Die Einstiegsqualifizierung EQJ

Die Einstiegsqualifizierung EQJ

Die Einstiegsqualifizierung (EQJ) ist eine wichtige berufsvorbereitende Maßnahme für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden. Dabei handelt es sich um ein halbjähriges oder einjähriges Praktikum in einem Unternehmen, bei dem gesetzliche Regelungen gelten. Die Vergütung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 216 Euro pro Monat. Die Chance, im Anschluss an die Einstiegsqualifizierung einen Ausbildungsplatz zu erhalten, liegt bei rund 70 Prozent.

Unterschiedliche Einstiegsqualifizierungen

Die Einstiegsqualifizierung kann in verschiedenen Bereichen absolviert werden, abhängig von dem Beruf, den man später erlernen möchte. Es gibt unter anderem Angebote in den Bereichen Bau, Wirtschaft, Verwaltung, Handel, Gastgewerbe, Lagerlogistik, Metall, Textil, Druck und Elektro.

Voraussetzungen für eine Einstiegsqualifizierung

Um eine Einstiegsqualifizierung gefördert zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Man muss beim Arbeitsamt als Bewerber registriert sein, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und unter 25 Jahre alt sein. Außerdem muss die allgemeine Schulpflicht erfüllt sein.

Schule während der Einstiegsqualifizierung

Während der Einstiegsqualifizierung gilt in den meisten Bundesländern noch die Berufsschulpflicht. Diese kann entweder während des EQJ oder in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Besuch der Berufsschule ist empfehlenswert, da einem sonst möglicherweise theoretische Inhalte für die spätere Ausbildung fehlen.

Anrechnung des EQJ auf die Ausbildung

Bei einer Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis können die Zeiten der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und hängt von den Tarifverträgen ab.

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Vergütung und Dauer der Einstiegsqualifizierung

Die Vergütung während der Einstiegsqualifizierung beträgt 216 Euro pro Monat. Die Dauer des EQJ wird in einem Vertrag festgelegt und kann mindestens ein halbes Jahr und maximal ein Jahr betragen.

Ausbildungsplätze für Einstiegsqualifizierungen

Einstiegsqualifizierungen beginnen in der Regel im Oktober. Die Plätze sind online nicht umfassend ausgeschrieben, daher empfiehlt es sich, sich direkt an das Arbeitsamt oder die zuständigen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern zu wenden.

Bewerbung und Vertrag im EQJ

Die Bewerbung um eine Einstiegsqualifizierung ähnelt der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Ein schriftlicher EQJ-Vertrag muss vorliegen, damit die Arbeitsagentur die Maßnahme fördern kann. In diesem Vertrag sollten verschiedene Punkte geregelt sein, die den Regeln des Arbeitsrechts unterliegen.

Betriebliches Zeugnis und Zertifikat nach der Einstiegsqualifizierung

Am Ende der Einstiegsqualifizierung hat man Anspruch auf ein betriebliches Zeugnis, das entweder einfach oder qualifiziert sein kann. Für das qualifizierte Zeugnis muss man es explizit verlangen. Außerdem gibt es unterschiedliche Anforderungen für das Zertifikat je nach Zuständigkeit der Kammern. Das Zertifikat kann wichtig sein, um die Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit anrechnen zu lassen.

Die Einstiegsqualifizierung bietet Jugendlichen eine gute Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Wenn du dich für eine Einstiegsqualifizierung interessierst, wende dich an das Arbeitsamt oder die zuständigen Kammern für weitere Informationen und Unterstützung.