Die besten Tipps zur Absetzung der Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung absetzen

Die Nebenkostenabrechnung – ein alljährliches Ereignis, das bei vielen Mietern Sorgenfalten hervorruft. Doch egal, ob eine Nachzahlung droht oder nicht, es gibt eine gute Nachricht: Du kannst viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen. In diesem Artikel erfährst du, welche das sind und was du dabei beachten solltest.

Warum Nebenkosten von der Steuer absetzen?

Mieter können einige Kosten für Arbeiten rund um Haus und Garten anteilig von der Steuer absetzen. Dabei gibt es die Steuerrückerstattung in der Regel für Arbeits- und Fahrtkosten, aber nicht die Materialkosten. Mit Handwerkern und Haushaltshilfen kannst du also kräftig Steuern sparen. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Höchstbeträge, die du beachten solltest.

Welche Nebenkosten können abgesetzt werden?

Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Arbeiten auf Minijob-Basis. Bei Handwerkerleistungen kannst du 20 Prozent und maximal 1.200 Euro pro Jahr von deiner Handwerkerrechnung absetzen. Das sind zum Beispiel Kosten für Renovierung und Wartung wie Arbeiten an Dach und Fassade oder Heizung.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung angeben, wobei der Höchstbetrag sogar bei 4.000 Euro pro Jahr liegt. Ein Beispiel für absetzbare Nebenkosten sind Reinigungsarbeiten im Treppenhaus. Beschäftigst du eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis, kannst du 20 Prozent der Lohnkosten absetzen, jedoch höchstens 510 Euro im Jahr. Hierzu zählen etwa Hilfskräfte für Reinigungs- und Gartenarbeiten rund um Haus und Wohnung.

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Welche Handwerkerleistungen können abgesetzt werden?

Folgende Handwerkerleistungen können abgesetzt werden:

  • Rohrreinigung, Arbeiten auf dem Grundstück
  • Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innenwänden
  • Asbestsanierung
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Überdachung des vorhandenen Pkw-Stellplatzes / der Terrasse
  • Dachrinnenreinigung
  • Wartung / Reparatur von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Pumpen, Öltankanlagen, CO2-Warngeräte, Abwasser-Rückstau-Sicherungen
  • Gartengestaltung
  • Wartung/ Reparatur von Gemeinschaftsmaschinen (wie Waschmaschine, Trockner)
  • Graffiti-Beseitigung
  • Austausch von Heizungszählern
  • Schornsteinfeger
  • Mauerwerksanierung
  • Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
  • Trockenlegung von Mauerwerk
  • Wärmedämmung
  • Legen von Hausanschlüssen für Strom, Fernsehen, Internet über Kabelfernsehen

Welche haushaltsnahen Dienstleistungen können abgesetzt werden?

Folgende haushaltsnahe Dienstleistungen können abgesetzt werden:

  • Gartenpflegearbeiten (wie Rasenmähen, Hecke schneiden)
  • Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume
  • Straßenreinigung auf privatem Grundstück
  • Vorsortierung von Abfall
  • Winterdienst
  • Wachdienst

Kann ich Heizkosten absetzen?

Heizkosten sind nur zum Teil von der Steuer absetzbar. Du kannst nur Dienstleistungen berücksichtigen, von denen in der Steuererklärung 20 Prozent abgezogen werden dürfen. Kosten rund um die Heizung aus deiner Nebenkostenabrechnung wie Wartung und Pflege der Heizung oder Austausch der Zähler kannst du also absetzen. Verbrauchskosten dagegen kannst du nicht von der Steuer abziehen.

Welche Nebenkosten können nicht abgesetzt werden?

Zu den Posten in der Nebenkostenabrechnung, die man nicht von der Steuer absetzen kann, zählen Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Heizung, Müll, Mitgliedsbeiträge für Mietervereine und die Grundsteuer. Zahlst du Pauschalen an deinen Vermieter für eventuelle Schönheitsreparaturen? Auch diese können deine Steuern leider nicht senken. Einen Steuervorteil erhältst du nur, wenn die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Du kannst also nur tatsächlich angefallene Handwerkerkosten absetzen.

Was muss in der Nebenkostenabrechnung stehen?

Die Nebenkostenabrechnung muss die konkreten Kosten in aufgeschlüsselter Form enthalten. Folgende 3 Angaben müssen aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen: Art der Dienstleistung, Höhe der Kosten, die du gezahlt hast, Bestätigung, dass Zahlungen nicht bar geleistet wurden.

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Wie trage ich die Kosten in die Steuererklärung ein?

Mit WISO Steuer kannst du die Nebenkosten kinderleicht absetzen. Du trägst die gezahlten Beiträge einfach in die Eingabemaske ein und WISO Steuer errechnet automatisch deine Rückerstattung. Unser Tipp: Du kannst die Kosten auch mit WISO Steuer sammeln und gibst dann mit nur einem Klick deine Erklärung beim Finanzamt ab. Mit Steuer-Scan machst du dabei einfach ein Foto deiner Rechnungen und alles ist in deiner Erklärung hinterlegt. Zusätzlich kannst du WISO Steuer auch mit deinem Bankkonto verbinden, um die maximale Rückerstattung zu erhalten.

Was tun, wenn ich noch keine Abrechnung vom Vermieter habe?

Die Nebenkosten werden meist im Voraus gezahlt, doch die Abrechnung kommt oft erst, wenn die Steuererklärung schon im Briefkasten des Finanzamts sein muss. Als Mieter hast du jedoch 3 Möglichkeiten, die Ausgaben in der Steuererklärung anzusetzen:

  1. Abzug im Jahr der Vorauszahlungen oder Abrechnung: Du kannst die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen und absetzen.
  2. Der Steuerbescheid steht noch aus: Hast du die Steuererklärung schon abgegeben, den Steuerbescheid aber noch nicht erhalten? Dann kannst du die Kosten auch nachträglich noch einreichen.
  3. Der Steuerbescheid ist schon da: Falls der Steuerbescheid schon da ist, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch einlegen. So gewinnst du etwas Zeit, bis die Nebenkostenabrechnung da ist.

Die Absetzung der Nebenkostenabrechnung kann sich für Mieter lohnen. Informiere dich über die absetzbaren Kosten, sammle alle Belege und trage die Kosten in deine Steuererklärung ein. So kannst du Steuern sparen und dir vielleicht eine schöne Rückerstattung sichern.