Einmal in der Woche Staub wischen, das Bad putzen oder sogar bügeln – eine Haushaltshilfe ist ein wahrer Segen. Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaft gibt es bundesweit rund 300.000 gemeldete Haushaltshilfen. Doch wie findet man als Verbraucher eine geeignete Putzkraft und worauf sollte man bei der privaten Jobvergabe achten?
Empfehlungen von Experten
Elisabeth Faber vom Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen (BHDU) in Gießen empfiehlt, die Stellenanzeigen in der Tageszeitung zu durchsuchen. Hier findet man oft Jobangebote für Haushaltsservices. Eine andere Möglichkeit ist es, sein soziales Netzwerk zu nutzen und Bekannte nach Empfehlungen zu fragen, die bereits gute Erfahrungen mit Haushaltshilfen gemacht haben.
Des Weiteren gibt es viele Vermittlungsstellen, die bei der Suche nach einer Putzkraft behilflich sein können. Inge Maier-Ruppert von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft in Lappersdorf weist darauf hin, dass einige dieser Vermittlungsstellen entweder vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bezahlt werden, sobald ein Vertrag abgeschlossen wurde. Dies erspart einem als Verbraucher eine zeitaufwändige Bewerberrunde. Auch die Bundesagentur für Arbeit kann bei der Vermittlung helfen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an einen Putzdienst oder Dienstleister zu wenden. Hier fallen zwar zunächst höhere Kosten an, aber im Krankheitsfall wird auch eine Vertretung organisiert. Zudem haftet das Unternehmen für seine Angestellten und übernimmt die Abrechnungen. Außerdem können 20 Prozent der Kosten von der Steuer abgesetzt werden.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Ein Putzdienst übernimmt fast alle Aufgaben im Haushalt, einschließlich Kochen, Wäsche waschen und bügeln, falls gewünscht. Allerdings sind etwa 95 Prozent der Tätigkeiten Reinigungstätigkeiten, erklärt Elisabeth Faber. Das Fensterputzen gehört in der Regel zu den Standardaufgaben, es sei denn, die Fachkraft würde dabei Gefahr laufen. In solchen Fällen sollte man sich an spezialisierte Firmen wenden, die sich auf solche Arbeiten spezialisiert haben. Reinigungsdienste findet man vor allem in Ballungszentren und größeren Städten. Ein Blick ins Branchenbuch genügt, so Faber.
Bei der Auswahl der Reinigungskraft kommt es vor allem auf Zuverlässigkeit und Vertrauen an, betont Inge Maier-Ruppert. Diskretion ist wichtig, da nicht immer jemand zu Hause ist, wenn die Reinigung stattfindet. Zudem möchte man nicht, dass draußen über die Ordnung oder Unordnung der eigenen Familie gesprochen wird. Auftraggeber sollten auf diese Aspekte achten.
Ein entscheidender Punkt ist die Aufgabenverteilung. Der Haushalt als Arbeitgeber muss klar definieren, welche Aufgaben die Haushaltshilfe erledigen soll und wie dies geschehen soll, erklärt Maier-Ruppert. Um zu sehen, ob die Person den eigenen Erwartungen entspricht, empfiehlt die Expertin zunächst gemeinsam mit der Fachkraft zu putzen. Dadurch kann man beobachten, wie sie auf Vorschläge reagiert und diese umsetzt. Gleichzeitig bekommt auch sie ein Gespür für die Vorstellungen des Auftraggebers. Anschließend können beide Seiten entscheiden, ob ein Vertrag geschlossen werden soll oder nicht.
Angemessener Stundenlohn
“20 bis 25 Stunden pro Woche sind heutzutage eher die Ausnahme”, berichtet Elisabeth Faber. “Die meisten Haushalte benötigen weniger Stunden.” Das Gehalt ist Verhandlungssache und variiert je nach Region. Als Orientierung können die Entgelte dienen, die das DHB-Netzwerk Haushalt zusammen mit der Gewerkschaft NGG für Beschäftigte in Privathaushalten und Dienstleistungszentren aushandelt.
“Laut Tarifvertrag erhält eine Haushaltshilfe ohne berufliche Ausbildung, aber mit Vorkenntnissen, 9,99 Euro pro Stunde”, sagt DHB-Geschäftsführerin Elke Wieczorek. Dabei handelt es sich um Kräfte, die eigenständig Hausarbeiten durchführen können. Eine ausgebildete Hauswirtschafterin verdient mit einem Stundenlohn von 10,62 Euro etwas mehr.
Diese Zahlen gelten in Nordrhein-Westfalen und unterscheiden sich kaum von den Tarifen in anderen Bundesländern. Allerdings ist der Tarif lediglich eine Richtlinie, betont das DHB. Jeder Haushalt sollte jedoch mindestens zehn Euro pro Stunde für den Service bezahlen, fordert Wieczorek.
Verträge und Versicherung
Für Personen, die weniger als 450 Euro im Monat verdienen, gilt die Beschäftigung als Minijob. Verdient man mehr, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Muster für private Arbeitsverträge findet man auf den Websites der Industrie- und Handelskammern sowie der Minijob-Zentrale. Bei Minijobbern ist es wichtig, dass sich der Arbeitgeber von der Haushaltshilfe bescheinigen lässt, dass sie nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient. Andernfalls kann es sein, dass eine Nachversicherung erforderlich ist.
“Wenn man sich bei der Minijob-Zentrale anmeldet, ist man automatisch unfall- und rentenversichert”, erklärt Wolfgang Buschfort von der Deutschen Rentenversicherung in Bochum. Der Haushalt muss einen Anteil von 14,44 Prozent der Lohnkosten an die Sozialversicherung abführen.
Elisabeth Faber weist darauf hin, dass immer noch 90 Prozent der Putzfrauen in Deutschland illegal arbeiten. Dabei könnten sich die Auftraggeber, darunter Geschäftsleute, Akademiker und Familien, durchaus einen legalen Haushaltsservice leisten.