Die EVB-Nummer ist ein wichtiger Bestandteil bei der Zulassung eines Fahrzeugs. Sobald dein Versicherungsantrag bei deinem Kfz-Versicherer eingegangen ist, schickt er dir die eVB-Nummer per E-Mail oder SMS zu. Bei Allianz Direct erhältst du die eVB-Nummer direkt am Ende des Antrags als PDF zum Downloaden und Ausdrucken. So kannst du sofort loslegen.
Die Beantragung der eVB-Nummer
Wenn du bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung hast und dein Auto um- oder anmelden möchtest, beantragst du die eVB-Nummer bei deinem Versicherer. Du kannst entweder deine Autoversicherung anrufen oder die eVB-Nummer online beantragen. Dein Versicherer schickt dir die eVB-Nummer dann entweder per E-Mail oder SMS zu.
Benötigte Angaben für den Antrag
Damit dein Kfz-Versicherer dir eine eVB-Nummer ausstellen kann, benötigt er einige Angaben von dir. Dazu gehören die Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein sowie Daten zum Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer.
Gültigkeit und Nutzung der eVB-Nummer
Bei Allianz Direct ist die eVB-Nummer nach Erhalt 120 Tage lang gültig. Allerdings kannst du diese Zahlen-Buchstaben-Kombination nur einmal verwenden. Wenn du ein zweites Auto zulassen möchtest, musst du eine neue eVB-Nummer beantragen.
Probleme mit der eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle
Es kann vorkommen, dass die Zulassungsstelle deine eVB-Nummer nicht akzeptiert. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise die Angabe einer falschen eVB-Nummer oder eine veraltete Nummer. Auch Unstimmigkeiten bei Name, Adresse oder der Zulassungs- und Versicherungsart können Probleme verursachen. Wenn die Zulassungsbehörde die eVB-Nummer ablehnt, musst du eine neue beantragen. Am besten kontaktierst du sofort deinen Autoversicherer, der das Problem meist telefonisch lösen kann.
Kosten und Sonderkennzeichen
Die eVB-Nummer wird dir von deinem Versicherer immer kostenlos zur Verfügung gestellt. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten für die Beantragung der eVB-Nummer. Es gibt jedoch spezielle eVB-Nummern für Sonderkennzeichen wie Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen und rote Kennzeichen. Diese werden von den Autoversicherern ausgestellt und ermöglichen die Zulassung von Fahrzeugen mit besonderen Kennzeichen.
Besonderheiten bei Umzug, Halterwechsel, Versicherungswechsel und Stilllegung
Wenn du dein Auto nach einem Umzug oder Halterwechsel ummeldest, dauerhaft abmeldest oder die Kfz-Versicherung wechselst, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Informiere deine Pkw-Versicherung zeitnah über deinen Umzug, da sich die Regionalklasse ändern kann und eine neue eVB-Nummer ausgestellt werden muss. Bei einem Halterwechsel oder einer dauerhaften Abmeldung ist ebenfalls eine neue elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich. Beim Versicherungswechsel übernimmt der neue Anbieter automatisch die Mitteilung an die Zulassungsstelle und teilt ihr die neue eVB-Nummer mit.
Versicherungsschutz und weitere Informationen
Wenn du dein Fahrzeug mit der eVB-Nummer zulässt, ist es vorläufig versichert. Dieser Basisschutz tritt in Kraft, sobald du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt, und sichert dich bis zum Erhalt der Versicherungsunterlagen ab. Es ist wichtig zu wissen, dass Fahrten ohne Kennzeichen verboten sind, auch wenn du eine gültige eVB-Nummer hast. Ausnahmen gelten nur für Fahrten zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung ohne gestempelte Kennzeichen. Außerdem ist die eVB-Nummer nicht erforderlich, um eine Kaskoversicherung abzuschließen, da diese freiwillig ist.
Das Verfahren zur Beantragung der eVB-Nummer wurde seit 2008 digitalisiert und ist somit einfacher geworden. Früher wurden Versicherungsbestätigungen noch auf Papier ausgestellt, während heute alles elektronisch abläuft.
Die eVB-Nummer ist also ein wichtiger Bestandteil bei der Zulassung eines Fahrzeugs. Sie ermöglicht es dir, dein Auto schnell und unkompliziert anzumelden.