Die Dienstreisekaskoversicherung: Schutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Dienstreisekaskoversicherung: Schutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Dienstreisekaskoversicherung gewinnt in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung und hat sich in den letzten Jahren zu einer unverzichtbaren Versicherung entwickelt. Sie bietet Schutz für Arbeitnehmer, die dienstlich mit ihrem privaten Auto unterwegs sind, und sichert den Arbeitgeber gegen Schadensersatzansprüche ab. Doch lohnt sich diese Versicherung wirklich oder handelt es sich hier um rausgeschmissenes Geld?

Was ist eine Dienstreisekaskoversicherung?

Die Dienstreisekaskoversicherung kann bereits ab 700,00 Euro pro Jahr abgeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer ist in der Regel der Arbeitgeber, der sich mit dieser Versicherung gegen etwaige Ansprüche seiner Arbeitnehmer absichert. Egal, ob es sich um eine kurze Fahrt zur Post oder eine längere Seminarreise handelt, die Dienstreisekaskoversicherung deckt potenzielle Schäden am privaten Fahrzeug des Arbeitnehmers ab. Dabei spielt die Kilometeranzahl keine Rolle.

Alternativen zur Dienstreisekaskoversicherung

Für Unternehmen, in denen Dienstreisen eher die Ausnahme sind, besteht die Möglichkeit, ein kleines Budget für mögliche Schäden bei der Nutzung eines privaten Fahrzeugs auf Dienstreisen einzuplanen. In solchen Fällen macht es oft mehr Sinn, solche Schäden gegebenenfalls selbst zu begleichen, anstatt eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

Rangfolge der Versicherung und Bereicherungsverbot

Kommt es während einer Dienstfahrt zu einem Unfall und das private Fahrzeug des Arbeitnehmers wird beschädigt, stellt sich die Frage, welche Versicherung tatsächlich leisten muss. Obwohl die meisten privaten Fahrzeuge über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung verfügen, ist in diesem Fall der Arbeitgeber oder die Dienstreisekaskoversicherung für die Schadensregulierung verantwortlich. Der Arbeitnehmer selbst hat nach einer vollständigen Schadensregulierung kein Recht, seine eigene Versicherung erneut in Anspruch zu nehmen, da dies gegen das Bereicherungsverbot verstößt.

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Leistungen der Dienstreisekaskoversicherung

Die Dienstreisekaskoversicherung deckt Schäden an Personen- oder Kombinationskraftwagen ab, die weder im Eigentum noch im Besitz des Versicherungsnehmers (Arbeitgebers) sind und von den Arbeitnehmern mit Einwilligung des Arbeitgebers für Dienstfahrten genutzt werden. Dabei werden mögliche Schäden durch Brand, Naturereignisse, Entwendung, Unfälle und Vandalismus abgedeckt.

Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Dienstreisekaskoversicherung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile. Dienstreisen sind in vielen Unternehmen unverzichtbar, und oft sind die Arbeitgeber auf die Bereitschaft ihrer Mitarbeiter angewiesen, ihre Privatfahrzeuge für Dienstfahrten zu nutzen. Der Abschluss einer Dienstreisekaskoversicherung signalisiert den Mitarbeitern, dass der Arbeitgeber im Falle eines Schadens während einer Dienstfahrt für den entstandenen Schaden aufkommt. Dies führt zu einer höheren Bereitschaft der Mitarbeiter, ihre eigenen Fahrzeuge für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die nicht über ausreichend Dienstwagen verfügen, um jede Dienstreise abzudecken, können so von der Dienstreisekaskoversicherung profitieren.

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