Die Energiepauschale für Rentner: Was Rentner jetzt wissen müssen

Energiepauschale für Rentner

Erst nicht, dann doch – die Energiepauschale für Rentner wurde nun doch ausbezahlt. Doch der Bonus von 300 Euro hat einen Haken: Er ist steuerpflichtig. Was Rentner jetzt wissen müssen, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Wer im Dezember erstmals Rente bezieht, erhält 300 Euro Energiepauschale im Januar 2023.
  • Auch eine Doppelzahlung der Pauschalen ist möglich.
  • Die Energiepauschale für Rentner 2022 muss in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Rentner erhalten das Geld nicht steuerfrei und müssen mit Abzügen rechnen.

300 Euro Energiepauschale für Rentner

Im Rahmen des 3. Entlastungspakets wurden auch die Rentner und Pensionäre bedacht. Vom 01.12.2022 bis zum 15.12.2022 wurde die einmalige Energiepreispauschale (rEPP) von 300 Euro ausbezahlt. Ein Antrag war dabei nicht notwendig – die Rentenzahlstellen überwiesen das Geld automatisch auf das Konto der Rentner.

Neu-Rentner im Dezember 2022

Wer zum Ende Dezember in den Ruhestand tritt, erhält die Energiepreispauschale in der Regel erst zum zweiten Auszahlungstermin im Januar 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Wer den Bonus jetzt noch beantragen sollte

Doch in einigen Fällen sollten Rentner aktiv werden, um die Pauschale zu erhalten:

Energiepauschale trotz Anspruch nicht ausbezahlt

Bekommst du bereits länger Rente und die Energiepreispauschale wurde dir trotz bestehenden Anspruchs nicht ausgezahlt? Dann solltest du reagieren und einen Antrag auf die nachträgliche Auszahlung noch bis zum 30.06.2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum einreichen.

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Energiepauschale für Rentner

Energiepauschale bei Rente aus dem Ausland

Wohnst du in Deutschland, bekommst deine Rente aber aus einem EU-Staat, hast du ebenso Anspruch auf die Energiepauschale. Allerdings musst du in diesem Fall auch aktiv werden und den Bonus bei der Deutschen Rentenversicherung bis Ende Juni beantragen.

Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner?

Der Anspruch besteht nur für Rentner, die in Deutschland wohnhaft sind. Die Energiepreispauschale erhalten Rentner, die zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine der folgenden Renten hatten:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Rente aufgrund einer Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung

Auch Empfänger von Versorgungsbezügen nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz können die Pauschale erhalten. Für die Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen liegt die Regelungskompetenz bei den Ländern.

Ob die Rente befristet oder unbefristet ist, spielt für die Energiepauschale keine Rolle.

Energiepauschale bei Ehepaaren

Ehepaare können beide die Energiepreispauschale erhalten, wenn auch beide eine Rente beziehen. Bezieht ein Ehepartner mehrere Renten – zum Beispiel Alters- und Witwenrente -, wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. Das gilt auch, wenn Rente und Pension gleichzeitig bezogen werden.

Energiepauschale für Rentner mit Minijob

Wer neben der Rente jobbt, kann doppelt profitieren: Rentner, die im September einen Minijob hatten, erhielten bereits die Pauschale für Erwerbstätige (bEPP) mit ihrem Arbeitslohn. Im Dezember durften sie sich ein zweites Mal freuen – über die Energiepauschale für Rentner, die von den Rentenkassen ausgezahlt wurde.

Der Anspruch besteht damit völlig legal in beiden Personenkreisen. Rentner müssen daher nicht melden, wenn sie bereits eine Energiepreispauschale erhalten haben. Sollten jedoch mehrere Renten bezogen werden (etwa Alters- und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.

In diesen Fällen hast du keinen Anspruch auf die Energiepauschale für Rentner

  • Rentner der berufsständischen Versorgungswerke: Für diesen Personenkreis liegt die Regelungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.
  • Rentner der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben von der Energiepauschale ausgeschlossen.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die wichtigsten Fragen zum Thema zusammengefasst: FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende

Müssen Rentner die Energiepauschale in der Steuererklärung angeben?

Nein. Rentner, die die Energiepreispauschale erhalten haben, müssen sie nicht selbst in der Steuererklärung angeben. Es gibt dafür auch kein eigenes Feld in der Steuererklärung. Denn die Rentenkasse teilt dem Finanzamt automatisch mit, dass die Energiepauschale ausgezahlt wurde.

Die Energiepreispauschale in WISO Steuer

Nutzt du bereits den Steuer-Abruf von WISO Steuer? Dann wird die Energiepauschale automatisch in deine Steuererklärung für die Berechnung mit berücksichtigt. Denn die Mitteilung der Rentenkasse an das Finanzamt gehört auch zu den Daten, die WISO Steuer für dich vom Finanzamt abholt und automatisch einträgt.

Wie wird die Energiepauschale für Rentner versteuert?

