Die Förderung für E-Autos sinkt zum 01.01.2024

Die Förderung für E-Autos sinkt zum 01.01.2024

Die Förderung für Elektroautos wird ab dem 1. Januar 2024 deutlich gekürzt. Das hat Auswirkungen auf potenzielle Käufer, die sich ein E-Auto zulegen möchten. Es gibt mehrere Gründe, warum eine Anschaffung noch in diesem Jahr oder so bald wie möglich erfolgen sollte.

Neue Förderrichtlinien schränken den Kreis ein

Seit einigen Wochen gelten neue Förderrichtlinien, die die Förderung stark einschränken. Die Umweltprämie steht jetzt nur noch Privatpersonen zur Verfügung. Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch gewerbliches Leasing oder Mitarbeiterleasing fallen nicht mehr unter die Förderung. Private Leasingverträge können noch gefördert werden, wenn das Fahrzeug nicht gewerblich oder beruflich genutzt wird. Diese Beschränkungen haben dazu geführt, dass der Monat September laut AUTO BILD der bisher zweitschwächste Monat in Bezug auf Neuzulassungen von E-Autos war.

Die Zusammensetzung der Kaufprämie

Bis Ende des Jahres erhalten Käufer eines Neuwagens eine staatliche Prämie von 4.500 Euro sowie einen Herstelleranteil von 2.250 Euro, wenn der Nettolistenpreis maximal 40.000 Euro beträgt. Die Berechnung erfolgt laut Bundeswirtschaftsamt (BAFA) auf Basis des Nettolistenpreises des Basismodells. Zusätzlich gibt es derzeit bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro eine staatliche Prämie von 3.000 Euro und einen Herstelleranteil von 1.500 Euro. Da der Herstelleranteil sofort vom Nettopreis abgezogen wird, spart man auch 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Es ist auch erwähnenswert, dass reine E-Autos bis Ende 2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit sind und danach im Vergleich zu Verbrenner-Modellen nur halb so hoch besteuert werden.

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Beim Leasing ist die Prämie gestaffelt, abhängig von der Laufzeit. Bei Neuwagenverträgen ab 24 Monaten gibt es die volle Prämie von 4.500 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten gibt es eine reduzierte Prämie von 2.250 Euro. Auch beim Kauf oder Leasing eines gebrauchten E-Fahrzeugs kann unter bestimmten Umständen die Umweltprämie in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorbesitzer die Umweltprämie für dieses Fahrzeug noch nicht erhalten haben. Außerdem muss das E-Auto über einen gewerblichen Fahrzeughandel bezogen werden, darf nicht länger als ein Jahr zugelassen sein und die Fahrleistung darf 15.000 Kilometer nicht überschreiten.

Gemäß den neuen Regelungen erhalten Fahrzeuge ab dem Jahr 2024 mit einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro überhaupt keine Förderung mehr. Die staatliche Kaufprämie wird von 4.500 Euro auf 3.000 Euro reduziert. Auch die 50-Prozent-Zulage der Hersteller verringert sich dementsprechend. Einige Hersteller haben jedoch angekündigt, weiterhin die volle oder sogar eine höhere Herstellerprämie anzubieten. Finanziell lohnenswerter ist es jedoch, eine Liefergarantie zu haben, die die Neuzulassung noch in diesem Jahr garantiert.

Schnelligkeit kann sich lohnen

Aufgrund der langen Lieferzeiten kann es passieren, dass ein in diesem Jahr gekauftes Fahrzeug erst 2024 ausgeliefert wird. Das hat negative Auswirkungen auf die Förderung, da der Antrag auf die Umweltprämie erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt gelten dann die aktuellen Förderbedingungen. Es gibt keinen Vertrauensschutz, der auf das Kaufdatum beruft. Das bedeutet konkret, dass die Förderungssumme von 6.750 Euro auf 4.500 Euro sinken kann, wenn das Fahrzeug erst 2024 zugelassen wird.

Es besteht auch die Gefahr, dass der Fördertopf im Jahr 2024 ausgeschöpft ist. Aufgrund des Windhund-Verfahrens gibt es nach derzeitigem Stand keine Prämie mehr, wenn das Budget erschöpft ist. Ursprünglich waren für das Jahr 2023 2,1 Milliarden Euro im Fördertopf vorgesehen, die dann auf 2,5 Milliarden Euro erhöht wurden. Für das Jahr 2024 plant Wirtschaftsminister Habeck nur noch 1,3 Milliarden Euro Fördermittel ein. Da die Umweltprämie nach dem Windhund-Verfahren vergeben wird, lohnt sich auch in dieser Hinsicht Schnelligkeit. Der Antrag kann übrigens nur online beim BAFA von Fahrzeughaltern oder Leasingnehmern gestellt werden.

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UPDATE vom 18.12.2023

Völlig überraschend hat die Bundesregierung die Umweltprämie mit sofortiger Wirkung komplett eingestellt. Das trifft alle hart, die bereits ein E-Fahrzeug bestellt haben, aber es noch nicht geliefert und zugelassen haben. Es wäre fairer gewesen, wenn die Prämie noch für alle bereits bestellten E-Autos ausgezahlt worden wäre. Die Betroffenen müssen nun bedauerlicherweise einen Verlust in Höhe von einigen tausend Euro hinnehmen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

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