Besonders für junge Menschen kann die Leistung einer Barkaution bei Abschluss eines Mietvertrags oft schwerfallen. Eine gute Alternative dazu ist die Mietbürgschaft. Bei einer Mietbürgschaft wird am Anfang des Mietverhältnisses vom Mieter eine Sicherheit hinterlegt, um den Vermieter gegen Mietschäden und Mietausfälle abzusichern. Im Schadensfall zahlt dann nicht der Mieter, sondern zuerst der Bürge – dies kann eine Privatperson, eine Bank oder eine Versicherung sein. Die bekanntesten Arten der Mietbürgschaft sind die Elternbürgschaft und die Mietkautionsversicherung.
Was ist eine Mietbürgschaft genau?
Eine Mietbürgschaft ist eine Vereinbarung, bei der ein Bürge die Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter übernimmt. Wenn beispielsweise die Miete ausbleibt oder der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht, springt der Bürge ein. Bürgen können Privatpersonen wie Eltern oder gute Freunde des Mieters sein, aber auch eine Versicherung oder eine Bank. Es ist wichtig, dass der Bürge volljährig und finanziell in der Lage ist, im Schadensfall einzuspringen.
Welche Arten der Mietbürgschaft gibt es?
Um Personen mit unbeständigem oder geringem Einkommen bei der Wohnungssuche zu unterstützen, gibt es verschiedene Arten der Mietbürgschaft:
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Eltern- oder Privatpersonenbürgschaft: Bei dieser Art der Bürgschaft bürgen beispielsweise Eltern oder andere Personen mit guter Bonität für Schadensfälle beim Vermieter. Sie stehen jedoch nicht als Mieter im Mietvertrag. Die Eltern- oder Privatpersonenbürgschaft wird besonders häufig von Studenten oder Auszubildenden in Anspruch genommen, die zum ersten Mal in eigenen vier Wänden wohnen möchten, aber noch kein festes Einkommen oder andere Sicherheiten vorweisen können.
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Mietkautionsversicherung: Wenn der Mieter nicht die Eltern oder Freunde für eine Bürgschaft einspannen möchte, besteht die Möglichkeit, eine Mietkautionsversicherung abzuschließen. Hier bürgt im Schadensfall eine Versicherung statt einer Privatperson. Der Vermieter erhält bei dieser Bürgschaftsart eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung als Sicherheit anstatt der Barkaution.
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Bankaval: Bei dieser Art der Bürgschaft bürgt eine Bank für den Mieter. Der Mieter muss im Schadensfall den Betrag an die Bank zurückzahlen. Allerdings bieten Banken immer seltener diese Dienstleistung an und haben oft unfaire Bedingungen wie eine Sperreinlage in Höhe der Mietkaution oder sonstige Gebühren. Falls der Mieter keine Privatpersonen mit einer Bürgschaft belasten möchte und diese Option ablehnt, kann alternativ eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen werden.
Risiken für Mietbürgen
Eine Mietbürgschaft birgt für Privatbürgen ein immens hohes finanzielles Risiko. Unfälle im Haushalt oder Mietausfälle durch Krankheit oder Jobverlust können schnell geschehen. Viele Bürgen unterschätzen dieses Risiko und gehen leichtfertig eine Mietbürgschaft ein. Oftmals entstehen dadurch unerwartete Kosten, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. Es ist wichtig, dass Bürgen sich der Risiken bewusst sind und eine Mietbürgschaft gründlich überdenken.
Voraussetzungen für eine Bürgschaft
Damit eine Mietbürgschaft Gültigkeit besitzt, müssen folgende Punkte in der Vereinbarung enthalten sein:
- Die Mietbürgschaft muss schriftlich erfolgen.
- Der Bürge, Vermieter und Mieter müssen namentlich aufgeführt werden.
- Der Gegenstand der Bürgschaft, nämlich die Mietkaution, muss benannt werden.
- Der Vertrag muss den gedeckten Höchstbetrag angeben. Dieser darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen. Bei zusätzlicher Barkaution darf maximal eine Nettokaltmiete in der Bürgschaft gefordert werden.
Es ist ratsam, dass die Bürgschaft ohne die Klausel “auf erstes Anfordern” auskommt. Diese Klausel gibt dem Vermieter das Recht, unverzüglich und ohne Schlüssigkeitsnachweis die Zahlung vom Bürge einzufordern. Mieter haben bei einer Bürgschaft ohne diese Klausel die Möglichkeit, Forderungen des Vermieters zu überprüfen und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Nach Einigung erfolgt dann die Zahlung an den Vermieter und die Zahlungsaufforderung an den Mieter.
Beendigung der Mietbürgschaft
Eine Mietbürgschaft endet in der Regel mit dem Mietverhältnis, sobald der Mieter die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter oder Verwalter übergeben hat. Bei einer Mietkautionsversicherung oder einem Bankaval gibt der Vermieter dem Mieter die Bürgschaftsurkunde zurück, die dann an die Bank oder Versicherung zurückgeschickt wird. Sollten am Ende des Mietverhältnisses noch offene Forderungen bestehen, wird der Fall direkt an die Versicherung oder Bank übergeben.
Es ist wichtig, dass eine alternative finanzielle Sicherheit für den Vermieter vereinbart wird, falls eine Partei die Bürgschaft während des laufenden Mietverhältnisses kündigt. Oftmals wird dann eine Barkaution eingesetzt, jedoch sollte dies bereits im Vorfeld schriftlich festgelegt werden.
Fazit
Die Mietbürgschaft ist eine gute Alternative zur Barkaution, insbesondere für junge Menschen, die vielleicht zum ersten Mal eine Wohnung mieten. Es gibt verschiedene Arten der Mietbürgschaft, wie die Eltern- oder Privatpersonenbürgschaft, die Mietkautionsversicherung und das Bankaval. Bürgen sollten sich der Risiken bewusst sein und eine Mietbürgschaft gut überdenken. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.