Willkommen zu unserem informativen Artikel über die deutsche Pflichtteilsregelung! Hier erfährst du alles, was du über das Thema wissen musst. Also schnapp dir eine Tasse Tee und lass uns eintauchen!
Anwendbares Recht bei der deutschen Pflichtteilregelung
Bei Todesfällen ab dem 17. August 2015 bestimmt ein deutsches Nachlassgericht das anwendbare Recht gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung (die Verordnung). Normalerweise gilt das Recht des Landes, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, für erbrechtliche Angelegenheiten, es sei denn, es liegt eine gültige Rechtswahl vor. Dies umfasst auch die Pflichtteils- und Rückforderungsregeln.
Die Natur des deutschen Pflichtteils
Unter deutschem Recht geht das Vermögen bei Tod des Erblassers direkt an den Erben oder, falls es mehrere Erben gibt, an die Erbengemeinschaft über. Der “Pflichtteilsberechtigte” hat keine Eigentumsrechte an dem Vermögen oder bestimmten Vermögenswerten und keine Verwaltungsrechte. Stattdessen hat der Pflichtteilsberechtigte nur Anspruch auf den Pflichtteil, auch als “gesetzlicher Erbteil” bezeichnet, der eine Geldforderung gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft darstellt.
Personen, die Anspruch auf den Pflichtteil haben
Gemäß § 2303 BGB haben folgende Personen Anspruch auf den Pflichtteil:
- Abkömmlinge des Verstorbenen (z. B. Kinder, Enkelkinder);
- Ehegatte und/oder
- Eltern des Verstorbenen, falls der Verstorbene keine Abkömmlinge hinterlassen hat.
Ausschluss vom Erbe
Die Pflichtteilsberechtigten haben nur dann Anspruch auf einen Teil des Erbes, wenn sie durch Testament vom Erbe ausgeschlossen wurden. Andernfalls haben sie möglicherweise nur Anspruch auf den ergänzenden Pflichtteil oder einen Rückforderungsanspruch. Wenn der Erblasser jedoch einen Pflichtteilsberechtigten als Erbe oder Miterben benannt hat, ist sein Erbanteil durch die Bestimmung eines nachfolgenden Erben, die Bestellung eines Testamentsvollstreckers oder eine Anweisung zur Aufteilung des Vermögens oder durch die Belastung mit einem Vermächtnis oder einer Auflage belastet. Unter diesen Umständen kann der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil beanspruchen, wenn er das Erbe ausschlägt.
Haftung für den Pflichtteil
Der Erbe ist für die Zahlung des Pflichtteils verantwortlich. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, haftet jeder Miterbe für den Pflichtteil.
Berechnung des Pflichtteils
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des Erbteils, den die ausgeschlossene Person gemäß den gesetzlichen Erbfolgeregeln erhalten hätte. Um den Pflichtteil zu berechnen, werden unter anderem die Erbteile von ausgeschlossenen Personen, Personen, die das Erbe ausgeschlagen haben, und Personen, die unwürdig sind zu erben, einbezogen.
Ergänzungsanspruch
Wenn der Pflichtteilsberechtigte nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen ist, sondern einen geringeren Anteil erhält als den Pflichtteil, hat er einen Ergänzungsanspruch. Die Ergänzung entspricht der Differenz zwischen dem im Testament vorgesehenen Betrag und dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten.
Rechte des Vermächtnisnehmers
Ein Vermächtnisnehmer kann den Pflichtteil beanspruchen, wenn der Pflichtteil gemäß § 2303 BGB höher ist als der ihm zugedachte Betrag im Testament. Andernfalls wird der Betrag, der ihm vermacht wurde, vom Pflichtteil abgezogen.
Rechte des Ehepartners
Wenn der Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen wurde und die Ehegatten nach dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren, hat der Ehepartner Anspruch auf 1/8 des Nachlasses und den Zugewinnausgleich. Wenn der Ehepartner nicht vollständig ausgeschlossen wurde, hat er Anspruch auf 1/4 des Wertes des Nachlasses. Alternativ kann der Ehepartner das Erbe ausschlagen und 1/8 des Nachlasses und den Zugewinnausgleich beanspruchen.
Rückforderung (Pflichtteilsergänzung)
Um zu verhindern, dass der Erblasser den Pflichtteil umgeht, werden lebzeitige Schenkungen und Zahlungen auf den Todesfall außerhalb des Nachlasses, wie beispielsweise Lebensversicherungen oder Schenkungen, symbolisch in den Nachlass eingeschlossen. Der Pflichtteilsberechtigte hat Anspruch auf zusätzliche Zahlungen gemäß § 2325 BGB (Rückforderung). Nur Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers sind relevant.
Verzicht auf zukünftige Erbschaftsrechte
Wer seine zukünftigen Erbschaftsrechte oder das Recht auf den Pflichtteil freiwillig aufgibt, hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Personen, die zukünftige Erbschaftsrechte aufgegeben haben, werden bei der Berechnung des Pflichtteils nicht berücksichtigt.
Unwürdigkeit zu erben
Personen, die unwürdig sind zu erben, haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Diese Personen werden bei der Berechnung des Pflichtteils nicht berücksichtigt.
Pflichtteil entziehen
Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn dieser zum Beispiel einen Angriff auf das Leben des Erblassers oder von anderen Personen, die dem Erblasser nahestehen, verübt hat. Unter bestimmten Bedingungen kann der Erblasser auch den Pflichtteil der Eltern oder des Ehepartners entziehen.
Beschränkung des Pflichtteils
Wenn ein Abkömmling des Erblassers verschwenderisch ist oder hohe Schulden hat, kann der Erblasser den Pflichtteil begrenzen, indem er seinen Abkömmling vorläufigen Erben ernennt oder einen Dauertestamentsvollstrecker bestimmt. In diesem Fall hat der Pflichtteilsberechtigte keine volle Kontrolle über seinen Teil des Nachlasses.
Verjährung
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem die Person, die anspruchsberechtigt ist, Kenntnis vom Tod des Erblassers und der Enterbung erhält.
Durchsetzung des Pflichtteils
Ein Pflichtteilsberechtigter kann vom Erben oder den Erben ein Inventar und eine Bewertung des Nachlasses verlangen, um seinen Anteil genau bestimmen zu können. Allgemein kann ein Pflichtteilsberechtigter keine Informationen von Dritten (z. B. Banken) verlangen. Informationen können jedoch häufig aus deutschen Grundbuch- oder Handelsregisters eingeholt werden.
Fazit
Die deutsche Pflichtteilsregelung bietet Schutz für nahestehende Personen des Erblassers und stellt sicher, dass sie einen angemessenen Teil des Nachlasses erhalten. Wenn du Fragen zum Thema hast, wende dich bitte an einen Fachanwalt für Erbrecht, der dir weiterhelfen kann.
Wir hoffen, dass dir dieser Artikel geholfen hat, die deutsche Pflichtteilsregelung besser zu verstehen. Vielen Dank fürs Lesen und bis zum nächsten Mal!