Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten Formen der Unternehmensgründung. Dennoch gibt es gewisse Buchführungs- und Steuerpflichten, die beachtet werden müssen.
Die Buchführung in der GbR
Bei einer GbR genießen Sie in der Buchführung eine gewisse Freiheit. Zur Gewinnermittlung ist lediglich eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung erforderlich. Das bedeutet, dass Sie lediglich die Erträge und Ausgaben auflisten und am Ende des Geschäftsjahres überprüfen, ob Sie Gewinne erzielt oder Verluste gemacht haben. Eine doppelte Buchführung, Bilanz oder Jahresabschluss wie bei einer GmbH sind nicht erforderlich. Erst wenn Ihr Gewinn über 60.000 Euro oder Ihr Umsatz über 600.000 Euro pro Jahr steigen, müssen Sie für die GbR eine handelsrechtliche Bilanz erstellen.
Privatentnahmen richtig verbuchen
Bei der Buchführung der GbR ist es wichtig, Privatentnahmen korrekt zu verbuchen. Gesellschafter einer GbR beziehen kein Gehalt, sondern erzielen ihr Einkommen aus den Gewinnen des Unternehmens. Regelmäßige Auszahlungen oder einmalige Entnahmen gelten als Privatentnahme. Diese mindern den Gewinn der GbR nicht und sind nicht als Betriebsausgabe absetzbar. Das unterscheidet die GbR grundlegend von der GmbH. Zu den Privatentnahmen zählen auch Vorteile, die Gesellschafter genießen, wenn sie Mittel, Waren oder Inventar der GbR für private Zwecke nutzen. Um Privatentnahmen richtig zu verbuchen, legen Sie ein Unterkonto “Privatkonto” zum Konto “Eigenkapital” an und verbuchen alle Privatentnahmen dort.
Steuern in der GbR
Auch bei einer GbR kommen Sie um die Steuerpflicht nicht herum. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten:
Umsatzsteuer
Sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, müssen Sie auf Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer von derzeit 19 % (7 % für vergünstigte Produkte und Dienstleistungen) ausweisen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist erforderlich, ebenso wie die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuer muss monatlich abgegeben werden. Sie haben die Wahl zwischen Soll- und Istversteuerung. Die Sollversteuerung ist der Normalfall, bei der die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig wird. Bei der Istversteuerung melden Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt, wenn Sie sie tatsächlich erhalten haben.
Die Kleinunternehmerregelung nutzen
Mit der Kleinunternehmerregelung können Sie von Erleichterungen profitieren, wenn Ihre Brutto-Umsätze im Vorjahr unter 22.000 Euro geblieben sind und im aktuellen Jahr 50.000 Euro nicht übersteigen. Durch die Kleinunternehmerregelung müssen Sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies vereinfacht die Buchhaltung und verschafft Ihnen einen Preisvorteil bei Privatkunden. Allerdings dürfen Sie für gezahlte Umsatzsteuer keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Lassen Sie sich beraten, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll ist.
Gewerbesteuer
Als Gewerbetreibender unterliegen die Erträge Ihrer GbR der Gewerbesteuer, sofern sie über 24.500 Euro pro Jahr liegen. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Abgabe, deren Höhe von jeder Gemeinde selbst festgelegt wird.
Einkommensteuer nach der GbR-Gründung
Anders als bei einer GmbH ist die GbR selbst nicht steuerpflichtig. Die von den Gesellschaftern als Privatentnahme aus dem Kapital der GbR entnommenen Gewinne zählen als steuerpflichtiges Einkommen und werden von den einzelnen Gesellschaftern im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zu ihrem individuellen Steuersatz versteuert.
Bei der Gewinnverteilung gilt, dass der Gewinn gleichmäßig unter den Gesellschaftern verteilt wird, sofern keine abweichenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag getroffen wurden. Unterschiedliche Arbeitsleistungen, Kundengewinnung oder eingebrachtes Kapital beeinflussen die Gewinnverteilung nur, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.
Die GbR bietet eine einfache Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen, birgt jedoch auch bestimmte Buchführungs- und Steuerpflichten. Informieren Sie sich daher gründlich über Ihre Pflichten und lassen Sie sich bei Bedarf von einem Steuerberater beraten.