Grundsätzlich werden Steuern nur dann fällig, wenn der jährliche Grundfreibetrag überstiegen wird. Liegen Rentner oder Pensionäre durch die Energiepreispauschale darüber, bleibt sie nicht steuerfrei. Sie gilt als steuerpflichtige Einnahme und muss vollständig versteuert werden.

So versteuern Rentner die Energiepauschale:

Für Rentner ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Energiepreispauschale bei den Einkunftsarten zu den “sonstigen Einkünften” gehört. Damit muss sie in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden – nicht nur mit dem günstigeren Besteuerungs- oder Ertragsanteil.

So versteuern Pensionäre die Energiepauschale:

Bei Pensionären gehört die Energiepauschale zu den “Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit”. Sie ist ebenso wie die Energiepreispauschale für Erwerbstätige im September 2022 einkommen- und lohnsteuerpflichtig. Versteuert wird mit dem individuellen Steuersatz.

Die Energiepreispauschale für Versorgungsbezieher wird den Versorgungsbezügen zugeordnet. Bei diesen greift zwar der Pauschbetrag für Versorgungsbezüge von 102 Euro, allerdings ist er regelmäßig bereits durch einen Abzug von den regulären Versorgungsbezügen verbraucht. Die Steuerpflicht hat zur Folge, dass die eventuelle Rückzahlung einer bereits versteuerten Energiepreispauschale für Versorgungsbezieher an die Versorgungsbezüge zahlende Stelle im Zeitpunkt des Abflusses steuersenkend zu berücksichtigen wäre.

Die Energiepreispauschale gilt nicht als Sonderzahlung, sondern als regelmäßige Anpassung des Versorgungsbezugs. Somit ergeben sich keine Auswirkungen auf die Freibeträge für Versorgungsbezüge.

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Übrigens: Die Energiepreispauschale wird bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrags und der Sozialversicherungsbeiträge nicht einbezogen.

In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist eine gesonderte Bescheinigung der ausgezahlten Energiepreispauschale mittels eines Großbuchstabens – anders als bei der Energiepreispauschale für Erwerbstätige – nicht erforderlich. Unabhängig davon ist eine versteuerte Energiepreispauschale in der Lohnsteuerbescheinigung im Bruttoarbeitslohn mit 300 Euro enthalten. Dies gilt entsprechend für darauf entfallende Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohnsteuer und ggf. Zuschlagsteuern).

Energiepauschale für Rentner mit Minijob

Rentner, die neben der Rente einen Minijob haben, können sogar doppelt profitieren: Sie erhalten einmalig die Pauschale für Erwerbstätige (bEPP) mit ihrem Arbeitslohn im September. Im Dezember dürfen sie sich dann über die Energiepauschale für Rentner freuen, die von den Rentenkassen ausgezahlt wird.

Der Anspruch besteht also völlig legal in beiden Personengruppen. Rentner müssen daher nicht melden, wenn sie bereits eine Energiepreispauschale erhalten haben. Sollten jedoch mehrere Renten bezogen werden (zum Beispiel Alters- und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.

So können Rentner Steuern sparen

Rentner können einige Ausgaben in der Steuererklärung angeben und so ihre Steuerlast senken. Außerdem gibt es Steuerfreibeträge, die beim Sparen helfen.

✅ Werbungskosten für Rentner: Kosten für Rentenberatung, Rechtsanwalt oder Prozesskosten können Rentnern Geld zurückbringen. Zusätzlich erhalten Rentner einen Freibetrag für Werbungskosten. Wenn die Ausgaben im Jahr unter 102 Euro lagen, wird dieser Pauschbetrag automatisch abgezogen. Zudem profitieren Rentner im Jahr 2022, die neben der Rente noch lohnsteuerpflichtig beschäftigt waren, vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro.

✅ Hilfe im Haushalt: Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst, der in die Wohnung kommt, können Rentner in der Steuererklärung angeben und Steuern sparen. Dabei können 20 Prozent der Lohnzahlungen bzw. der Rechnung von maximal 20.000 Euro im Jahr berücksichtigt werden. Es werden davon 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro anerkannt.

✅ Spenden: Rentner können ihre Spenden ebenfalls steuerlich absetzen. Dabei ist es wichtig, dass es sich um anerkannte gemeinnützige Organisationen handelt. Bei Spenden bis 300 Euro reicht eine Kopie des Kontoauszugs als Nachweis der Zahlung aus.

✅ Ausgaben für die Gesundheit: Rentner können auch Ausgaben für ärztlich verordnete Medikamente und Therapien bei der Steuer geltend machen, sofern die Kosten den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Auch Fahrtkosten zum Arzt können dabei berücksichtigt werden.

Die Energiepauschale für Rentner bietet zwar finanzielle Unterstützung, aber sie ist steuerpflichtig. Rentner können jedoch durch weitere steuerliche Maßnahmen ihre Steuerlast verringern und so mehr Geld im Portemonnaie behalten.