Die geheime Welt der gesetzlichen Erbfolge: Wer erbt was ohne Testament?

Die geheime Welt der gesetzlichen Erbfolge: Wer erbt was ohne Testament?

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer das Vermögen einer verstorbenen Person erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, wer welchen Anteil am Erbe erhält und welche Auswirkungen dies haben kann.

Wer erbt wann bei der Erbfolge ohne Testament?

Die gesetzliche Erbfolge sieht folgende Reihenfolge vor:

  1. Ehegatten und Kinder erben zuerst.
  2. Wenn es keinen Ehe- oder Lebenspartner gibt, erben nur die Kinder.
  3. Verstirbt eines der Kinder, erben dessen Nachfahren, also die Enkelkinder des Verstorbenen.
  4. Wenn weder ein Ehepartner noch Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen.
  5. Ohne Eltern erbt der Anteil an die Geschwister des Verstorbenen.
  6. Sollten auch diese verstorben sein, erben deren Kinder, also die Neffen und Nichten.
  7. Wenn der Verstorbene keine Geschwister hat, erben die Großeltern.
  8. Ist ein Großelternteil verstorben, geht sein Anteil an die Tanten und Onkel des Verstorbenen.
  9. Wenn Tanten und Onkel verstorben sind, erben die Cousins und Cousinen.
  10. Wenn auch diese verstorben sind, erben die Großonkel und -tanten.
  11. Wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat, erbt der Staat.

Wer erbt was?

Die genaue Höhe des Erbteils hängt von der familiären Konstellation des Verstorbenen und der Anzahl der Erben ab. Hier sind einige Beispiele:

  • Unverheirateter Verstorbener mit Kindern: Die Kinder erben den Nachlass zu gleichen Teilen. Wenn eines der Kinder bereits verstorben ist, geht dessen Anteil zu gleichen Teilen an dessen Nachkommen.
  • Unverheirateter Verstorbener ohne Kinder: Die Eltern erben 100% des Nachlasses. Wenn diese bereits verstorben sind, erben die Geschwister des Verstorbenen, und wenn auch diese verstorben sind, erben deren Nachkommen.
  • Verheirateter Verstorbener mit Kindern: Bei Gütertrennung erben die Kinder und der Ehepartner zu gleichen Teilen. Bei mehr als drei Kindern erben die Kinder 75% und der Ehegatte 25%. In der Zugewinngemeinschaft erben die Kinder und der Ehepartner jeweils 50%.
  • Verheirateter Verstorbener ohne Kinder: Bei Gütertrennung erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen jeweils 50%. In der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte sogar 75%.
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Gesetzlicher Erbanspruch des Ehepartners

Der Ehepartner hat in der gesetzlichen Erbfolge einen besonderen Status und erhält in jedem Fall die Hälfte des Nachlasses. Wie viel ein Ehepartner letztendlich erhält, hängt vom Güterstand während der Ehe ab:

  • Zugewinngemeinschaft: Der Ehepartner erhält automatisch 50% des Nachlasses.
  • Gütertrennung: Der Ehepartner erhält mindestens den gleichen Anteil wie die Kinder des Verstorbenen. Wenn es keine Kinder gibt, erhält der Ehepartner die regulären 50%.
  • Gütergemeinschaft: Der Ehepartner erhält zusätzlich 12,5% des Vermögens des Verstorbenen. Insgesamt gehören ihm dann 62,5% des gemeinsamen Vermögens.

Pflichtteil bei der gesetzlichen Erbfolge

Wenn der Verstorbene einen gesetzlichen Erben enterbt oder diesem weniger vererbt hat als gesetzlich vorgesehen, hat der enterbte Erbe laut Erbrecht Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils.

Um den Pflichtteil einzufordern, muss der betroffene Erbe eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft senden.

Risiken & Folgen der gesetzlichen Erbregelung

Die gesetzliche Erbfolge kann gewisse Risiken mit sich bringen:

  1. Die gesetzliche Erbfolge ist nicht an individuelle Familienverhältnisse anpassbar. Dadurch können möglicherweise Personen erben, denen der Verstorbene eigentlich keinen Anteil am Nachlass zusprechen wollte.
  2. Wenn es mehrere gesetzliche Erben gibt, bildet sich eine Erbengemeinschaft. Dadurch darf niemand alleine über das Erbe verfügen, was zu Erbstreitigkeiten führen kann.
  3. In einer Erbengemeinschaft kann jeder Erbe jederzeit die Auszahlung seines Anteils fordern, was dazu führen kann, dass das Familienhaus oder -unternehmen verkauft werden muss, um genug Geld für die Auszahlung vorhanden zu haben.
  4. Der Ehepartner ist finanziell nicht abgesichert und muss gegebenenfalls andere Erben auszahlen, was zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann.
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Selbst bestimmen, wer erbt: So funktioniert’s

Um selbst zu bestimmen, wer das Erbe erhalten soll, gibt es drei Möglichkeiten im Erbrecht:

  1. Testament erstellen
  2. Erbvertrag aufsetzen
  3. Vermächtnis anordnen

Mit diesen Möglichkeiten kann das Erbe gemäß den eigenen Vorstellungen an bestimmte Personen oder Organisationen übertragen werden, während unerwünschte Erben vom Nachlass ausgeschlossen werden können.

Ein Anwalt für Erbrecht kann bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments oder Erbvertrags helfen und dafür sorgen, dass der letzte Wille des Verstorbenen umgesetzt wird.

Erbe ausschlagen bei gesetzlicher Erbfolge

Jeder, der nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde, hat das Recht, das Erbe auszuschlagen. Dies sollte innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls geschehen. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, entfällt auch der Anspruch auf den Pflichtteil.

Es ist wichtig zu beachten, dass Erben auch für die Schulden des Verstorbenen haften und dass eine Erbschaftssteuer anfallen kann.