Die Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete in Bremen im Jahr 2005 war ein bahnbrechender Schritt. Damals wagte die damalige SPD/CDU-Regierung im Alleingang den Schritt, die medizinische Versorgung von Geflüchteten zu vereinfachen und zu verbessern. Das Ziel war es, eine Regelversorgung zu schaffen, die nicht stigmatisiert. In Zusammenarbeit mit der AOK Bremen/Bremerhaven wurden Verträge abgeschlossen, die auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) basierten. Diese ermöglichten es den Geflüchteten, Krankenbehandlungen über die Krankenkassen in Anspruch zu nehmen und somit eine umfassende Versorgung zu erhalten.
Die Herausforderungen für die Flächenländer
Im Gegensatz zu den Stadtstaaten, wie Bremen, Hamburg und Berlin, sehen sich die Flächenländer mit bürokratischen Hürden konfrontiert. Die Organisation und Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten obliegt den Flächenländern. Je nach Land variieren die Zahlungen, die sie dafür erhalten. Zudem müssen die Kommunen und Landkreise Einzelverträge mit den Krankenkassen abschließen, um die Gesundheitskarte einzuführen. Dies führte in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von Einzelverträgen mit unterschiedlichen Bedingungen. Seit der Gesetzesänderung im Oktober 2015 besteht jedoch die Möglichkeit, einheitliche Rahmenverträge für die einzelnen Länder abzuschließen. Ein weiteres Hindernis ist die Verwaltungspauschale, die in den bisherigen Verträgen höher ausfällt als bei vergleichbaren Personengruppen nach dem Sozialhilfegesetz. Hier kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Kommunen und den Krankenkassen. Die Kommunen befinden sich zudem in Auseinandersetzungen mit Land und Bund über die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und hoffen auf mehr Unterstützung von dort.
Die Gesundheitskarte als Lösung
Um die medizinische Versorgung von Geflüchteten in den Flächenländern zu verbessern, können die Länder Rahmenverträge für ihre Kommunen beschließen und Krankenkassen zur Vertragsunterzeichnung verpflichten. Dadurch sollen einheitliche Vertragsbedingungen in den Flächenländern erreicht werden.
Die Herausforderung der Kennzeichnung
Ein Wermutstropfen bei der Einführung der Gesundheitskarte ist die Kennzeichnung der Karten mit den Paragrafen 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Kennzeichnung sorgt dafür, dass die Vereinfachung im Behandlungsablauf aufgehoben wird und die Unsicherheiten bezüglich des Leistungsumfangs und die Stigmatisierung der Geflüchteten wieder in den Vordergrund treten. Medizinisch gesehen ist es schwer, zwischen akuten und anderen Erkrankungen sowie unterschiedlichen Schmerzstufen zu unterscheiden. Daher hat die Kennzeichnung aus abrechnungstechnischer Sicht keinen Sinn. Es ist jedoch fraglich, ob die Kennzeichnung erforderlich ist, wenn die Krankenkassen die Versorgung freiwillig übernehmen.
Die Entscheidungsgewalt der Kommunen
Ob die Gesundheitskarte eingeführt wird oder nicht, liegt in den Händen der Kommunen und Landkreise. Sie können entweder einen eigenen Vertrag mit einer Krankenkasse abschließen oder die Gesundheitsversorgung wie bisher über den Krankenschein abwickeln. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, entweder dem Rahmenvertrag des Landes beizutreten oder einen eigenen Vertrag mit einer Krankenkasse abzuschließen.
Die Einführung der Gesundheitskarte war ein Meilenstein in der medizinischen Versorgung von Geflüchteten. Sie hat zwar einige Herausforderungen mit sich gebracht, aber insgesamt einen spürbaren Fortschritt ermöglicht. Es bleibt zu hoffen, dass die Flächenländer in Zukunft in enger Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und den Kommunen eine optimale Lösung finden, um die bestmögliche medizinische Versorgung für Geflüchtete sicherzustellen.
Quelle: Berliner Flüchtlingsrat: Infotext zum Vertrag Sozialbehörde/AOK Bremen/Bremerhaven zur Gesundheitskarte