Die Grundfähigkeitsversicherung der Allianz im Jahr 2023 unter der Lupe

Die Grundfähigkeitsversicherung der Allianz im Jahr 2023 unter der Lupe

Die Grundfähigkeitsversicherung der Allianz, auch bekannt als KörperSchutzPolice, hat einiges zu bieten. Die Versicherung deckt wichtige Grundfähigkeiten ab und bietet umfassenden Schutz für den Fall, dass man diese Fähigkeiten nicht mehr ausüben kann. Doch bevor wir näher darauf eingehen, werfen wir einen Blick auf die Gesundheitsfragen.

Die Gesundheitsfragen der Grundfähigkeitsversicherung der Allianz

Bei den allgemeinen Gesundheitsfragen fällt auf, dass die Frage nach Auslandsaufenthalten sich nur auf längere Aufenthalte von mehr als 6 Monaten im außereuropäischen Ausland innerhalb der nächsten 12 Monate bezieht. Das betrifft nur wenige Menschen. Sollte man bereits wissen, dass man in den kommenden 12 Monaten dauerhaft ins innereuropäische Ausland umzieht, wäre es jedoch fair, dies anzugeben. Allerdings wird dies nicht explizit gefordert.

Freizeitrisiken sowie der BMI müssen ebenfalls angegeben werden. Zudem wird der Interessent gebeten anzugeben, wann er am besten für Rückfragen erreichbar ist. Dies kann positiv oder negativ interpretiert werden. Angesichts der aktuellen Bemühungen der Branche, ihr Image zu verbessern, zeigt dies jedoch, dass die Allianz Missverständnisse schnell und unkompliziert mit dem Interessenten klären möchte. Eine aufwendige Kommunikation per Post wäre für beide Seiten eher umständlich.

Ich persönlich würde meinen Kunden anbieten, meine Nummer anzugeben, wenn sie Bedenken haben, direkt mit dem Versicherer zu kommunizieren.

Was gefällt mir an den Gesundheitsfragen?

Eines der positiven Merkmale der Grundfähigkeitsversicherung der Allianz ist der Abfragezeitraum von 3 Jahren für die meisten Bereiche. Bezüglich des Bewegungsapparats, des Hörens, Sehens, Sprechens, neurologischer Erkrankungen und Krebs muss lediglich angegeben werden, was in den letzten 3 Jahren geschehen ist. Kunden, die den Baustein mit der Einmalleistung bei schweren Krankheiten abschließen, müssen dies auch in Bezug auf Herz/Kreislauf, Stoffwechsel und chronische Erkrankungen angeben.

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Wichtig ist zu beachten, dass sich die Fragen nur auf Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen beziehen. Es wird nicht nach Beschwerden gefragt. Man sollte sich jedoch nicht davon verleiten lassen, 3 Jahre lang nicht zum Arzt zu gehen. Das wäre nicht gesund und würde zudem eine arglistige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht darstellen. Im Falle eines Rechtsstreits könnte man möglicherweise mit einem guten Anwalt Glück haben, aber ich rate eher davon ab.

Nach 5 Jahren fragt die Grundfähigkeitsversicherung der Allianz lediglich nach Medikamenten, die länger als 4 Wochen eingenommen wurden, sowie nach Krankschreibungen von mehr als 3 Wochen.

Mir ist klar, dass mit diesen beiden Fragen viele Krankheiten erfasst werden können. Auf der anderen Seite gibt es mir jedoch die Sicherheit, dass ich keine Fehler mache, wenn ich gefälligkeitsdiagnostizierte Krankheiten nicht angebe. Denn während es möglich ist, dass ein Arzt eine Untersuchung anders abrechnet, ist es unmöglich, dass er mich für drei Wochen krankschreibt oder mir Medikamente verschreibt, ohne dass ich das bemerke.

Fragt die Grundfähigkeitsversicherung der Allianz nach psychischen Erkrankungen?

Wer den Baustein mit Leistung bei psychischen Erkrankungen abschließen möchte, muss auch die letzten 5 Jahre in Bezug auf solche Erkrankungen angeben.

Für Kunden, die eine Rente von mehr als 1.500 Euro abschließen oder eine der ersten Fragen bejahen, gibt es 3 weitere Fragen zu den letzten 10 Jahren. Hierbei wird nach früheren Operationen, geplanten Operationen innerhalb der nächsten 12 Monate, Klinik- und REHA-Aufenthalten sowie nach Anerkennungen oder Anträgen auf Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Grad der Behinderung oder Grad der Schädigungsfolgen gefragt.

Zusätzlich gefallen mir die Klarstellungen an verschiedenen Stellen. So muss beispielsweise in den Gesundheitsfragen nicht angegeben werden, ob Gentests durchgeführt wurden. Zudem müssen Verhütungsmittel und Schilddrüsenmedikamente nicht erwähnt werden.

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Zusammenfassend möchte die Allianz lediglich wissen, ob bereits bestehende Versicherungen für die Angemessenheitsprüfung angegeben wurden. Es ist nicht erforderlich anzugeben, ob bereits anderswo Versicherungsschutz abgelehnt wurde.

Was mir nicht gefällt…

Nun möchte ich schon etwas kleinlich sein, aber ich verstehe nicht, warum ich in diesem Fall überhaupt meine Einkommensverhältnisse prüfen muss. Die Grundfähigkeitsversicherung hat keinerlei Bezug zu meinem Arbeitseinkommen. Warum sollte ich dann mein Gehalt der letzten 3 Jahre angeben müssen? Nun gut, andere Versicherungen verlangen das auch, also möchte ich mich nicht beschweren.