Die Bedeutung der Verpackungsgruppe für den sicheren Transport gefährlicher Güter

Verpackungsgruppe

Die Beförderung von gefährlichen Stoffen erfordert spezielle Verpackungen und sichere Transportvorschriften. Um die Gefahren für Mensch und Umwelt bestmöglich zu reduzieren, haben die EU-Staaten im Jahr 1957 das “Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße” (ARD) beschlossen. Dieses Abkommen legt Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung und Ladungssicherung von Gefahrgut im Straßenverkehr fest.

Was versteht man unter einer Verpackungsgruppe?

Eine Verpackungsgruppe fasst Gefahrgüter mit ähnlichen gefährlichen Eigenschaften zusammen. Je gefährlicher das Gut ist, desto höher sind die Anforderungen an eine sichere Verpackung und einen sicheren Transport. Das ADR definiert drei Verpackungsgruppen:

Verpackungsgruppe I:

Güter mit hoher Gefahr

Verpackungsgruppe II:

Güter mit mittlerer Gefahr

Verpackungsgruppe III:

Güter mit geringer Gefahr

Bei der Auswahl der Gefahrgutverpackungen müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, wie z.B. die Gefahrenklasse des Stoffes, die Wechselwirkung des Verpackungsmaterials mit der Ladung und die Möglichkeit einer Verpackungsbeschädigung.

Die Kennzeichnung des Gefahrgutes auf der Verpackung informiert die Kontaktperson sofort über den Gefahrengrad des Stoffes. Der auf der Verpackung angebrachte Verpackungscode gibt Auskunft darüber, für welche Verpackungsgruppe die Verpackung zugelassen ist. Der Buchstabe X steht dabei für Verpackungen, die für alle Verpackungsgruppen zugelassen sind, der Buchstabe Y für Verpackungen der Verpackungsgruppen II und III und der Buchstabe Z für Verpackungen der Verpackungsgruppe III.

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Verpackungsgruppe

Wie wird Gefahrgut definiert?

Gefahrgut sind gefährliche Stoffe, die bei einem Transportunfall die Gesundheit von Menschen, Tieren oder die Umwelt gefährden können. Dabei handelt es sich meist um Stoffe oder Zusammensetzungen in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand. Der Begriff “Gefahrgut” bezieht sich ausschließlich auf gefährliche Güter, die transportiert werden. Gefährliche Stoffe, die sich in Verwendung oder Lagerung befinden, werden als Gefahrstoffe bezeichnet.

Verpackungsgruppe - Definition

Alle Gefahrgutklassen im Überblick

Die drei ADR-Verpackungsgruppen sind in verschiedene Gefahrgutklassen unterteilt:

Klasse 1 – explosive Materialien und Gegenstände:

Diese Klasse umfasst Stoffe, die durch Funkenschlag oder Feuer schnell explodieren können, wie z.B. Feuerwerkskörper.

Klasse 2 – komprimierte, verflüssigte und unter Druck stehende Gase:

Hierunter fallen giftige, selbstentzündliche Gase oder gasförmige Stoffe wie z.B. Wasserstoff oder Haarspray. Die Verpackungen für diese Gefahrgutklasse müssen mit entsprechenden Kennzeichnungen versehen sein.

Klasse 3 – entzündbare Flüssigkeiten:

Flüssige Stoffe, die leicht entzündbar sind, wie Farb- oder Klebstoffe, Alkohol oder Benzin, gehören dieser Klasse an.

Klasse 4 – brennbare und selbstentzündliche Stoffe:

Diese Klasse umfasst Stoffe mit selbstentzündlichen Eigenschaften wie Streichhölzer oder Benzinfilter.

Klasse 5 – oxidierende Stoffe und organische Peroxide:

Stoffe mit entzündend wirkenden Eigenschaften wie Aceton, Sauerstoff oder Salpetersäure gehören dieser Klasse an.

Klasse 6 – giftige Stoffe und ansteckungsgefährliche Stoffe:

Hierunter fallen Stoffe, die der menschlichen Gesundheit schaden, wie z.B. Pestizide oder Krankheitserreger.

Klasse 7 – radioaktive Stoffe:

Diese Klasse umfasst Stoffe, die radioaktive Strahlung abgeben und damit der menschlichen Gesundheit schaden können, wie z.B. Uran oder Plutonium.

Klasse 8 – ätzende Stoffe:

Gesundheitsschädliche ätzende Stoffe wie Natronlauge, Salzsäure oder Schwefelsäure fallen in diese Klasse.

Klasse 9 – andere gefährliche Stoffe:

In diese Klasse fallen Stoffe, die nicht den Kriterien der anderen Gefahrgutklassen entsprechen, wie z.B. Trockeneis, Asbest oder flüssiger Stickstoff.

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Für den Transport von Gefahrgut gelten umfangreiche Vorschriften, die in der ADR festgelegt sind. Dazu gehören u.a. die Schulung der Fahrer, die Verwendung zugelassener Verpackungen und die Kennzeichnung der Gefahrgutklassen. Die Sicherheit steht dabei immer an erster Stelle.