Die goldenen Regeln beim Kaufvertrag: Das sollten Sie wissen

Die goldenen Regeln beim Kaufvertrag: Das sollten Sie wissen

Willkommen, liebe Leserinnen und Leser! Heute möchte ich Ihnen einige wichtige Regeln zum Kaufvertrag ans Herz legen. Ob Sie nun Käufer:in oder Verkäufer:in sind, es ist von großer Bedeutung, sich bewusst zu sein, welche Rechte und Pflichten mit einem solchen Vertrag einhergehen. Denn schließlich möchte niemand auf seine Käufe sitzenbleiben oder für unzufriedenstellende Ware zahlen, oder?

Regeln für beide Seiten

Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen, verpflichten Sie sich als Käufer:in, den vereinbarten Preis zu zahlen und die Ware abzunehmen. Normalerweise wird Ihnen die Ware direkt übergeben, sei es im Kaufhaus, am Kiosk oder in einem Secondhandladen. Falls die Ware nicht sofort verfügbar ist, können Sie zwei Optionen mit dem Händler vereinbaren:

  • Sie holen die Ware zu einem späteren Zeitpunkt ab.
  • Der Händler liefert Ihnen die Ware.

Aber Vorsicht: Der Verkäufer haftet dafür, dass die vereinbarten Übergabetermine eingehalten werden. Im Gegenzug sind Sie verpflichtet, die Ware abzunehmen.

Natürlich darf die Ware, die Sie erhalten, keine Mängel aufweisen. Sie sollte einwandfrei und funktionsfähig sein – sei es ein Kratzer auf dem Glastisch oder eine Herdplatte, die nicht richtig funktioniert. Zusätzlich hat der Verkäufer sogenannte Nebenpflichten. Interessant zu wissen ist, dass der Verkäufer verpflichtet ist, Ihnen Bedienungsanleitungen, Handbücher oder Beipackzettel zur Verfügung zu stellen. Sind diese nicht vorhanden oder unvollständig, muss der Verkäufer diese nachliefern. Sollte es Schäden an der Ware geben, die aufgrund fehlender Anleitungen entstanden sind, können sowohl der Verkäufer als auch der Hersteller haftbar gemacht werden. Es gibt auch Händler, die freiwillige Leistungen anbieten, die über die gesetzlichen Rechte hinausgehen, wie beispielsweise Umtauschmöglichkeiten oder längere Garantiezeiten. Beachten Sie jedoch, dass beim Kauf von Gebrauchtware andere Regeln gelten.

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Kauf von Gebrauchtware

Im Vergleich zum Kauf von Neuware können Ihre Rechte als Käufer:in beim Kauf von gebrauchten Gegenständen eingeschränkt sein. Dies kann durch individuelle Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen geschehen. Die entscheidende Frage dabei ist: Kaufen Sie bei einem Händler oder bei einer Privatperson?

Kauf beim Händler

Wenn Sie beispielsweise bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kaufen, muss dieser Gewährleistung bieten. Allerdings kann die Gewährleistungsfrist von den normalen zwei Jahren auf maximal ein Jahr verkürzt werden. Jegliche Vereinbarungen, die die Gewährleistungspflicht auf weniger als ein Jahr verkürzen, sind jedoch nichtig. Es ist zulässig, den Zustand des Fahrzeugs im Vertrag genau zu beschreiben und bestimmte Eigenschaften festzulegen. Wenn der Vertrag negative Angaben enthält (zum Beispiel Rostschäden oder abgenutzte Reifen), die der Wahrheit entsprechen, können Sie keine Reklamationen wegen dieser beschriebenen Mängel geltend machen, da Sie darüber vor dem Kauf informiert waren. Manche Händler bezeichnen sogar ein einwandfreies Fahrzeug als “Schrottfahrzeug” oder “zum Ausschlachten”, um sich ihrer Gewährleistungspflicht zu entziehen. Wenn der Kaufpreis in keiner vernünftigen Relation zu den Mängelbeschreibungen steht, sind solche Vereinbarungen unzulässige Versuche, Ihre Rechte zu umgehen. Das Ergebnis: Ihre Rechte bleiben bestehen.

Kauf bei einer Privatperson

Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson, kann diese die Gewährleistung fast vollständig ausschließen. Wenn im Kaufvertrag die Formulierung “unter Ausschluss jeder Gewährleistung” auftaucht, bedeutet dies, dass der Verkäufer für etwaige Mängel nicht haftbar ist. Es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen. In diesem Fall müssen Sie jedoch nachweisen können, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste. Seien Sie daher besonders vorsichtig beim Kauf gebrauchter Artikel von Privatpersonen.

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Diese Tipps helfen Ihnen beim Kauf von Privatpersonen:

  • Seien Sie vorsichtig bei Formulierungen, die darauf hinweisen, dass eine Haftung ausgeschlossen wird.
  • Untersuchen Sie das Produkt gründlich.
  • Überlegen Sie, ob Sie mit offensichtlichen Fehlern leben können.
  • Halten Sie mündliche Versprechungen des Verkäufers schriftlich fest und lassen Sie sie von ihm unterschreiben.

Das waren meine goldenen Regeln beim Kaufvertrag. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte beim Kauf von Waren zu kennen und einzufordern. Bis zum nächsten Mal!