Die Betriebsrente: Alles was du wissen musst!

Die Betriebsrente

Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule der finanziellen Absicherung im Alter neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch was genau ist die Betriebsrente und welche Rechtsgrundlagen gibt es dafür?

Die wichtigsten Fakten zur Betriebsrente

Die Betriebsrente ist eine private Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber angeboten wird und nach eigenen Regeln funktioniert. Sie ist fast ausschließlich im Arbeitsrecht geregelt, insbesondere im Gesetz über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG). Weitere rechtliche Grundlagen finden sich unter anderem im Steuerrecht, Einkommensteuerrecht, Bilanzrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht.

Rechtsanspruch des Arbeitnehmers

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, von seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge einzufordern, unter Beachtung der staatlichen Förderung. Es gibt verschiedene Arten der Betriebsrente, wie die Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage und Pensionsfonds. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, kann die Wahl der Art der Betriebsrente durch den Arbeitnehmer in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich für den Bestand und die zugesagte Betriebsrente. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz entfällt diese Garantiehaftung jedoch zukünftig. Stattdessen werden reine Beitragszusagen eingeführt. Auch die Rentenanpassung der Betriebsrente ist eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers, kann aber vom Arbeitnehmer eingefordert werden.

Vorteile der Betriebsrente

Eine Betriebsrente bietet dem Arbeitnehmer auch Vorteile wie günstigere Tarife und Bedingungen durch Gruppentarife. Darüber hinaus können auch Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen von einer Betriebsrente profitieren. Die Betriebsrente wird jedoch vollständig versteuert und Krankenversicherungsbeiträge fallen ebenfalls an.

Betriebsrente und gesetzliche Rente

Die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Sie gilt nicht als anrechenbares Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Betriebsrente

Fazit

Die Betriebsrente ist eine wichtige Möglichkeit, sich im Alter finanziell abzusichern. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, eine betriebliche Altersvorsorge einzufordern. Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Betriebsrente, jedoch entfällt diese Haftung zukünftig durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet und bietet dem Arbeitnehmer verschiedene Vorteile.