Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen

Gab es jemals etwas Besseres als eine Familienversicherung? Die Antwort ist ein klares Nein! Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ist eine großartige Möglichkeit, mehrere Familienmitglieder ohne zusätzliche Kosten zu versichern. Klingt zu gut, um wahr zu sein? Lass mich dir mehr darüber erzählen.

Was versteht man unter einer Familienversicherung?

Die Familienversicherung ermöglicht es nicht erwerbstätigen Ehepartnern und Kindern, beitragsfrei über den Versicherungsnehmer mitversichert zu sein. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Der Partner zum Beispiel darf nicht mehr als 1/7 der Bezugsgröße der gesetzlichen Krankenversicherung verdienen. Auch im Rahmen eines Minijobs sind 450 Euro zulässig. Es darf kein privater Krankenvollversicherungsschutz für den Partner bestehen. Kinder können bis zum 23. Lebensjahr und während einer Schul- oder Hochschulausbildung bis zum 25. Lebensjahr mitversichert werden.

Wer ist in der Familienversicherung mitversichert?

Die Familienversicherung erstreckt sich nicht nur auf die eigenen Kinder und den Ehepartner. Auch der Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann mitversichert werden. Darüber hinaus können Stiefkinder und Pflegekinder in die Versicherung eingeschlossen werden. Sogar die Enkelkinder können bei den Großeltern mitversichert sein, wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnort im Haushalt der Großeltern haben.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet also eine großartige Möglichkeit, die ganze Familie kostengünstig abzusichern. Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag vorsieht, können in der gesetzlichen Krankenversicherung mehrere Familienmitglieder ohne Mehrbeitrag versichert werden. Das ist besonders wichtig für junge Gutverdiener, denn bei privaten Versicherungen wird es mit jedem weiteren Familienmitglied teurer.

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Gibt es auch bei der freiwilligen Krankenversicherung eine Familienversicherung?

Krankenversicherung ist in Deutschland keine freiwillige Versicherung, sondern für jeden Bürger Pflicht. Wer nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann alternativ eine private Krankenversicherung wählen. Aber auch in der freiwilligen Krankenversicherung gibt es eine Familienversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet nicht zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft bei der Familienversicherung. Hier gilt die gleiche Regelung wie bei der Pflichtversicherung.

Gibt es eine private Familienversicherung?

Nein, es gibt keine private Familienversicherung. Private Krankenversicherer betrachten jedes Mitglied, auch wenn es sich um eine Familie handelt, als eigenständiges “Gesundheitsrisiko”. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen niemanden aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter ablehnen dürfen, können private Krankenversicherungen sehr selektiv vorgehen. Jedes Familienmitglied wird einzeln geprüft und erhält einen eigenen Beitrag.

Gesetzlich Krankenversicherte, die ihre Familie über die Leistungen der GKV hinaus besser absichern möchten, haben jedoch die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Hierbei wird jedoch auch für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag berechnet.

Gibt es weitere Voraussetzungen für die Familienkrankenversicherung?

Neben den bereits erwähnten Voraussetzungen gibt es keine weiteren Einschränkungen hinsichtlich des Versicherungsnehmers. Die Familienversicherung ist nicht an eine bestimmte Einkommensgrenze gebunden. Es besteht lediglich die Einschränkung, dass die Familienmitglieder außer bei einem Minijob kein Einkommen haben dürfen, das ein Siebtel der Bezugsgröße übersteigt.

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ist definitiv eine großartige Option für Familien, um ihre Gesundheit kostengünstig abzusichern. Wenn du mehr über die Vorteile und Möglichkeiten erfahren möchtest, solltest du dich noch heute bei deiner Krankenkasse informieren.

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