Die BGV A3 wird zur DGUV Vorschrift 3

BGV A3 wird zu DGUV Vorschrift 3

Die BGV A3 war gestern – heute gilt die DGUV Vorschrift 3! Aber was bedeutet das eigentlich? Keine Sorge, wir haben alle wichtigen Informationen für dich zusammengefasst.

Was war die BGV A3?

Die BGV A3 war eine veraltete Bezeichnung für eine Betriebsgenossenschaftliche Vorschrift. Doch mittlerweile wurde sie durch die DGUV Vorschrift 3 abgelöst. Die DGUV V3 ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und hat gesetzesähnliche Bedeutung. Sie gilt für alle Unternehmen, die der Zuständigkeit der Gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.

Was regelt die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV V3 (ehemals BGV A3) beschäftigt sich mit dem betriebssicheren Zustand von elektrischen Betriebsmitteln, Geräten und Anlagen. Sie legt fest, welche Prüfungen in Zusammenhang mit dem Betrieb solcher Geräte und Anlagen in einem Unternehmen durchgeführt werden müssen. Bei Fragen zur DGUV V3 stehen dir die Experten der E+Service+Check GmbH gerne zur Verfügung.

BGV A3 wird zu DGUV Vorschrift 3

Unterschied zwischen ortsveränderlichen elektrischen Geräten und ortsfesten elektrischen Anlagen

Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet zwischen ortsveränderlichen elektrischen Geräten und ortsfesten elektrischen Anlagen. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied? Ortsveränderliche elektrische Geräte sind Betriebsmittel, die ohne großen Aufwand von einem Ort zum anderen transportiert werden können. Sie besitzen in der Regel Vorrichtungen wie Griffe, um den Transport zu erleichtern. Im Gegensatz dazu sind ortsfeste elektrische Anlagen aufgrund ihrer Bauweise, Schwere und Komplexität für einen festen Einsatz entwickelt und nicht einfach zu versetzen. Sie sind in der Regel fest mit dem Gebäude verbunden. Wenn du Schwierigkeiten hast, den Unterschied zu erkennen, helfen dir die Experten der E+Service+Check GmbH gerne weiter.

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Verantwortlich für die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber ist gemäß SGB VII und dem Arbeitsschutzgesetz für die Durchführung von Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsbestimmungen umfassend verantwortlich. Er kann Teile dieser Aufgabe übertragen, bleibt jedoch in der Gesamtverantwortung. Das gilt auch für die Durchführung der DGUV Vorschrift 3. Wenn der Unternehmer selbst nicht in der Lage ist, die Prüfungen gemäß BGV A3 durchzuführen, muss er dafür sorgen, dass eine fachkundige Person benannt wird, die die Aufgaben gemäß DGUV V3 übernimmt. Die E+Service+Check GmbH verfügt über solche fachkundigen Personen, die du bestellen kannst.

Wann sind Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen?

Es gibt grundsätzlich drei Anlässe, die eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 auslösen. Zunächst sollte eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Gerätes oder einer elektrischen Anlage gemäß BGV A3 erfolgen. Ausnahmen gelten, wenn der Hersteller den betriebssicheren Zustand des Gerätes oder der Anlage garantieren bzw. zertifizieren kann.

Eine weitere Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 ist erforderlich, wenn es zu Änderungen an der Anlage oder einer Veränderung des Betriebsmittels kommt. Auch ein Arbeitsunfall an einer elektrischen Anlage oder einem Betriebsmittel ist ein wichtiger Anlass für eine Prüfung gemäß BGV A3.

Die dritte und häufigste Prüfung ist die regelmäßige Prüfung gemäß DGUV V3, die nach bestimmten Fristen erfolgen muss.

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Wer legt die Fristen für regelmäßige Prüfungen fest?

Die BGV A3 legt keine festen Fristen für regelmäßige Prüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln fest. Diese müssen vom Unternehmer bzw. Arbeitgeber festgelegt werden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. In der Gefährdungsbeurteilung werden Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz ermittelt und Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefahren festgelegt. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung nach DGUV V3 und die Festlegung der entsprechenden Fristen. Bei der Festlegung der Fristen helfen dir die Experten der E+Service+Check GmbH gerne weiter.

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Wer darf Prüfungen nach BGV A3 durchführen?

Natürlich darf nicht jeder einfach so Prüfungen nach BGV A3 durchführen. Die Betriebssicherheitsverordnung und die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 schreiben eine sogenannte “Befähigte Person” vor. Diese Person muss drei Voraussetzungen erfüllen, um rechtssicher und zuverlässig Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchzuführen. Die Befähigte Person muss über eine berufliche Ausbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes Studium verfügen, eine mindestens einjährige einschlägige berufliche Erfahrung nachweisen und das Wissen und die Kenntnisse über die Prüfung nach BGV A3 besitzen. Die Experten der E+Service+Check GmbH sind solche Befähigten Personen und können deine elektrischen Anlagen und Geräte zuverlässig gemäß DGUV V3 prüfen.

Jetzt bist du bestens informiert über die Umstellung von BGV A3 zur DGUV Vorschrift 3! Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Durchführung der Prüfungen benötigst, zögere nicht, dich an die E+Service+Check GmbH zu wenden.