
Die Menschenrechtsidee hat im Völkerrecht seit dem Zweiten Weltkrieg einen bedeutenden Fortschritt gemacht. Dennoch besteht die Herausforderung darin, die Menschenrechte effektiv durchzusetzen und das Bewusstsein dafür zu schärfen. Die Menschenrechtsverträge allein sind kein Garant für den Schutz der Menschenrechte. Rechtsstaatliche Kultur, Bildung und das Bewusstsein der Bürger sind entscheidend für ihre wirksame Umsetzung.
Es ist wichtig, dass die internationale Gemeinschaft sich auf die effektive Durchsetzung eines Kernbereichs der Menschenrechte konzentriert und nicht immer neue Verträge proklamiert. Zudem müssen die Menschenrechte im Dialog der Weltkulturen und -religionen gemeinsam als universeller Kern herausgearbeitet werden. Der Westen muss dabei glaubwürdig versichern, dass es ihm nicht darum geht, sein politisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches System auf den Rest der Welt zu übertragen.
Letztendlich liegt die Bedeutung der Menschenrechte nicht nur in den völkerrechtlichen Regelwerken, sondern vor allem in der Rolle nichtstaatlicher Organisationen, Massenmedien und des Internets. Sie bieten wichtige Impulse und setzen den Menschenrechtsschutz in der Praxis um. Der Staat allein kann nicht allein für den Schutz der Menschenrechte verantwortlich sein. Die Menschenrechte betreffen das Verhältnis zwischen Staat und Individuum, doch durch die Rolle der Wirtschaft wird der Anwendungsbereich der Menschenrechte begrenzt.
Die Menschenrechte sind ein bedeutender Bestandteil des Völkerrechts und haben eine herausragende Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen auf der ganzen Welt. Es bleibt jedoch eine Herausforderung, ihre volle Geltung und Umsetzung sicherzustellen.