Die Ehrdelikte: Ein Überblick

Übersicht: Die Ehrdelikte

Die Ehrdelikte sind Straftaten, die die persönliche Ehre einer Person oder einer Gruppe verletzen. Im deutschen Strafgesetzbuch sind sie im 14. Abschnitt, den §§ 185-189, geregelt. In diesem Artikel verschaffen wir dir einen Überblick über die wichtigsten Ehrdelikte und stellen die Inhalte der §§ 185 und 186 StGB kurz vor.

Allgemeines zu den Ehrdelikten

Die Ehrdelikte schützen die Ehre einer Person oder einer bestimmten Gruppe von Menschen. Dabei unterscheidet man zwischen der faktischen Ehre, die das subjektive Ehrgefühl und den objektiven guten Ruf einer Person umfasst, und der normativen Ehre, die den Anspruch auf Achtung der Persönlichkeit betrifft. Die verschiedenen Delikte behandeln Sonderfälle dieser Situation.

Eine Verletzung der Ehre kann entweder durch eine Tatsachenbehauptung oder durch ein Werturteil erfolgen. Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf eine objektive Klärung des Sachverhalts, während ein Werturteil eine subjektive Einschätzung darstellt. Die meisten Ehrdelikte werden nur auf Antrag verfolgt, was bedeutet, dass der Betroffene aktiv Strafanzeige stellen muss.

Beleidigung nach § 185 StGB

Tatbestand

Bei einer Beleidigung handelt es sich um eine Kundgabe der Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Dabei kann es sich um eine Äußerung gegenüber dem Betroffenen selbst oder in Abwesenheit des Betroffenen gegenüber einer anderen Person handeln.

Rechtswidrigkeit

Eine Beleidigung kann gerechtfertigt sein, wenn berechtigte Interessen wahrgenommen werden und eine Interessenabwägung stattfindet. Die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes sollte dabei stets berücksichtigt werden. Weiterhin kann es auch eine konkludente Einwilligung in eine Beleidigung geben, wenn sich beide Gesprächspartner auf ähnlich beleidigendem Niveau bewegen.

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Schuld und Strafe

Für eine Beleidigung gelten die üblichen Schuldausschließungsgründe. Die Strafe kann je nach Schwere der Beleidigung variieren.

Üble Nachrede nach § 186 StGB

Tatbestand

Bei der üblen Nachrede behauptet oder verbreitet der Täter gegenüber einem Dritten ehrenrührige Tatsachen über eine andere Person. Diese Behauptungen sind geeignet, die betroffene Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Eine Behauptung liegt vor, wenn der Täter sie als eigene Überzeugung darstellt.

Rechtswidrigkeit, Schuld und Antrag

Die Rechtswidrigkeit und Schuld bei der üblen Nachrede entsprechen denen bei der Beleidigung. Auch hier wird die Tat in der Regel nur auf Antrag verfolgt.

Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die Ehrdelikte Beleidigung und üble Nachrede. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen und Feinheiten dieser Straftaten zu beachten.