Die beste Zahnzusatzversicherung 2023 – Unser Geheimtipp!

Die beste Zahnzusatzversicherung 2023 – Unser Geheimtipp!

Die Deutsche Familienversicherung (DFV) hat im Jahr 2014 mit dem Tarif Zahnschutz Exklusiv eine äußerst innovative Zahnzusatzversicherung auf den Markt gebracht. Was diese Versicherung so besonders macht, ist die Tatsache, dass die DFV als erster Anbieter eine Zahnzusatzversicherung mit echter 100%-Erstattung sowohl für Zahnersatz als auch für Zahnbehandlungen entwickelt hat.

Im November 2022 hat die DFV die 5. Tarifgeneration, den DFV Zahnschutz Exklusiv 100, vorgestellt. Leider wurden im Vergleich zu den vorherigen Tarifen einige Punkte eingeschränkt bzw. verschlechtert. Zum Beispiel sind herausnehmbarer Zahnersatz (Voll- oder Teilprothesen) nicht mehr mitversichert und die Kosten für Arztberichte werden nun vom Versicherten selbst getragen und von den Versicherungsleistungen abgezogen. Außerdem führt die Inanspruchnahme von Zahnprophylaxe-Leistungen zum Ausschluss der täglichen Kündigungsfrist während der ersten 24 Monate.

In der Finanztest Ausgabe von Juni 2023 wurde der Tarif der DFV von der Stiftung Warentest erneut mit der Bestnote 0,5 bewertet. Allerdings teilt sich die Deutsche Familienversicherung mittlerweile das Testsieger-Podest mit anderen Anbietern.

Unsere Erfahrungen mit der DFV Zahnzusatzversicherung

Wir haben bereits einige Erfahrungen mit der DFV gesammelt. Die Erstattungen für Routine-Rechnungen wie Prophylaxe oder Füllungen verliefen in der Regel unkompliziert. Wie sich die DFV jedoch bei größeren Leistungsfällen verhält, können wir derzeit noch nicht beurteilen.

Ein wichtiger Hinweis zum Ausschluss laufender Behandlungen: Die DFV leistet in ihren Tarifen ohne Wartezeit. Allerdings gilt dies nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit schon vor Abschluss der Versicherung bestand.

In den Bedingungen der DFV Zahnversicherung wird deutlich gemacht, dass Aufwendungen für bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen sowie für die Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen nicht erstattet werden. Das gilt auch für die Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Zahn- oder Kieferfehlstellungen.

LESEN  Was tun, wenn die Fenster von außen beschlagen sind?

Die Formulierungen ähneln denen anderer Versicherungen. Allerdings gibt es bei der DFV einen feinen, aber wichtigen Unterschied: Auch Behandlungen an Zähnen, die bereits vor Abschluss in irgendeiner Form “erkrankt” waren, sind ausgeschlossen. Hier liegt die Beweislast beim Kunden, der gegenüber der DFV nachweisen muss, dass ein Zahn vor Abschluss nicht erkrankt oder beschädigt war. Aus Erfahrung wissen wir, dass die DFV in solchen Fällen Leistungen abgelehnt hat.

Daher empfehlen wir allen, die eine Zahnzusatzversicherung bei der DFV abschließen möchten, sich vor Abschluss den Zustand ihrer Zähne vom Zahnarzt dokumentieren zu lassen, um im Zweifel nachweisen zu können, dass alles in Ordnung war.

Vergleichen Sie doch am besten mit unserem Rechner verschiedene 100%-Tarife – klicken Sie einfach auf den Link Zahnzusatzversicherung Vergleich und geben Sie Ihr Geburtsdatum für die Berechnung ein.